Bestattungsrecht in Saarland

Jedes Bundesland hat seine eigenen Bestattungsgesetze. Dieser Leitfaden erklärt alles Wichtige über Bestattungsrecht, Fristen, Friedhofspflicht und Besonderheiten in Saarland.

Stand: April 2026 · Lesezeit: ca. 8 Minuten

Kernfakten

Bestattungsgesetz in Saarland

Saarland regelt Bestattungen durch das Bestattungsgesetz Saarland (BestG).

Das Gesetz schreibt vor:

Bestattungsfristen in Saarland

Mindestfrist: 24h
Höchstfrist: 6 Tage
Besonderheiten: Kürzeste Frist im Süden Deutschlands!

Bestattungsformen in Saarland

Erdbestattung

Die klassische Bestattungsform. Sargpflicht: Ja. Kosten: 3.000–8.000 € je nach Stadt.

Feuerbestattung (Kremation)

Ca. 70 % der Bestattungen in Deutschland. Kosten: 1.500–3.500 €. Zweite Leichenschau: Ja.

Waldbestattung

Waldbestattung im FriedWald: Möglich. Kosten: 1.200–4.000 € + jährliche Gebühren.

Seebestattung

Nicht möglich

Besonderheiten in Saarland

Bestattung in Städten in Saarland

Häufig gestellte Fragen

Wie lange nach dem Tod muss die Beerdigung sein?
Mindestens 24 Stunden müssen vergehen. Die Beerdigung muss spätestens 6 Tage später erfolgen — eine der kürzesten Fristen in Deutschland!
Gibt es Waldbestattung im Saarland?
Ja, mehrere FriedWald-Standorte sind in der Saar-Region verfügbar. Die Landschaft ist wunderschön. Kosten: ca. 1.200–3.500 € je nach Baum und Standort.
Besteht Sargpflicht?
Ja, im Saarland ist Sargpflicht für Erdbestattungen erforderlich. Der Sarg muss zugelassen sein. Bei Kremation ist ein Verbrennungssarg vorgeschrieben.
Kann ich die Urne zu Hause aufbewahren?
Nein, im Saarland besteht Friedhofszwang für Urnen. Waldbestattung ist eine beliebte Alternative zur Aufbewahrung zu Hause.

Quellen & Verweise

Alle Angaben wurden nach bestem Wissen zusammengestellt. Für rechtsverbindliche Auskunft konsultieren Sie bitte Ihr Standesamt oder einen Bestattungsunternehmer vor Ort.