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Bestattungsrecht in Schleswig-Holstein

Jedes Bundesland hat seine eigenen Bestattungsgesetze. Dieser Leitfaden erklärt alles Wichtige über Bestattungsrecht, Fristen, Friedhofspflicht und Besonderheiten in Schleswig-Holstein.

Stand: April 2026 · Lesezeit: ca. 8 Minuten

Kernfakten

Bestattungsgesetz in Schleswig-Holstein

Schleswig-Holstein regelt Bestattungen durch das Schleswig-Holsteinisches Bestattungsgesetz (BestG SH).

Das Gesetz schreibt vor:

Bestattungsfristen in Schleswig-Holstein

Mindestfrist: 24h
Höchstfrist: 9 Tage
Besonderheiten: Konservierung möglich

Bestattungsformen in Schleswig-Holstein

Erdbestattung

Die klassische Bestattungsform. Sargpflicht: Nein. Kosten: 3.000–8.000 € je nach Stadt.

Feuerbestattung (Kremation)

Ca. 70 % der Bestattungen in Deutschland. Kosten: 1.500–3.500 €. Zweite Leichenschau: Nein.

Waldbestattung

Waldbestattung im FriedWald: Möglich. Kosten: 1.200–4.000 € + jährliche Gebühren.

Seebestattung

Ja, Nord- und Ostsee

Besonderheiten in Schleswig-Holstein

Bestattung in Städten in Schleswig-Holstein

Häufig gestellte Fragen

Darf ich die Urne in Schleswig-Holstein zu Hause aufbewahren?
Ja! Schleswig-Holstein war einer der Vorreiter dieser liberalen Regelung. Sie können die Asche zu Hause aufbewahren, verstreuen oder verreisen damit.
Ist Seebestattung möglich?
Ja, sehr beliebt! Sowohl Nord- als auch Ostsee sind möglich. Kosten liegen bei ca. 600–1.500 € inklusive Trauerfeier und Überführung.
Wie lange dauert es bis zur Beerdigung?
Mindestens 24 Stunden müssen vergehen. Die Beerdigung oder Kremation muss spätestens 9 Tage später erfolgen.
Gibt es Waldbestattung?
Ja, mehrere FriedWald-Standorte sind in Schleswig-Holstein und der Umgebung verfügbar (z.B. Bad Segeberg, Trittau). Kosten: ca. 1.200–3.500 €.
Muss ich einen Sarg kaufen?
Nein, Sargpflicht besteht nicht. Biologisch abbaubare Materialien sind erlaubt. Das spart Kosten und ist umweltfreundlicher.

Quellen & Verweise

Alle Angaben wurden nach bestem Wissen zusammengestellt. Für rechtsverbindliche Auskunft konsultieren Sie bitte Ihr Standesamt oder einen Bestattungsunternehmer vor Ort.