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Bestattungsrecht in Sachsen-Anhalt

Jedes Bundesland hat seine eigenen Bestattungsgesetze. Dieser Leitfaden erklärt alles Wichtige über Bestattungsrecht, Fristen, Friedhofspflicht und Besonderheiten in Sachsen-Anhalt.

Stand: April 2026 · Lesezeit: ca. 8 Minuten

Kernfakten

Bestattungsgesetz in Sachsen-Anhalt

Sachsen-Anhalt regelt Bestattungen durch das Bestattungsgesetz Sachsen-Anhalt (BestG LSA).

Das Gesetz schreibt vor:

Bestattungsfristen in Sachsen-Anhalt

Mindestfrist: 24h
Höchstfrist: 8 Tage
Besonderheiten: Konservierung möglich

Bestattungsformen in Sachsen-Anhalt

Erdbestattung

Die klassische Bestattungsform. Sargpflicht: Nein. Kosten: 3.000–8.000 € je nach Stadt.

Feuerbestattung (Kremation)

Ca. 70 % der Bestattungen in Deutschland. Kosten: 1.500–3.500 €. Zweite Leichenschau: Ja.

Waldbestattung

Waldbestattung im FriedWald: Möglich. Kosten: 1.200–4.000 € + jährliche Gebühren.

Seebestattung

Nicht möglich

Besonderheiten in Sachsen-Anhalt

Bestattung in Städten in Sachsen-Anhalt

Häufig gestellte Fragen

Besteht Sargpflicht in Sachsen-Anhalt?
Nein, Sargpflicht ist nicht streng. Biologisch abbaubare Materialien sind erlaubt. Dies spart Kosten bei der Bestattung.
Wie lange nach dem Tod kann die Beerdigung sein?
Mindestens 24 Stunden müssen vergehen. Die Beerdigung muss spätestens 8 Tage später erfolgen.
Gibt es Waldbestattung?
Ja, mehrere Waldbestattungsplätze sind in Sachsen-Anhalt und der Umgebung verfügbar. Kosten: ab ca. 900 € + jährliche Gebühren.
Darf ich die Urne zu Hause aufbewahren?
Nein, in Sachsen-Anhalt besteht Friedhofszwang. Waldbestattung ist eine gute Alternative, wenn Sie nicht auf einem traditionellen Friedhof bestatten möchten.

Quellen & Verweise

Alle Angaben wurden nach bestem Wissen zusammengestellt. Für rechtsverbindliche Auskunft konsultieren Sie bitte Ihr Standesamt oder einen Bestattungsunternehmer vor Ort.