Friedhöfe in Hamburg

Hamburg hat – nach OpenStreetMap – rund 74 Friedhöfe — von den staatlichen Parkfriedhöfen bis zu kleinen Stadtteil- und konfessionellen Friedhöfen. Diese Seite erklärt zuerst, wie das Hamburger Friedhofswesen funktioniert (wer trägt welchen Friedhof — und was das für Kosten und Wahlfreiheit bedeutet), und listet danach alle Friedhöfe auf.

Gebühren der staatlichen Friedhöfe gültig ab 01.01.2025 · von machsruhig geprüft am 23.06.2026

Wie Hamburgs Friedhofswesen funktioniert

Wer in Hamburg eine Bestattung plant, trifft auf drei sehr unterschiedliche Träger-Arten — mit Folgen für Kosten, Wahlfreiheit und Ablauf:

  • Staatliche Friedhöfe (Hamburger Friedhöfe -AöR-): die großen Parkfriedhöfe Ohlsdorf und Öjendorf sowie weitere (Volksdorf, Wohldorf, Finkenwerder u. a.). Sie laufen über eine gemeinsame Gebührenordnung — dadurch vergleichbar und planbar. Wichtig: Auf Ohlsdorf, Öjendorf, Volksdorf und Wohldorf kann sich jeder beisetzen lassen — unabhängig von Wohnort, Bundesland oder Konfession.
  • Kirchliche Friedhöfe (evangelisch/katholisch): laut OpenStreetMap rund 46, meist in kirchlicher Trägerschaft (Gemeinden bzw. Gemeindeverbände). Jede Gemeinde hat ihre eigene Friedhofs- und Gebührenordnung — Preise und Regelungen unterscheiden sich daher, und ob bzw. zu welchen Konditionen Nicht-Mitglieder bestattet werden, entscheidet die jeweilige Gemeinde. Hier lohnt die direkte Nachfrage.
  • Jüdische Friedhöfe & muslimische Grabfelder: sieben erhaltene jüdische Friedhöfe — aktiv für Beisetzungen ist allein der Jüdische Friedhof Ohlsdorf (Ilandkoppel, seit 1883, Trägerschaft Jüdische Gemeinde in Hamburg); die übrigen sechs (darunter der historische Jüdische Friedhof Altona) sind geschlossene historische Friedhöfe, die nicht mehr belegt werden. Muslimische Bestattungen erfolgen auf Grabfeldern staatlicher Friedhöfe — vor allem auf dem Friedhof Öjendorf (seit 1978).

Praktisch heißt das: Bei den staatlichen Friedhöfen kannst du in der Praxis frei wählen (du bist keinem bestimmten Friedhof zugewiesen) — es gilt aber, wie bundesweit, die Friedhofspflicht (Beisetzung nur auf einem Friedhof); bei kirchlichen lohnt die Nachfrage nach den Konditionen. Die Anmeldung übernimmt in der Regel der beauftragte Bestatter. (Quelle: Hamburger Friedhöfe -AöR-, FAQ.)

Friedhöfe mit eigener Seite

Ohlsdorf

Größter Parkfriedhof der Welt (rund 389 ha, 1877). Alle Grabarten inkl. des günstigeren „Hamburger Grabs“, Forum Ohlsdorf, 12 Kapellen, prominente Gräber & Mahnmale.

Grabarten & Gebühren 2025 →

Öjendorf

Hamburgs zweitgrößter Friedhof (98,7 ha, 1966) in Billstedt — mit dem Krematorium, multireligiösen Grabfeldern und Naturschutz.

Krematorium, Grabarten & Gebühren →

Weitere bedeutende Friedhöfe (z. B. der historische Jüdische Friedhof Altona) erhalten nach und nach eine eigene Seite — nur wo es substanzielle, geprüfte Inhalte gibt, nicht als dünne Platzhalter.

Gebühren der staatlichen Friedhöfe

Die Gebühren der staatlichen Friedhöfe sind ein Auszug aus der Gebührenordnung der Freien und Hansestadt Hamburg und gelten einheitlich für alle AöR-Friedhöfe (gültig ab 01.01.2025). Wahlgräber werden je Jahr berechnet, Reihen- und anonyme Gräber pauschal für die Ruhezeit (in Hamburg 25 Jahre). Einzelne Hallengebühren unterscheiden sich je Standort.

Die vollständige Gebührentabelle mit Rechenbeispielen steht auf der Ohlsdorf-Seite. Verbindlich ist stets die aktuelle Gebührenordnung der FHH. Primärquelle: Gebührenübersicht 2025 (PDF). Kirchliche Friedhöfe rechnen nach eigenen Ordnungen ab.

Beispiel aus der Satzung: Sargwahlgrab, je Grabstelle (Standardqualität = einfache Lage; Jahresgebühr) — Tarif für eine Sargbestattung
  • Grabnutzung: 74 € je Grabstelle und Jahr (bei 25 Jahren Ruhezeit insgesamt rund 1.850 €)
  • Beisetzungsgebühr (Erdbestattung): 895 €

Direkt aus der amtlichen Gebührensatzung · Stand: Gebührenübersicht 2025/2026, gültig ab 01.01.2025 · von machsruhig geprüft am 16.07.2026. Was die Beisetzungsgebühr umfasst, unterscheidet sich je Stadt (teils nur Grab öffnen/schließen, teils ein Leistungsbündel), und je nach Stadt können weitere Pflicht-Friedhofsgebühren (z. B. Grund-, Verwaltungs- oder jährliche Unterhaltungsgebühren) hinzukommen. Einfachere Grabarten (z. B. Reihen-, Rasen- oder anonyme Gräber) können günstiger sein. Das ist nicht der Gesamtpreis einer Bestattung — Bestatterleistungen, Sarg/Urne und Grabmal kommen hinzu (Kostenrechner).

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Alle Friedhöfe in Hamburg

Nach OpenStreetMap gibt es in Hamburg rund 74 Friedhöfe. Die Zuordnung zum Träger-Typ ist OSM-basiert und an den Rändern unscharf (staatlich vs. kirchlich lässt sich nicht immer eindeutig zuordnen) — die Namen selbst sind verlässlich.

Staatliche & weitere Friedhöfe

  • Friedhof Ohlsdorf
  • Friedhof Öjendorf
  • Waldfriedhof Volksdorf
  • Waldfriedhof Wohldorf
  • Friedhof Finkenriek
  • Alter Friedhof Finkenwerder
  • Neuer Friedhof Finkenwerder
  • Friedhof Altona
  • Garnisonsfriedhof Hamburg-Harburg
  • Alter Lohbrügger Friedhof
  • Alter Neugrabener Friedhof
  • Friedhof Fischbek
  • Friedhof Langenbek
  • Friedhof der Namenlosen
  • Kirchgarten der St. Pauli Kirche

Jüdische Friedhöfe

Aktiv für Beisetzungen ist allein der Jüdische Friedhof Ohlsdorf (Ilandkoppel); die übrigen sind geschlossene historische Friedhöfe.

  • Jüdischer Friedhof Ohlsdorf (Ilandkoppel, 1883) — aktiv
  • Jüdischer Friedhof Altona (1611, historisch)
  • Jüdischer Friedhof Wandsbek (historisch)
  • Jüdischer Friedhof Harburg (historisch)
  • Jüdischer Friedhof Bahrenfeld (historisch)
  • Jüdischer Friedhof Langenfelde (historisch)
  • Jüdischer Friedhof Jenfeld (historisch)

Muslimische Grabfelder

  • Friedhof Öjendorf (Hauptstandort, seit 1978)
  • Friedhof Finkenriek (muslimisches Grabfeld seit 2020)
Kirchliche & konfessionelle Friedhöfe (rund 46) — anzeigen
  • Altenwerder Friedhof
  • Alter Friedhof Curslack
  • Alter Hammer Friedhof
  • Alter Niendorfer Friedhof
  • Alter Steinbeker Friedhof
  • Alter Wandsbeker Friedhof von 1850
  • Domherrenfriedhof
  • Evangelischer Friedhof Bornkamp
  • Evangelischer Friedhof Groß Flottbek
  • Friedhof Allermöhe-Reitbrook
  • Friedhof Altengamme
  • Friedhof Am Holstenkamp
  • Friedhof Bergedorf
  • Friedhof Bergstedt
  • Friedhof Bernadottestraße
  • Friedhof Billwerder
  • Friedhof Blankenese
  • Friedhof Bramfeld
  • Friedhof Diebsteich
  • Friedhof Eidelstedt
  • Friedhof Hinschenfelde
  • Friedhof Kirchdorf-Amtshof
  • Friedhof Kirchwerder
  • Friedhof Moorburg
  • Friedhof Moorfleet
  • Friedhof Neuenfelde
  • Friedhof Neuengamme
  • Friedhof Ochsenwerder
  • Friedhof Schiffbek
  • Friedhof Sinstorf
  • Friedhof Stellingen
  • Friedhof Tonndorf
  • Friedhof Wilhelmsburg-Kirchdorf
  • Friedhof Wilstorf
  • Heidefriedhof
  • Historischer Friedhof Wandsbek
  • Kolumbarium Sankt Thomas Morus
  • Lüneburger Friedhof
  • Mennonitenfriedhof
  • Neuer Friedhof Curslack
  • Neuer Friedhof Harburg
  • Neuer Niendorfer Friedhof
  • Neuer Steinbeker Friedhof
  • Nienstedtener Friedhof
  • Rahlstedter Friedhof
  • Russisch-Orthodoxer Friedhof

Datengrundlage der Liste: OpenStreetMap, Daten © OpenStreetMap-Mitwirkende (ODbL), Stand Juni 2026. Lebende Übersicht — Hinweise auf Fehler oder fehlende Friedhöfe sind willkommen. Reine Tier- und kleine Denkmal-Anlagen sind nicht aufgeführt.

Häufige Fragen zu den Friedhöfen in Hamburg

Was kostet ein Grab in Hamburg?
Laut amtlicher Gebührensatzung kostet die Grabnutzung (Sargwahlgrab, je Grabstelle (Standardqualität = einfache Lage; Jahresgebühr)) 74 € je Grabstelle und Jahr — bei 25 Jahren Ruhezeit insgesamt rund 1.850 € —, die Beisetzung 895 € (Stand der Satzung: 2025, geprüft 07/2026). Einfachere Grabarten können günstiger sein. Das ist nicht der Gesamtpreis einer Bestattung: Bestatterleistungen, Sarg und Grabmal kommen hinzu.
Wo sind die Friedhofsgebühren in Hamburg geregelt?
In der amtlichen Gebührensatzung des kommunalen Friedhofsträgers — verbindlich ist stets die aktuell gültige Fassung. Kirchliche und jüdische Friedhöfe rechnen nach eigenen Ordnungen ab.

Primärquellen

Wir geben die amtlichen Friedhofsgebühren der Freien und Hansestadt Hamburg wieder und ordnen das Friedhofswesen neutral ein — keine Bewertung einzelner Friedhöfe und keine Rechtsberatung. Verbindlich ist die aktuelle Gebührenordnung der FHH bzw. die jeweilige kirchliche Ordnung. Stand der Gebühren: gültig ab 01.01.2025; Seite geprüft Juni 2026. Mehr zu unserer Methodik.