Bestattung in Bremen: Recht, Asche-Verstreuung und Friedhöfe
Jedes Bundesland hat seine eigenen Bestattungsgesetze. Bremen ist eine echte Sonderregelung: Als einziges Bundesland erlaubt der Stadtstaat seit 2015 die Asche-Verstreuung außerhalb von Friedhöfen. Dieser Leitfaden erklärt das Bremer Bestattungsgesetz, die Sonderreform 2015 und die wichtigsten Friedhöfe in Bremen und Bremerhaven — mit konkreten Paragraphen und Primärquellen.
Kernfakten
- Gesetz: GBestattF v. 16.10.1990, gr. Novelle 2014/2015
- Mindestruhezeit Aschen: 20 Jahre (§ 5 Abs. 1)
- Mindestruhezeit Leichen: 25 Jahre (§ 5 Abs. 1)
- Frühester Bestattungszeitpunkt: 48h (§ 16 LeichenG)
- Höchstfrist Behörde: 10 Tage (§ 16 Abs. 2 LeichenG)
- Asche-Verstreuung außerhalb Friedhof: Ja, einziges BL (§ 4 Abs. 1a)
- Sargpflicht: Ja, religiöse Ausnahme (§ 4 Abs. 4)
- Seebestattung: Möglich, Start ab Bremerhaven
Das Bremer Bestattungsgesetz
Bestattungsrecht ist in Deutschland Ländersache. In der Freien Hansestadt Bremen gelten zwei Gesetze parallel: Das Gesetz über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Freien Hansestadt Bremen vom 16. Oktober 1990 (Brem.GBl. S. 303) regelt Friedhofszwang, Bestattungsformen, Sargpflicht und Ruhezeiten. Das Gesetz über das Leichenwesen Bremen regelt Leichenschau und Bestattungsfristen. Beide Volltexte stellt das offizielle Transparenzportal Bremen bereit; eine Bürger-Übersicht bietet das Verbraucherportal Aeternitas.
Bremen besteht aus den beiden Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven, was sich in mehreren Vorschriften widerspiegelt — Zustimmungs- und Genehmigungserfordernisse werden für jede Stadt separat zugewiesen. Die wichtigste Reform der jüngeren Vergangenheit war die Novelle vom 16. November 2010 sowie die große Bestattungsrechts-Reform 2014, die zum 1. Januar 2015 in Kraft trat — sie hat Bremen bundesweit zur Ausnahme gemacht.
Bremens Sonder-Story: Asche-Verstreuung außerhalb von Friedhöfen
Die wichtigste Besonderheit des Bremer Bestattungsrechts ist seit dem 1. Januar 2015 in § 4 Absatz 1a des Bremer Bestattungsgesetzes verankert: Bremen ist das einzige Bundesland, in dem die Asche eines Verstorbenen auch außerhalb eines Friedhofs auf dem Gebiet der Freien Hansestadt Bremen ausgebracht werden darf — etwa auf privatem Grund, im eigenen Garten oder auf bestimmten freigegebenen öffentlichen Flächen. Die juristische Bewertung dieser Reform fasst anwalt.de zusammen.
Die Gesetzgebung ist absichtlich restriktiv gehalten, um „Aschetourismus" aus anderen Bundesländern zu verhindern. Voraussetzung für eine genehmigte Asche-Ausbringung außerhalb eines Friedhofs ist, dass die verstorbene Person:
- ihren letzten Hauptwohnsitz im Land Bremen hatte,
- in einer schriftlichen, eigenhändig unterzeichneten Verfügung zu Lebzeiten einen konkreten Verstreuungsort bestimmt hat,
- eine Person für die Totenfürsorge benannt hat, die mit der Ausbringung beauftragt wurde,
- und dass — bei Privatgrund — eine Zustimmungserklärung des Grundstückseigentümers vorliegt und die Nutzung nicht gegen Entgelt erfolgt.
Die zuständige Behörde — in der Stadtgemeinde Bremen die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau, in Bremerhaven der Magistrat — erteilt nach Prüfung die Zustimmung. Spätestens zwei Wochen nach der Ausbringung muss die Person für die Totenfürsorge gegenüber der Behörde eidesstattlich versichern, dass die Asche der Verfügung entsprechend ausgebracht wurde. Auch der Umweltbetrieb Bremen bietet auf den Friedhöfen Osterholz und Blumenthal eigens ausgewiesene Aschestreuwiesen an.
Sargpflicht in Bremen
Erdbestattungen erfolgen nach § 4 Absatz 2 des Bremer Bestattungsgesetzes in einem geschlossenen feuchtigkeitshemmenden Sarg. Nach § 4 Absatz 4 kann der Friedhofsträger jedoch Ausnahmen aus religiösen Gründen zulassen, sofern keine öffentlichen Belange entgegenstehen. In der Stadtgemeinde Bremen ist hierfür die Zustimmung des Instituts für Rechtsmedizin des Klinikums Bremen-Mitte erforderlich, in Bremerhaven die Zustimmung des Magistrats. Die Pflicht zur Verwendung einer amtlich verschlossenen Urne ergibt sich aus § 4 Absatz 3.
Das Bremer Bestattungsgesetz enthält darüber hinaus eine ausdrückliche Umweltbestimmung: Urnen, Särge, Sargausstattungen, Sargabdichtungsmaterialien und Totenkleidung dürfen nur aus Materialien bestehen, die innerhalb der Ruhefrist vergehen und nur geringstmögliche Emissionen erwarten lassen — Bremen war damit eines der ersten Bundesländer mit klarer ökologischer Vorgabe im Bestattungsrecht.
Bestattungsfristen nach dem LeichenG
Frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes
Nach den Vorgaben des Bremer Leichengesetzes ist die Erdbestattung frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes zulässig. Die Frist soll sicherstellen, dass die ärztliche Leichenschau in Ruhe erfolgen kann und Scheintod ausgeschlossen ist. Ausnahmen sind in begründeten Einzelfällen möglich.
Höchstfrist: 10 Tage bei Untätigkeit
Wird für eine in eine Leichenhalle eingelieferte Leiche kein Antrag auf Bestattung gestellt, veranlasst die zuständige Behörde nach § 16 Absatz 2 LeichenG spätestens zehn Tage nach Einlieferung die Bestattung. Eine konkrete Höchstfrist für die Angehörigen wie etwa in Bayern (8 Tage) oder Sachsen (8 Werktage) ist im Bremer Leichengesetz nicht ausdrücklich genannt — Aeternitas weist darauf hin, dass das Bremer Bestattungsgesetz für die Bestattungsfrist „keine Angabe" macht.
Urnenbeisetzung
Urnen sind nach § 4 Absatz 3 des Bremer Bestattungsgesetzes „unverzüglich" beizusetzen. Bei einer Ausbringung der Asche muss die Grabstelle oder die Ausbringungsfläche vermerkt werden. Es muss jederzeit feststellbar sein, wo die Urne beigesetzt oder ihr Inhalt ausgebracht wurde.
Ruhezeiten in Bremen: 20 Jahre Aschen, 25 Jahre Leichen
Die Mindestruhefrist beträgt nach § 5 Absatz 1 des Bremer Bestattungsgesetzes ab dem Tag des Ablebens für Aschen 20 Jahre, für Leichen 25 Jahre. Damit liegt Bremen bei den Erdbestattungen leicht über dem deutschen Mittel von 20 Jahren — eine Folge der norddeutschen Bodenverhältnisse. Die Friedhofsträger können hiervon abweichende Regelungen treffen.
Für Verstorbene bis zum vollendeten 1. Lebensjahr beträgt die Mindestruhefrist 7 Jahre, bis zum vollendeten 10. Lebensjahr 15 Jahre (§ 5 Absatz 2). Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr kann im Einvernehmen mit der zuständigen Gesundheitsbehörde für bestimmte Friedhöfe oder Teile von ihnen längere Ruhefristen festsetzen, wenn wegen unzureichender Verwesung Bedenken bestehen (§ 5 Absatz 3).
Bestattungsformen in Bremen
Erdbestattung
Die Erdbestattung erfolgt grundsätzlich im Sarg, mit der Tuchbestattungs-Ausnahme aus religiösen Gründen nach § 4 Abs. 4. Außerhalb von Friedhöfen sind Erdbestattungen nicht zulässig (§ 4 Abs. 1).
Feuerbestattung
Bei der Feuerbestattung wird der Leichnam in einem Krematorium eingeäschert; die Asche kommt in eine amtlich verschlossene Urne. Anschließend wird die Urne entweder auf einem Friedhof beigesetzt oder — als Bremer Sonderform — außerhalb eines Friedhofs ausgebracht. Das städtische Krematorium des Riensberger Friedhofs ist seit 1988 stillgelegt; Einäscherungen werden seitdem über andere Krematorien in der Region abgewickelt.
Waldbestattung
Auf den städtischen Friedhöfen Osterholz und Blumenthal befinden sich Baumgräber. Darüber hinaus betreibt FriedWald den Standort „Bremer Schweiz" sowie Hasbruch in der Region. Eine Waldbestattung setzt eine vorherige Feuerbestattung voraus. Eine bundesweite Übersicht über Bestattungsformen bietet november.de.
Seebestattung
Bremen liegt nahe der Nordsee, die Seebestattung ist nach § 4 Abs. 1 als Ausnahme vom Friedhofszwang ausdrücklich zugelassen. Die Ausfahrt startet üblicherweise in Bremerhaven oder Cuxhaven; die Koordination übernimmt meist der beauftragte Bestatter.
Wichtige Friedhöfe in Bremen und Bremerhaven
Friedhof Osterholz
Der Friedhof Osterholz ist mit einer Fläche von 76 Hektar der größte und bedeutendste Friedhof Bremens. Eröffnet wurde er 1920 als kommunaler Zentralfriedhof — eine Anlage in der städtebaulichen Tradition großer norddeutscher Hauptfriedhöfe der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts. Der Friedhof verfügt über drei Kapellen und ist durch erhöhte, mit Eibenhecken eingefasste Grabfelder, zahlreiche Alleen und seltene Baumarten geprägt. Auf dem Osterholzer Friedhof befinden sich Bremens zentrale Gedenkstätten für die Toten beider Weltkriege; fünf Ehrenfelder für die Toten des Zweiten Weltkriegs sind in das Raster des alten Friedhofsteils integriert. Eine ausführliche Geschichte hat Wikipedia dokumentiert.
Riensberger Friedhof
Der Riensberger Friedhof in Schwachhausen wurde 1875 eröffnet und gilt laut Landesamt für Denkmalpflege Bremen als einer der frühesten Parkfriedhöfe Deutschlands. Auf 27 Hektar finden sich zahlreiche Gräber bedeutender Persönlichkeiten, darunter Wilhelm Kaisen, Heinrich Olbers und Arthur Fitger. Das historische Krematorium-Gebäude wurde 1988 stillgelegt und beherbergt seit 2002 ein Kolumbarium für oberirdische Urnenbeisetzungen.
Weitere Friedhöfe
Zu den weiteren städtischen Friedhöfen in Bremen zählen Walle, Huckelriede, Blumenthal und Aumund. In Bremerhaven werden die kommunalen Friedhöfe vom Magistrat verwaltet; Träger des städtischen Krematoriums ist die Stadt Bremerhaven. Auf den städtischen Friedhöfen Bremens und den Friedhöfen der Kirchengemeinden steht eine breite Auswahl an Grabarten zur Verfügung. Die Friedhofsträgerschaft für die kommunalen Bremer Friedhöfe liegt beim Umweltbetrieb Bremen (UBB), einem Eigenbetrieb der Stadtgemeinde Bremen.
Kosten einer Bestattung in Bremen
Die durchschnittlichen Gesamtkosten einer Bestattung in Deutschland liegen laut Stiftung Warentest zwischen 7.000 und 8.000 €. Die Friedhofsgebühren in den norddeutschen Hauptstädten liegen mit durchschnittlich 1.776 € unter denen in Süddeutschland (2.075 €) — so eine Auswertung der Friedhofsgebühren der Landeshauptstädte (Stand 01/2025).
Die konkreten Gebühren regelt die Gebührenordnung des jeweiligen Friedhofsträgers; für die kommunalen Friedhöfe ist dies der Umweltbetrieb Bremen. Hinzu kommen Bestatterhonorar, Sarg bzw. Urne, Grabstein, Kosten der Trauerfeier und die laufende Grabpflege. Stiftung Warentest empfiehlt, vor der Beauftragung mindestens drei Kostenvoranschläge zum Vergleich einzuholen.
Was Sie konkret tun müssen
Die ersten Stunden nach dem Tod
Die nach dem Bremer Leichengesetz Verpflichteten — in der Regel der Ehepartner oder ein nächster Angehöriger — müssen die Leichenschau unverzüglich veranlassen. Im häuslichen Umfeld erfolgt sie durch Hausarzt oder Notarzt, in Krankenhaus oder Pflegeheim durch den behandelnden Arzt. Bei geplanter Einäscherung ist zusätzlich eine zweite Leichenschau erforderlich.
Formalien beim Standesamt
Der Sterbefall ist spätestens am dritten Werktag nach Eintritt des Todes beim Standesamt des Sterbeortes anzuzeigen (§ 28 Personenstandsgesetz). Der Samstag gilt nicht als Werktag. Bei Sterbefällen in Krankenhäusern oder Pflegeheimen übernimmt die Einrichtung die Anzeige.
Wahl des Bestatters
Es gibt keine gesetzliche Pflicht, einen bestimmten Bestatter zu beauftragen. Die Verbraucherzentrale Bremen und der Bundesverband Deutscher Bestatter stellen Musterkostenvoranschläge und Checklisten bereit. Stiftung Warentest empfiehlt mindestens drei Kostenvoranschläge zum Vergleich einzuholen.
Häufige Fragen zum Bestattungsrecht in Bremen
Darf man in Bremen die Asche eines Verstorbenen außerhalb von Friedhöfen verstreuen?
Welche Bestattungsfristen gelten in Bremen?
Wie lange ist die Ruhezeit in Bremen?
Besteht in Bremen Sargpflicht?
Was kostet eine Bestattung in Bremen?
Ist Seebestattung von Bremen aus möglich?
Quellen
- Gesetz über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Freien Hansestadt Bremen — Transparenzportal Bremen, offizielle Rechtsdatenbank
- § 4 BestG Bremen — Volltext mit Anmerkungen (lexsoft)
- Bremische Bürgerschaft Drucksache 18/1581 — Begründung zur Bestattungsrechts-Reform 2014/2015 (PDF)
- Senator für Umwelt, Bau und Verkehr Bremen — Endfassung Reformbericht 2014 (PDF)
- Aeternitas — Bestatten in Bremen
- Aeternitas — VG Bremen zur Herausgabe von Totenasche
- Umweltbetrieb Bremen — Ausbringen von Totenasche
- Umweltbetrieb Bremen — Friedhof Osterholz
- Umweltbetrieb Bremen — Friedhof Riensberg
- Landesamt für Denkmalpflege Bremen — Riensberger Friedhof
- TASPO — Neues Bestattungsgesetz Bremen 2015 (Hintergrundbericht)
- anwalt.de — Bremen ermöglicht Bestattung auf privatem Grundstück
- Wikipedia — Osterholzer Friedhof
- § 28 Personenstandsgesetz — gesetze-im-internet.de
- Friedhofsgebühren der Landeshauptstädte (Stand 01/2025)
- Verbraucherzentrale Bremen
- Bundesverband Deutscher Bestatter
Diese Inhalte wurden nach bestem Wissen und auf Basis der zitierten Primärquellen zusammengestellt. Rechtsaussagen können sich ändern; bei konkreten rechtlichen Fragen ersetzt diese Seite keine anwaltliche oder behördliche Beratung. Wende dich im Einzelfall an das zuständige Standesamt, einen Bestatter vor Ort oder einen Fachanwalt. Mehr zur redaktionellen Arbeit in unserer Methodik.
Friedhofsgebühren aus der amtlichen Satzung, mit Paragraf und Stand — für Bremen: Bremen. Übersicht aller Städte: Friedhofsgebühren im Vergleich.