Bestattung in Hamburg: Recht, Ohlsdorf und Friedhöfe
Hamburg ist eine Hansestadt der Superlative — auch beim Bestattungsrecht. Mit der Reform vom 30. Oktober 2019 hat die Hansestadt das über 30 Jahre alte Bestattungsgesetz von 1988 grundlegend modernisiert und ist als erstes Bundesland Deutschlands die gemeinsame Bestattung von Mensch und Haustier eingeführt. Auch der Friedhof Ohlsdorf ist Rekordhalter: der größte Parkfriedhof der Welt. Dieser Leitfaden erklärt das Hamburger Bestattungsgesetz und seine Sondersituationen — mit konkreten Paragraphen und Primärquellen.
Kernfakten
- Gesetz: BestattG v. 30.10.2019, Stand 01.02.2024
- Frühester Bestattungszeitpunkt: Keine starre Frist im Gesetz
- Höchstfrist: 10 Tage Anzeigepflicht (§ 10 Abs. 1)
- Sargpflicht: Ja, religiöse Ausnahmen möglich
- Mensch-Tier-Bestattung: Ja, einziges BL (seit 2020)
- Träger: Hamburger Friedhöfe AöR
- Größter Friedhof: Ohlsdorf, 389 ha (Welt-Rekord)
- Seebestattung: Möglich, ab Cuxhaven
Das Hamburger Bestattungsgesetz von 2019
Bestattungsrecht ist in Deutschland Ländersache. In Hamburg gilt das Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen (Bestattungsgesetz) vom 30. Oktober 2019 (HmbGVBl. Nr. 42 vom 15.11.2019, Seite 379), Stand 1. Februar 2024. Das Gesetz löste das vorherige BestattG vom 14. September 1988 ab — eine grundlegende Modernisierung nach über 30 Jahren. Den aktuellen Volltext stellt das offizielle Landesrecht Hamburg bereit; eine konsolidierte Bürger-Version pflegt das Verbraucherportal Aeternitas.
Die Reform spiegelt eine doppelte Entwicklung wider: Die Hansestadt schreibt selbst in der Begründung, dass sich die gesellschaftlichen Vorstellungen über Bestattungsformen, Trauer und Totengedenken im Sinne einer Liberalisierung und Individualisierung gewandelt haben — und dass Friedhöfe verstärkt als städtische Räume und Erholungsorte gesehen werden. Das neue Gesetz gliedert sich in drei Abschnitte: Leichenwesen (§§ 1–9), Bestattungswesen (§§ 10–16) und Staatliches Friedhofswesen (§§ 17 ff.).
Hamburgs Sonder-Story: Mensch und Haustier in einem Grab
Die wichtigste Sonderregelung des Hamburger Bestattungsrechts ist seit dem 1. März 2020 in Kraft: Hamburg ist das erste Bundesland Deutschlands, das die gemeinsame Beisetzung von Mensch und Haustier in seinem Bestattungsgesetz regelt. Nach der neuen Regelung kann die zuständige Behörde Flächen für Grabstätten ausweisen, „auf denen auf Wunsch der Verstorbenen eine Urne mit der Asche eines Haustieres dem Grab beigegeben werden kann".
Voraussetzung ist, dass das Tier in einem Tierkrematorium eingeäschert wird — die gemeinsame Erdbestattung ist nicht zulässig. Stirbt das Tier zuerst, kann die Urne aufbewahrt und später dem Grab beigegeben werden. Stirbt der Mensch zuerst, kann ein Platz für das Haustier reserviert werden; die spätere Grablegung wird dann per testamentarischer Verfügung an Angehörige übertragen.
Das erste Grabfeld ist auf dem Friedhof Ohlsdorf eingerichtet worden. Lutz Rehkopf, Sprecher der Hamburger Friedhöfe, erklärte, das Feld werde durch Büsche und Sträucher abgegrenzt, um die Gefühle anderer Friedhofsbesucher nicht zu verletzen. Das geplante Areal kann bis zu einem Hektar groß werden. Die Nachfrage nach dieser Bestattungsform sei groß, es gebe bereits Wartelisten.
Bestattungsfristen: Hamburgs Sonderweg
Keine starre 48-Stunden-Mindestfrist
Anders als die meisten anderen Bundesländer enthält das Hamburger Bestattungsgesetz keine explizite Mindestfrist von 48 Stunden vor der Bestattung. In der Praxis ergibt sich durch die organisatorischen Abläufe — ärztliche Leichenschau (§§ 1, 2), Ausstellung der Todesbescheinigung (§ 3) und Beurkundung des Sterbefalls beim Standesamt nach § 13 — ohnehin eine Wartezeit von einigen Tagen.
10-Tages-Frist zur Veranlassung der Bestattung
Entscheidend ist § 10 Absatz 1 BestattG: Wird für eine Leiche nicht innerhalb von zehn Tagen nach Feststellung des Todes die Bestattung veranlasst, hat die Person oder das Unternehmen, die oder das die Leiche verwahrt — in der Regel das Bestattungsinstitut — dies unverzüglich der zuständigen Behörde anzuzeigen. Die Behörde führt dann die Beisetzung im Wege der Ersatzvornahme auf Kosten der Angehörigen durch.
Aufbewahrung und Überführung
Nach § 6 ist die Leiche unverzüglich, spätestens innerhalb der ersten 36 Stunden nach Eintritt des Todes, in eine Leichenhalle zu überführen. In diesem Zeitraum steht einer Hausaufbahrung rechtlich nichts entgegen, sofern die gebotene Ehrfurcht vor dem Tod gewahrt wird.
Soll-Vorschrift für Urnenbeisetzung
Neu in der Reform: Für die Urnenbeisetzung wurde die alte Ermessensregelung in eine „Soll"-Vorschrift umgewandelt. So sollen künftig keine Urnen mehr über sehr lange Zeiträume im Krematorium oder bei Bestattern stehen, ohne dass es zur Beisetzung kommt. Eine Informationspflicht stellt sicher, dass solche Fälle der Behörde zur Kenntnis gelangen.
Sargpflicht in Hamburg
Die Sargpflicht gilt in Hamburg grundsätzlich für Transport und Bestattung. Anders als Bayern, Sachsen, Sachsen-Anhalt oder Rheinland-Pfalz, die weiterhin strikt auf der Sargpflicht bestehen, sind in Hamburg Ausnahmen für Bestattungen im Leichentuch aus religiösen Gründen möglich — etwa für Bestattungen nach islamischen Riten. Die genauen Voraussetzungen regeln die Friedhofssatzungen der Hamburger Friedhöfe AöR.
Bestattungsformen in Hamburg
Erdbestattung
Die Erdbestattung erfolgt in Hamburg auf einem der staatlichen Friedhöfe. Sargpflicht-Ausnahmen sind aus religiösen Gründen möglich.
Feuerbestattung
Einäscherungen werden in Hamburg in den Krematorien auf den Friedhöfen Ohlsdorf und Öjendorf durchgeführt. Träger ist die Hamburger Krematorium GmbH, eine 100%-Tochter der Hamburger Friedhöfe AöR. Vor der Einäscherung ist eine zweite Leichenschau erforderlich, um sicherzustellen, dass kein Anhaltspunkt für einen nichtnatürlichen Tod besteht.
Mensch-Tier-Bestattung
Hamburgs Premiere: gemeinsame Beisetzung von Mensch und Haustier in einer Grabstätte (siehe oben).
Waldbestattung
Die Waldfriedhöfe Volksdorf und Wohldorf bieten Bestattungen in waldartiger Atmosphäre. Darüber hinaus gibt es im weiteren Umland Hamburgs FriedWald- und RuheForst-Standorte.
Seebestattung
Hamburg liegt nahe der Nordsee, die Seebestattung ist als Sonderform der Feuerbestattung möglich. Die Ausfahrt startet üblicherweise von Cuxhaven; die Koordination übernimmt meist der beauftragte Bestatter.
Hamburger Friedhöfe — Anstalt öffentlichen Rechts
Die staatlichen Friedhöfe Hamburgs werden von der „Hamburger Friedhöfe – Anstalt öffentlichen Rechts" verwaltet (errichtet durch das Hamburger Friedhofsgesetz HFG vom 8. November 1995). Die Anstalt betreibt Hamburgs zwei größte Parkfriedhöfe Ohlsdorf und Öjendorf, die Waldfriedhöfe Volksdorf und Wohldorf sowie die Friedhöfe in Finkenwerder (Alt und Neu), Finkenriek und Kirchdorf-Amtshof.
Friedhof Ohlsdorf — der größte Parkfriedhof der Welt
Der Friedhof Ohlsdorf wurde am 1. Juli 1877 eingeweiht — zunächst als Hauptfriedhof Ohlsdorf, seit 1991 nur noch „Friedhof Ohlsdorf". Mit 389 Hektar ist er der größte Parkfriedhof der Welt und Hamburgs größte Grünanlage, zugleich Deutschlands größter Friedhof. Über das gesamte Areal verteilen sich rund 235.000 Grabstellen; seit Gründung haben hier mehr als 1,4 Millionen Beisetzungen stattgefunden, jährlich kommen rund 4.500 hinzu.
Architekt und späterer Friedhofsdirektor Wilhelm Cordes verfolgte von Anfang an die Idee eines Landschaftsgartens nach englischem Vorbild. 1900 erhielt Ohlsdorf einen Grand Prix auf der Pariser Weltausstellung. 1930 erreichte er seine größte Ausdehnung von 400 Hektar. 2015 wurde die Nutzfläche für Beisetzungen auf 200 Hektar reduziert; die freigewordenen 200 Hektar wurden in ein parklandschaftliches Naherholungsgebiet umgewidmet. Auf dem Areal stehen 36.000 Bäume mit 450 Laub- und Nadelgehölzarten, 800 Skulpturen, 15 Teiche und Bäche. Zum Vergleich: Der größte Friedhof der Welt ist mit 917 Hektar der Wadi as-Salam in Nadschaf/Irak; Ohlsdorf liegt weltweit auf Platz 4 nach Fläche.
Friedhof Öjendorf — der zweitgrößte Parkfriedhof
Der Friedhof Öjendorf liegt im Osten Hamburgs im Stadtteil Billstedt und wurde am 14. Juli 1966 eröffnet. Mit 98,7 Hektar ist er nach Ohlsdorf der zweitgrößte Friedhof der Hansestadt. Die ersten Planungen reichen bis in die 1930er Jahre zurück, als absehbar wurde, dass Ohlsdorf bald an die Belegungsgrenze stoßen würde; 1933 erwarb die Stadt Hamburg eine 317 Hektar große Fläche im damals zu Preußen gehörigen Öjendorf. Der Friedhof steht allen Nationen und Religionen offen; seit 1978 sind separate Grabanlagen für Beisetzungen nach islamischen Riten angelegt.
Waldfriedhöfe Volksdorf und Wohldorf
Der Waldfriedhof Volksdorf im Bezirk Wandsbek war von 1959 bis 2012 vom Bezirksamt Wandsbek verwaltet und wurde Anfang 2013 von der Anstalt Hamburger Friedhöfe übernommen. Der Waldfriedhof Wohldorf-Ohlstedt im äußersten Norden Hamburgs ergänzt das Spektrum um eine besonders waldreiche Bestattungsumgebung.
Kosten einer Bestattung in Hamburg
Die durchschnittlichen Gesamtkosten einer Bestattung in Deutschland liegen laut Stiftung Warentest zwischen 7.000 und 8.000 €. Die Friedhofsgebühren in den norddeutschen Hauptstädten liegen mit durchschnittlich 1.776 € unter denen in Süddeutschland (2.075 €) — so eine Auswertung der Friedhofsgebühren der Landeshauptstädte (Stand 01/2025).
Die konkreten Gebühren regelt die Gebührensatzung der Hamburger Friedhöfe AöR. Hinzu kommen Bestatterhonorar, Sarg bzw. Urne, Grabstein, Kosten der Trauerfeier und die laufende Grabpflege. Stiftung Warentest empfiehlt, vor der Beauftragung mindestens drei Kostenvoranschläge zum Vergleich einzuholen.
Was Sie konkret tun müssen
Die ersten Stunden nach dem Tod
Nach §§ 1, 2 BestattG ist die ärztliche Leichenschau unverzüglich zu veranlassen. Im häuslichen Umfeld erfolgt sie durch Hausarzt oder Notarzt, in Krankenhaus oder Pflegeheim durch den behandelnden Arzt. Die Leitung von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen ist verpflichtet, sicherzustellen, dass die Leichenschau unverzüglich vorgenommen wird. Bei geplanter Einäscherung ist zusätzlich eine zweite Leichenschau nach § 14 erforderlich.
Formalien beim Standesamt
Der Sterbefall ist spätestens am dritten Werktag nach Eintritt des Todes beim Standesamt des Sterbeortes anzuzeigen (§ 28 Personenstandsgesetz). Der Samstag gilt nicht als Werktag. Bei Sterbefällen in Krankenhäusern oder Pflegeheimen übernimmt die Einrichtung die Anzeige. Erst nach Beurkundung des Sterbefalls ist die Bestattung nach § 13 BestattG zulässig.
Wahl des Bestatters
Es gibt keine gesetzliche Pflicht, einen bestimmten Bestatter zu beauftragen. Die Verbraucherzentrale Hamburg und der Bundesverband Deutscher Bestatter stellen Musterkostenvoranschläge und Checklisten bereit. Stiftung Warentest empfiehlt mindestens drei Kostenvoranschläge zum Vergleich einzuholen.
Häufige Fragen zum Bestattungsrecht in Hamburg
Welche Bestattungsfristen gelten in Hamburg?
Stimmt es, dass Hamburg die gemeinsame Bestattung von Mensch und Haustier erlaubt?
Besteht in Hamburg Sargpflicht?
Wer ist Träger der Hamburger Friedhöfe?
Wie groß ist der Ohlsdorfer Friedhof?
Was kostet eine Bestattung in Hamburg?
Quellen
- Landesrecht Hamburg — Hamburger Bestattungsgesetz, offizielle Rechtsdatenbank
- BestattG Hamburg — Konsolidierte Fassung Stand 01.02.2024 (PDF)
- WEKA — Hamburg reformiert Bestattungsgesetz: Die Neuerungen 2019
- Aeternitas — Bestatten in Hamburg
- Stiftung Warentest — Bestattung: Ein Grab für Mensch und Tier
- domradio.de — Hamburg erlaubt Mensch-Tier-Bestattungen
- bestattungsdienst.hamburg — § 10-Absatz-1-Erläuterung zur 10-Tages-Frist
- Hamburger Friedhöfe AöR — Unternehmen
- Hamburger Friedhöfe — Ohlsdorf
- Hamburger Friedhöfe — Öjendorf
- Hamburger Friedhöfe — Geschichte Ohlsdorf
- hamburg.de — Friedhof Ohlsdorf (offizielle Tourismus-Seite)
- Wikipedia — Friedhof Ohlsdorf
- Wikipedia — Friedhof Öjendorf
- § 28 Personenstandsgesetz — gesetze-im-internet.de
- Friedhofsgebühren der Landeshauptstädte (Stand 01/2025)
- Verbraucherzentrale Hamburg
- Bundesverband Deutscher Bestatter
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Friedhofsgebühren aus der amtlichen Satzung, mit Paragraf und Stand — für Hamburg: Hamburg. Übersicht aller Städte: Friedhofsgebühren im Vergleich.