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Bestattungsrecht in Brandenburg

Jedes Bundesland hat seine eigenen Bestattungsgesetze. Dieser Leitfaden erklärt alles Wichtige über Bestattungsrecht, Fristen, Friedhofspflicht und Besonderheiten in Brandenburg.

Stand: April 2026 · Lesezeit: ca. 8 Minuten

Kernfakten

Bestattungsgesetz in Brandenburg

Brandenburg regelt Bestattungen durch das Brandenburgisches Bestattungsgesetz.

Das Gesetz schreibt vor:

Bestattungsfristen in Brandenburg

Mindestfrist: 24h
Höchstfrist: 8 Tage
Besonderheiten: Erwerbstätigengruppe kann schneller beigesetzt werden

Bestattungsformen in Brandenburg

Erdbestattung

Die klassische Bestattungsform. Sargpflicht: Nein. Kosten: 3.000–8.000 € je nach Stadt.

Feuerbestattung (Kremation)

Ca. 70 % der Bestattungen in Deutschland. Kosten: 1.500–3.500 €. Zweite Leichenschau: Ja.

Waldbestattung

Waldbestattung im FriedWald: Möglich. Kosten: 1.200–4.000 € + jährliche Gebühren.

Seebestattung

Nicht möglich (kein Meerezugang)

Besonderheiten in Brandenburg

Bestattung in Städten in Brandenburg

Häufig gestellte Fragen

Wie lange dauert es in Brandenburg bis zur Beerdigung?
Nach dem festgestellten Tod müssen mindestens 24 Stunden verstreichen. Die Beerdigung muss spätestens 8 Tage später erfolgen.
Besteht Sargpflicht in Brandenburg?
Nein, nicht streng. Biologisch abbaubare Materialien sind erlaubt. Ein klassischer Holzsarg ist nicht zwingend erforderlich.
Kann ich die Asche zu Hause lagern?
Nein, in Brandenburg besteht Friedhofszwang für Urnen. Sie müssen auf einem Friedhof, in einem Urnenwand-Feld oder durch Waldbestattung beigesetzt werden.
Gibt es Waldbestattung in Brandenburg?
Ja, mehrere FriedWald-Standorte und private Bestattungswälder sind vorhanden. Die Preise sind oft günstiger als in süddeutschen Bundesländern (ab 900 € + Gebühren).

Quellen & Verweise

Alle Angaben wurden nach bestem Wissen zusammengestellt. Für rechtsverbindliche Auskunft konsultieren Sie bitte Ihr Standesamt oder einen Bestattungsunternehmer vor Ort.