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Bestattungsrecht in Mecklenburg-Vorpommern

Jedes Bundesland hat seine eigenen Bestattungsgesetze. Dieser Leitfaden erklärt alles Wichtige über Bestattungsrecht, Fristen, Friedhofspflicht und Besonderheiten in Mecklenburg-Vorpommern.

Stand: April 2026 · Lesezeit: ca. 8 Minuten

Kernfakten

Bestattungsgesetz in Mecklenburg-Vorpommern

Mecklenburg-Vorpommern regelt Bestattungen durch das Bestattungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern.

Das Gesetz schreibt vor:

Bestattungsfristen in Mecklenburg-Vorpommern

Mindestfrist: 24h
Höchstfrist: 10 Tage
Besonderheiten: Konservierung möglich

Bestattungsformen in Mecklenburg-Vorpommern

Erdbestattung

Die klassische Bestattungsform. Sargpflicht: Nein. Kosten: 3.000–8.000 € je nach Stadt.

Feuerbestattung (Kremation)

Ca. 70 % der Bestattungen in Deutschland. Kosten: 1.500–3.500 €. Zweite Leichenschau: Ja.

Waldbestattung

Waldbestattung im FriedWald: Möglich. Kosten: 1.200–4.000 € + jährliche Gebühren.

Seebestattung

Ja, Ostsee möglich

Besonderheiten in Mecklenburg-Vorpommern

Bestattung in Städten in Mecklenburg-Vorpommern

Häufig gestellte Fragen

Ist Seebestattung von Mecklenburg-Vorpommern aus möglich?
Ja! Die Ostsee ermöglicht Seebestattung. Anbieter von Rostock oder Warnemünde organisieren Trauerfeier und Beisetzung. Kosten: ca. 800–1.500 €.
Wie lange nach dem Tod muss die Beerdigung sein?
Mindestens 24 Stunden müssen vergehen. Die Beerdigung muss spätestens 10 Tage später erfolgen.
Gibt es Waldbestattung in der Region?
Ja, mehrere FriedWald-Standorte sind in Mecklenburg-Vorpommern verfügbar (z.B. Lübeck-Umgebung). Kosten ab ca. 900 € + jährliche Gebühren.
Besteht Sargpflicht in Mecklenburg-Vorpommern?
Nein, nicht streng. Biologisch abbaubare Materialien sind erlaubt. Ein klassischer Sarg ist optional.

Quellen & Verweise

Alle Angaben wurden nach bestem Wissen zusammengestellt. Für rechtsverbindliche Auskunft konsultieren Sie bitte Ihr Standesamt oder einen Bestattungsunternehmer vor Ort.