Bestattungsrecht in Bremen

Jedes Bundesland hat seine eigenen Bestattungsgesetze. Dieser Leitfaden erklärt alles Wichtige über Bestattungsrecht, Fristen, Friedhofspflicht und Besonderheiten in Bremen.

Stand: April 2026 · Lesezeit: ca. 8 Minuten

Kernfakten

Bestattungsgesetz in Bremen

Bremen regelt Bestattungen durch das Bremenisches Bestattungsgesetz (BremBestG).

Das Gesetz schreibt vor:

Bestattungsfristen in Bremen

Mindestfrist: 24h
Höchstfrist: 5 Tage
Besonderheiten: Seit 2015: Urnenherausgabe nach Kremation — revolutionär liberal!

Bestattungsformen in Bremen

Erdbestattung

Die klassische Bestattungsform. Sargpflicht: Nein. Kosten: 3.000–8.000 € je nach Stadt.

Feuerbestattung (Kremation)

Ca. 70 % der Bestattungen in Deutschland. Kosten: 1.500–3.500 €. Zweite Leichenschau: Nein.

Waldbestattung

Waldbestattung im FriedWald: Möglich. Kosten: 1.200–4.000 € + jährliche Gebühren.

Seebestattung

Ja, von der Nordseeküste

Besonderheiten in Bremen

Bestattung in Städten in Bremen

Häufig gestellte Fragen

Darf ich die Urne in Bremen zu Hause aufbewahren?
Ja! Seit 2015 ist Urnenherausgabe in Bremen erlaubt. Sie können die Asche zu Hause aufbewahren, verstreuen oder mit zu Reisen nehmen — eine der liberalsten Regelungen in Deutschland.
Wie lange muss ich in Bremen nach dem Tod warten?
Mindestens 24 Stunden. Die Beerdigung oder Kremation muss spätestens 5 Tage später erfolgen — eine der kürzesten Fristen in Deutschland.
Ist Seebestattung von Bremen aus möglich?
Ja, von Bremerhaven aus können Sie eine Seebestattung in der Nordsee durchführen lassen. Kosten liegen bei 800–2.000 € plus Überführung.
Gibt es Waldbestattung in Bremen?
Ja, FriedWald-Standorte sind in der Umgebung (z.B. Oldenburg, Diepholz) verfügbar. Sie erhalten einen festen Ort im Wald unter einem Baum.
Was kostet eine Cremation in Bremen?
Eine Kremation kostet etwa 400–800 €, plus Friedhofsgebühren oder Optional Urnenherausgabe kostet extra (ca. 100–300 €). Sie können die Asche dann selbst bestatten oder aufbewahren.

Quellen & Verweise

Alle Angaben wurden nach bestem Wissen zusammengestellt. Für rechtsverbindliche Auskunft konsultieren Sie bitte Ihr Standesamt oder einen Bestattungsunternehmer vor Ort.