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Bestattungsrecht in Rheinland-Pfalz

Jedes Bundesland hat seine eigenen Bestattungsgesetze. Dieser Leitfaden erklärt alles Wichtige über Bestattungsrecht, Fristen, Friedhofspflicht und Besonderheiten in Rheinland-Pfalz.

Stand: April 2026 · Lesezeit: ca. 8 Minuten

Kernfakten

Bestattungsgesetz in Rheinland-Pfalz

Rheinland-Pfalz regelt Bestattungen durch das Bestattungsgesetz Rheinland-Pfalz (BestG).

Das Gesetz schreibt vor:

Bestattungsfristen in Rheinland-Pfalz

Mindestfrist: 24h
Höchstfrist: 7 Tage
Besonderheiten: Seit 2025: Urnenherausgabe erlaubt!

Bestattungsformen in Rheinland-Pfalz

Erdbestattung

Die klassische Bestattungsform. Sargpflicht: Ja. Kosten: 3.000–8.000 € je nach Stadt.

Feuerbestattung (Kremation)

Ca. 70 % der Bestattungen in Deutschland. Kosten: 1.500–3.500 €. Zweite Leichenschau: Ja.

Waldbestattung

Waldbestattung im FriedWald: Möglich. Kosten: 1.200–4.000 € + jährliche Gebühren.

Seebestattung

Nicht möglich (kein Meerezugang)

Besonderheiten in Rheinland-Pfalz

Bestattung in Städten in Rheinland-Pfalz

Häufig gestellte Fragen

Darf ich die Urne in Rheinland-Pfalz zu Hause aufbewahren?
Ja! Seit 2025 ist Urnenherausgabe nach Kremation in Rheinland-Pfalz erlaubt. Sie können die Asche zu Hause aufbewahren, verstreuen oder mit auf Reisen nehmen.
Wie lange dauert es in Rheinland-Pfalz bis zur Beerdigung?
Mindestens 24 Stunden nach dem festgestellten Tod, maximal 7 Tage. Dies ist eine der kürzesten Fristen in Deutschland.
Gibt es Waldbestattung in Rheinland-Pfalz?
Ja, sehr beliebt! Mehrere FriedWald-Standorte sind in der Mosel-, Hunsrück- und Pfalz-Region verfügbar. Die schöne Naturlandschaft macht Waldbestattung hier sehr beliebt. Kosten: 1.200–4.000 €.
Besteht Sargpflicht?
Ja, für Erdbestattungen ist ein Sarg erforderlich. Bei Kremation ist ein Verbrennungssarg vorgeschrieben. Biologisch abbaubare Materialien sind in einigen Kommunen erlaubt.
Wie viel kostet eine Beerdigung in Rheinland-Pfalz?
Erdbestattung kostet 3.000–6.000 €. Feuerbestattung 1.500–3.500 €. Waldbestattung 1.200–4.000 € je nach Baum. Friedhofsgebühren liegen bei 50–150 € für 10–20 Jahre.

Quellen & Verweise

Alle Angaben wurden nach bestem Wissen zusammengestellt. Für rechtsverbindliche Auskunft konsultieren Sie bitte Ihr Standesamt oder einen Bestattungsunternehmer vor Ort.