Bestattungsrecht in Schleswig-Holstein
Jedes Bundesland hat seine eigenen Bestattungsgesetze. Dieser Leitfaden erklärt alles Wichtige über Bestattungsrecht, Fristen, Friedhofspflicht und Besonderheiten in Schleswig-Holstein.
Kernfakten
- Bestattungsgesetz: BestG SH
- Mindestfrist: 24h
- Höchstfrist: 9 Tage
- Friedhofspflicht: Nein
- Sargpflicht: Nein
- Waldbestattung: Möglich
- Seebestattung: Ja, Nord- und Ostsee
Bestattungsgesetz in Schleswig-Holstein
Schleswig-Holstein regelt Bestattungen durch das Schleswig-Holsteinisches Bestattungsgesetz (BestG SH).
Das Gesetz schreibt vor:
- Friedhofspflicht: Nein
- Ausnahmen: Urnenherausgabe seit langem erlaubt — Asche darf zu Hause aufbewahrt werden
- Sargpflicht: Nein
- Waldbestattung: Möglich
Bestattungsfristen in Schleswig-Holstein
Höchstfrist: 9 Tage
Besonderheiten: Konservierung möglich
Bestattungsformen in Schleswig-Holstein
Erdbestattung
Die klassische Bestattungsform. Sargpflicht: Nein. Kosten: 3.000–8.000 € je nach Stadt.
Feuerbestattung (Kremation)
Ca. 70 % der Bestattungen in Deutschland. Kosten: 1.500–3.500 €. Zweite Leichenschau: Nein.
Waldbestattung
Waldbestattung im FriedWald: Möglich. Kosten: 1.200–4.000 € + jährliche Gebühren.
Seebestattung
Ja, Nord- und Ostsee
Besonderheiten in Schleswig-Holstein
- •Schleswig-Holstein war einer der Vorreiter für Urnenherausgabe — seit vielen Jahren erlaubt!
- •Seebestattung sehr beliebt (Nord- und Ostsee verfügbar)
- •Waldbestattung in der Region etabliert
- •Liberale Bestattungsgesetze insgesamt
- •Hoher Anteil von Feuerbestattungen (ca. 75 %)
- •Diskussionen über weitere Urnenherausgabe-Optionen
Bestattung in Städten in Schleswig-Holstein
- Kiel
- Lübeck
- Flensburg
Häufig gestellte Fragen
Darf ich die Urne in Schleswig-Holstein zu Hause aufbewahren?
Ist Seebestattung möglich?
Wie lange dauert es bis zur Beerdigung?
Gibt es Waldbestattung?
Muss ich einen Sarg kaufen?
Quellen & Verweise
- Schleswig-Holsteinisches Bestattungsgesetz
- Ministerium für Gesundheit, Arbeit und Soziales Schleswig-Holstein
- Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein
Alle Angaben wurden nach bestem Wissen zusammengestellt. Für rechtsverbindliche Auskunft konsultieren Sie bitte Ihr Standesamt oder einen Bestattungsunternehmer vor Ort.