Bestattungsrecht in Hessen

Jedes Bundesland hat seine eigenen Bestattungsgesetze. Dieser Leitfaden erklärt alles Wichtige über Bestattungsrecht, Fristen, Friedhofspflicht und Besonderheiten in Hessen.

Stand: April 2026 · Lesezeit: ca. 8 Minuten

Kernfakten

Bestattungsgesetz in Hessen

Hessen regelt Bestattungen durch das Hessisches Bestattungsgesetz (HBestG).

Das Gesetz schreibt vor:

Bestattungsfristen in Hessen

Mindestfrist: 48h
Höchstfrist: 10 Tage
Besonderheiten: Reform September 2025: Noch mehr Flexibilität!

Bestattungsformen in Hessen

Erdbestattung

Die klassische Bestattungsform. Sargpflicht: Nein. Kosten: 3.000–8.000 € je nach Stadt.

Feuerbestattung (Kremation)

Ca. 70 % der Bestattungen in Deutschland. Kosten: 1.500–3.500 €. Zweite Leichenschau: Nein.

Waldbestattung

Waldbestattung im FriedWald: Möglich. Kosten: 1.200–4.000 € + jährliche Gebühren.

Seebestattung

Nicht möglich (kein Meerezugang)

Besonderheiten in Hessen

Bestattung in Städten in Hessen

Häufig gestellte Fragen

Darf ich die Urne in Hessen zu Hause aufbewahren?
Ja! Seit 2009 ist Urnenherausgabe in Hessen erlaubt. Sie können die Asche zu Hause aufbewahren, verstreuen oder bei Waldbestattung beisetzen.
Wie lange dauert es in Hessen bis zur Beerdigung?
Mindestens 48 Stunden nach dem festgestellten Tod, maximal 10 Tage. Hessens Reform 2025 wird die Fristen noch flexibler machen.
Ist Waldbestattung in Hessen beliebt?
Ja, sehr! In Hessen gibt es zahlreiche FriedWald-Standorte (z.B. Taunus, Odenwald). Die Kosten liegen zwischen 1.200–4.000 € je nach Baum und Standort.
Muss ich einen Sarg kaufen?
Nein, in Hessen besteht keine Sargpflicht. Auch biologisch abbaubare Materialien sind erlaubt. Dies spart Kosten bei der Beerdigung.
Was kostet eine Kremation in Hessen?
Eine Kremation kostet etwa 400–1.000 € plus Friedhofsgebühren oder Urnenherausgabe (ca. 150–400 €). Waldbestattung ist oft eine preiswerte Alternative.

Quellen & Verweise

Alle Angaben wurden nach bestem Wissen zusammengestellt. Für rechtsverbindliche Auskunft konsultieren Sie bitte Ihr Standesamt oder einen Bestattungsunternehmer vor Ort.