Verträge kündigen nach einem Todesfall

Dutzende Verträge, unzählige Anbieter, unterschiedliche Fristen — die Kündigung laufender Verträge gehört zu den belastendsten Aufgaben nach einem Todesfall. Dieser Leitfaden gibt dir eine klare Reihenfolge, nennt die wichtigsten Fristen und liefert ein Musterschreiben, das du sofort verwenden kannst.

Das Wichtigste auf einen Blick

Sofort kündigen — in der ersten Woche

Diese Stellen müssen so schnell wie möglich informiert werden. Hier zählt jeder Tag, weil Fristen laufen oder finanzielle Ansprüche gesichert werden müssen.

Vertrag / StelleFristBenötigte UnterlagenHinweis
Arbeitgeber informierenSofortSterbeurkundeLohn wird bis zum Todestag gezahlt. Offene Urlaubsansprüche und anteiliges Weihnachtsgeld prüfen.
KrankenkasseUnverzüglichSterbeurkundeDen Tod unverzüglich melden — eine starre 14-Tage-Pflicht besteht nicht. Familienversicherte Angehörige verlieren mit dem Tod des Stammversicherten den beitragsfreien Schutz; in der gesetzlichen Krankenversicherung greift dann meist automatisch die obligatorische Anschlussversicherung nach § 188 Abs. 4 SGB V, bis eine eigene Mitgliedschaft geklärt ist. Sterbegeld gibt es seit 2004 nicht mehr.
RentenversicherungSofortSterbeurkundeWitwenrente oder Waisenrente unbedingt beantragen — Antrag innerhalb von 12 Monaten rückwirkend möglich.
Bank / SparkasseSofortSterbeurkunde + Erbschein oder VollmachtKonto nicht auflösen, nur über den Todesfall informieren. Daueraufträge für Miete und Strom weiterlaufen lassen.
VermieterSonderkündigungsrechtSterbeurkundeKündigung zum nächsten gesetzlichen Termin (§ 580 BGB). Im Haushalt lebende Angehörige können in den Vertrag eintreten.
Tipp: Informiere die Bank sofort, aber löse das Konto nicht auf. Die laufenden Zahlungen (Miete, Strom, Versicherungen) laufen weiter und sollten erst gestoppt werden, wenn die einzelnen Verträge gekündigt sind. Sonst entstehen Mahngebühren und Zahlungsverzug.

Arbeitgeber — was du wissen musst

Der Arbeitsvertrag endet automatisch mit dem Tod. Der Arbeitgeber muss den Lohn bis zum Todestag zahlen, einschließlich anteiligem Urlaub und eventuellen Sonderzahlungen. Betriebsrenten und Pensionsansprüche separat prüfen — diese gehen teilweise auf Hinterbliebene über.

Krankenkasse — Familienversicherung beachten

War der Verstorbene Hauptversicherungsnehmer (Stammversicherter), verlieren familienversicherte Angehörige (Ehepartner, Kinder) mit dem Todesfall ihren beitragsfreien Schutz. In der gesetzlichen Krankenversicherung setzt sich die Versicherung dann in der Regel automatisch als obligatorische Anschlussversicherung nach § 188 Abs. 4 SGB V fort — so entsteht keine Versorgungslücke. Wer stattdessen anderweitig abgesichert ist (z. B. eigene Pflichtmitgliedschaft oder Familienversicherung über eine andere Person), kann der Krankenkasse innerhalb von zwei Wochen nach deren Hinweis den Austritt erklären und muss die anderweitige Absicherung nachweisen.

Bank — Vorsicht bei der Kontoauflösung

Banken sperren das Konto häufig sofort nach Meldung des Todesfalls. Ein Erbschein oder ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll vom Nachlassgericht ist dann nötig, um Zugang zu erhalten. Manche Banken akzeptieren auch eine Kontovollmacht, die über den Tod hinaus gilt. Prüfe, ob eine solche Vollmacht vorliegt.

Alle Schritte im Überblick

Unsere interaktive Checkliste führt dich durch alle Aufgaben nach einem Todesfall — Schritt für Schritt, nichts vergessen.

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Innerhalb von 4 Wochen kündigen

Sobald die dringendsten Schritte erledigt sind, folgen die vielen laufenden Verträge des Alltags. Gehe systematisch vor und arbeite die Liste ab.

Versicherungen

VersicherungWas zu tun istWichtig
HaftpflichtversicherungKündigenBei Ehepaaren: Partnerversicherung prüfen — bleibt ggf. bestehen.
HausratversicherungKündigen oder umschreibenErlischt, wenn die Wohnung aufgelöst wird. Sonst: auf Erben umschreiben.
KFZ-VersicherungKündigen oder umschreibenVersicherungsschutz besteht zunächst weiter. Bei Fahrzeugübernahme umschreiben.
RechtsschutzversicherungKündigenPrüfe, ob laufende Rechtsstreits noch abgedeckt sind.
LebensversicherungAuszahlung beantragenNicht kündigen, sondern Leistung einfordern! Begünstigten im Vertrag prüfen.
UnfallversicherungKündigen oder Leistung prüfenBei Unfalltod: Prüfe, ob eine Todesfallleistung eingeschlossen ist.
SterbegeldversicherungAuszahlung beantragenNicht kündigen — die Leistung steht den Hinterbliebenen zu.
Wichtig: Lebensversicherungen und Sterbegeldversicherungen werden nicht gekündigt, sondern zur Auszahlung gebracht. Prüfe die Police: Dort ist der Begünstigte genannt. Die Auszahlung erfolgt meist innerhalb von 4–8 Wochen nach Vorlage der Sterbeurkunde.

Energieversorger

Strom, Gas und Wasser müssen nicht sofort gekündigt werden — aber umgemeldet oder abgemeldet, sobald die Wohnung aufgelöst wird. Teile dem Versorger den Todesfall mit und nenne die Zählerstände. Bei Umzug eines Hinterbliebenen in die Wohnung: Vertrag auf den neuen Namen umschreiben lassen.

Telekommunikation

Telefon, Internet und Mobilfunk können mit Sonderkündigungsrecht gekündigt werden. Die meisten Anbieter akzeptieren die Kündigung zum Monatsende nach Vorlage der Sterbeurkunde. Prepaid-Karten verfallen von selbst, laufende Verträge jedoch nicht. Denke auch an Festnetz-Anschlüsse, die oft vergessen werden.

GEZ / Rundfunkbeitrag

Die Abmeldung beim Beitragsservice erfolgt schriftlich oder online unter rundfunkbeitrag.de. Lebt ein weiterer Bewohner in der Wohnung, übernimmt dieser die Beitragspflicht. Der Beitrag wird bis zum Ende des Sterbemonats berechnet — eventuell zu viel gezahlte Beträge werden erstattet.

Zeitungen, Zeitschriften und Abonnements

Prüfe Kontoauszüge und E-Mails auf laufende Abonnements. Dazu gehören Tageszeitungen, Wochenmagazine, Buchclubs und digitale Abos. Die meisten können mit Sterbeurkunde sofort gekündigt werden — auch innerhalb der regulären Vertragslaufzeit.

Vereine und Mitgliedschaften

Sportvereine, ADAC, Gewerkschaft, Kirchenmitgliedschaft, Fördervereine — informiere alle Organisationen schriftlich. Die Mitgliedschaft endet in der Regel mit dem Tod, aber laufende Beiträge werden teils weitergezogen, bis die Kündigung eingeht.

Innerhalb von 3 Monaten erledigen

Diese Aufgaben erfordern teils Unterlagen, die erst nach einigen Wochen vorliegen (z. B. Erbschein). Plane sie ein, aber setze dich nicht unter Druck.

KFZ-Zulassung ummelden oder abmelden

Das Fahrzeug muss bei der Zulassungsstelle umgemeldet (neuer Halter) oder abgemeldet werden. Nötig sind: Sterbeurkunde, Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I), Fahrzeugbrief (Teil II) und ggf. der Erbschein. Ohne Ummeldung erlischt der Versicherungsschutz nicht sofort, aber es entstehen rechtliche Probleme.

Finanzamt informieren

Das Finanzamt muss über den Todesfall informiert werden. Die letzte Einkommensteuererklärung des Verstorbenen muss von den Erben abgegeben werden. Bei Ehepaaren: Prüfe, ob eine gemeinsame Veranlagung für das Todesjahr noch günstiger ist. Die Erbschaftsteuererklärung wird vom Finanzamt angefordert, wenn der Freibetrag überschritten wird.

Erbschein beantragen

Der Erbschein wird beim Nachlassgericht (Amtsgericht am letzten Wohnsitz des Verstorbenen) beantragt. Die Bearbeitungszeit beträgt 6–8 Wochen, manchmal länger. Benötigt werden: Sterbeurkunde, Geburtsurkunde des Verstorbenen, Familienstammbuch, ggf. Testament. Die Kosten richten sich nach dem Nachlasswert.

Hinweis: Nicht für alles brauchst du einen Erbschein. Bei einem notariellen Testament mit Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts akzeptieren viele Banken und Behörden dieses als Nachweis. Das spart Kosten und Zeit.

Grundbuch umschreiben (bei Immobilien)

Immobilien des Verstorbenen müssen im Grundbuch auf die Erben umgeschrieben werden. Dies geschieht beim Grundbuchamt und erfordert den Erbschein oder ein notarielles Testament. Die Umschreibung ist innerhalb von zwei Jahren nach dem Todesfall kostenfrei — danach fallen Gebühren an.

Digitaler Nachlass — Online-Konten und Zugänge

Der digitale Nachlass wird häufig vergessen, kann aber zu laufenden Kosten führen und persönliche Daten betreffen. Ohne Passwörter ist der Zugang oft nur mit Erbschein möglich.

KategorieBeispieleWas zu tun ist
E-Mail-KontenGoogle (Gmail), GMX, web.de, OutlookKonto löschen oder in Gedenkzustand versetzen lassen. Google bietet einen Kontoinaktivitätsmanager.
Social MediaFacebook, Instagram, X, LinkedIn, TikTokFacebook: Gedenkzustand beantragen oder Konto löschen. Instagram: Gedenkprofil oder Löschung. Andere: Schriftlich mit Sterbeurkunde.
Streaming-DiensteNetflix, Spotify, Disney+, Amazon Prime Video, DAZNKonto kündigen. Meist über den Kundenservice mit Sterbeurkunde möglich. Prüfe Zahlungsintervalle (monatlich/jährlich).
Cloud-SpeicheriCloud, Google Drive, Dropbox, OneDriveDaten sichern, dann Konto löschen. Apple bietet einen Legacy-Kontakt, Google den Kontoinaktivitätsmanager.
Online-Banking / BezahldienstePayPal, Klarna, Apple Pay, Google PayGuthaben auszahlen lassen, dann Konto schließen. PayPal erfordert Erbschein für Kontozugang.
Shopping-KontenAmazon, eBay, Zalando, OttoOffene Bestellungen und Retouren prüfen. Konten löschen. Gespeicherte Zahlungsdaten werden mit dem Konto gelöscht.
SonstigeDomains, Webhosting, App-Abos, Gaming-AccountsPrüfe wiederkehrende Zahlungen. Domains können wertvoll sein — Übertragung auf Erben prüfen.
Tipp: Prüfe die Kontoauszüge der letzten 3 Monate auf regelmäßige Abbuchungen — dort findest du die meisten laufenden Online-Abonnements. Auch der E-Mail-Eingang gibt Hinweise auf bestehende Konten und Dienste.

Wenn keine Zugangsdaten vorhanden sind

Ohne Passwörter oder Zugangsdaten wird es schwieriger, aber nicht unmöglich. Die meisten großen Anbieter haben Verfahren für den Todesfall. In der Regel werden benötigt: Sterbeurkunde, Erbschein und ein schriftlicher Antrag. Apple, Google und Facebook haben jeweils eigene Formulare für Hinterbliebene auf ihren Webseiten.

Eine digitale Vorsorge zu Lebzeiten — etwa eine Liste von Konten und Passwörtern an einem sicheren Ort — erspart den Angehörigen viel Aufwand und Stress.

Musterschreiben — Kündigung wegen Todesfall

Dieses Musterschreiben kannst du für die meisten Vertragsarten verwenden. Passe die markierten Stellen an und lege eine beglaubigte Kopie der Sterbeurkunde bei.

Betreff: Kündigung wegen Todesfall — Vertragsnummer [Vertragsnummer] Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit kündige ich den oben genannten Vertrag, der auf den Namen [Vor- und Nachname des/der Verstorbenen], geboren am [Geburtsdatum], lautete. [Vor- und Nachname] ist am [Todesdatum] verstorben. Eine beglaubigte Kopie der Sterbeurkunde liegt bei. Bitte bestätigen Sie die Kündigung schriftlich und teilen Sie mir mit, ob offene Forderungen bestehen oder Guthaben zu erstatten sind. Mit freundlichen Grüßen [Ihr Name] [Ihre Anschrift] Anlage: Kopie der Sterbeurkunde
Hinweis: Sende das Schreiben per Einschreiben oder bewahre den Sendungsnachweis auf. So kannst du im Streitfall belegen, dass und wann du gekündigt hast. Bei E-Mail-Kündigung: Fordere eine Eingangsbestätigung an.

Tipps für das Musterschreiben

Praktische Tipps für die Vertragsabwicklung

Unterlagen sammeln

Suche alle Vertragsunterlagen, Policen und Kontoauszüge zusammen. Kontoauszüge der letzten 6 Monate zeigen dir alle regelmäßigen Abbuchungen und damit laufende Verträge.

Sterbeurkunden bestellen

Bestelle beim Standesamt sofort 5–10 beglaubigte Kopien. Jede kostet ca. 12 Euro. Viele Stellen behalten die Kopie ein und geben sie nicht zurück.

Liste führen

Erstelle eine Liste aller kontaktierten Stellen mit Datum, Ansprechpartner und Ergebnis. So behältst du den Überblick und kannst bei Rückfragen schnell reagieren.

Hilfe annehmen

Bitte Familienmitglieder oder Freunde um Hilfe. Die Vertragsabwicklung lässt sich gut aufteilen — jeder übernimmt einen Bereich. Auch Bestatter helfen oft bei den ersten Schritten.

Wichtig: Lass dich nicht von Anbietern unter Druck setzen, die behaupten, nur der Erbschein sei als Nachweis gültig. Für die meisten Kündigungen reicht die Sterbeurkunde. Der Erbschein ist primär für Banken, Grundbuchämter und Immobilien erforderlich.

Fristen und Sonderkündigungsrecht

Bei einem Todesfall gelten für viele Verträge besondere Regeln. Die wichtigsten Fristen im Überblick:

BereichRegelungFrist
MietvertragSonderkündigungsrecht nach § 580 BGBGesetzliche Kündigungsfrist (3 Monate zum Monatsende)
ArbeitsvertragEndet automatisch mit dem TodSofort
VersicherungenSonderkündigungsrechtMeist zum nächsten Monatsersten oder Quartalsende
TelekommunikationSonderkündigungsrecht bei den meisten AnbieternZum nächsten Monatsende
EnergieversorgerSonderkündigungsrecht bei Auflösung des Haushalts2 Wochen nach Zugang der Kündigung
FitnessstudioSonderkündigungsrechtZum nächsten Monatsende — auch bei Langzeitverträgen
ZeitschriftenKündigung aus wichtigem GrundSofort möglich mit Sterbeurkunde
Erbausschlagung§ 1944 BGB6 Wochen nach Kenntnis des Erbfalls

Das Sonderkündigungsrecht bedeutet: Du musst die reguläre Vertragslaufzeit nicht einhalten. Der Tod des Vertragspartners gilt als außerordentlicher Grund, der eine vorzeitige Kündigung ermöglicht. Manche Anbieter versuchen dennoch, auf der regulären Laufzeit zu bestehen — lass dich davon nicht verunsichern und verweise auf dein Sonderkündigungsrecht.

Häufige Fragen

Wie viele Sterbeurkunden brauche ich?

Bestelle 5–10 beglaubigte Kopien der Sterbeurkunde beim Standesamt. Jede Kopie kostet etwa 12 Euro. Viele Stellen (Banken, Versicherungen, Vermieter) verlangen eine eigene Kopie und geben diese nicht zurück. Lieber eine Kopie zu viel als zu wenig — Nachbestellungen kosten Zeit.

Muss ich überall persönlich hingehen?

Nein. Die meisten Kündigungen können schriftlich per Brief oder E-Mail erfolgen. Lege eine beglaubigte Kopie der Sterbeurkunde bei. Nur bei Banken und Grundbuchämtern ist manchmal ein persönliches Erscheinen erforderlich — aber auch hier wird zunehmend der Postweg akzeptiert.

Was passiert mit laufenden Verträgen nach dem Tod?

Verträge enden nicht automatisch mit dem Tod. Die Erben treten in die bestehenden Verträge ein und müssen diese aktiv kündigen. Es gilt jedoch ein Sonderkündigungsrecht, das verkürzte Fristen ermöglicht. Solange nicht gekündigt wird, laufen Verträge und Zahlungen weiter.

Brauche ich für alles einen Erbschein?

Nein. Für die meisten Vertragskündigungen reicht die Sterbeurkunde aus. Einen Erbschein benötigst du vor allem bei Banken (Kontozugang), Grundbuchämtern (Immobilienübertragung) und manchmal bei Versicherungsauszahlungen. Ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll wird von vielen Banken als Alternative zum Erbschein akzeptiert.

Was passiert mit dem Mietvertrag nach dem Tod?

Es gilt ein Sonderkündigungsrecht nach § 580 BGB. Sowohl die Erben als auch der Vermieter können den Mietvertrag innerhalb eines Monats nach Kenntnis des Todesfalls mit der gesetzlichen Kündigungsfrist (3 Monate zum Monatsende) kündigen. Lebte der Ehepartner oder ein Familienangehöriger in der Wohnung, hat dieser das Recht, in den Mietvertrag einzutreten.

Wer übernimmt die Schulden des Verstorbenen?

Grundsätzlich gehen die Schulden auf die Erben über. Wenn die Schulden das Vermögen übersteigen, können die Erben das Erbe innerhalb von 6 Wochen nach Kenntnis des Erbfalls ausschlagen (§ 1944 BGB). Dann haften sie nicht für die Schulden — erhalten aber auch kein Vermögen. Eine Beratung beim Nachlassgericht oder Anwalt ist bei unklarer Schuldenlage ratsam.

Bestattungskosten im Blick behalten

Neben den Vertragskündigungen entstehen auch Bestattungskosten. Verschaffe dir einen Überblick über die zu erwartenden Ausgaben.

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Weiterführende Themen
Checkliste Todesfall · Bestattungskosten · Beerdigung planen · Testament · Vorsorge

Quellen & rechtliche Grundlagen

Alle Angaben ohne Gewähr. Dieser Leitfaden ersetzt keine Rechtsberatung. Fristen und Regelungen können je nach Vertrag und Anbieter abweichen — prüfe im Zweifel die individuellen Vertragsbedingungen.
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