Friedhöfe in Oldenburg

Oldenburg hat zwei städtische Friedhöfe — den großen Parkfriedhof Bümmerstede im Süden und den Waldfriedhof Ofenerdiek im Norden —, zentral verwaltet von der Stadt. Diese Seite erklärt zuerst, wie das Oldenburger Friedhofswesen funktioniert (wer trägt welchen Friedhof — und was das für Kosten und Wahl bedeutet), und zeigt danach die bedeutenden Friedhöfe und eine Übersicht.

Städtische Friedhöfe: gemeinsame Friedhofsgebührensatzung der Stadt Oldenburg (Oldb) · von machsruhig geprüft am 25.06.2026

Wie Oldenburgs Friedhofswesen funktioniert

Wer in Oldenburg eine Bestattung plant, trifft auf mehrere Träger-Arten — mit Folgen für Kosten, Wahl und Ablauf:

  • Städtische Friedhöfe (Stadt Oldenburg): zwei kommunale Friedhöfe — der Parkfriedhof Bümmerstede (rund 16 Hektar, im Süden) und der Waldfriedhof Ofenerdiek (rund 10 Hektar, im Norden) —, zentral verwaltet von der städtischen Friedhofsverwaltung. Für sie gilt eine gemeinsame Friedhofsgebührensatzung — die Gebühren sind dadurch einheitlich und vergleichbar. Als städtische Friedhöfe stehen sie grundsätzlich allen offen.
  • Konfessionelle Friedhöfe (evangelisch/katholisch): Kirchhöfe in Trägerschaft von Kirchengemeinden — darunter der St.-Gertrudenkirchhof (ältester Friedhof Oldenburgs, seit 1791, ev.-luth., bis heute belegt) sowie weitere historische Friedhöfe der Ev.-Luth. Kirche — mit eigenen Ordnungen und Gebühren.
  • Islamisches und weitere Grabfelder: auf dem Parkfriedhof Bümmerstede gibt es Sondergrabfelder für muslimische, jesidische und buddhistische Bestattungen.
  • Jüdische Friedhöfe: der alte jüdische Friedhof an der Dedestraße (ältester Grabstein 1814, rund 300 Gräber) ist seit 2000 für Neubelegungen geschlossen (in Bestandsgräbern noch bis 2014 belegt) — ein historischer Erinnerungsort ohne freie Grabplätze. Seither wird der neue jüdische Friedhof in Bümmerstede (Sandkruger Straße, eröffnet 2000) belegt, getragen von der Jüdischen Gemeinde zu Oldenburg.

Praktisch heißt das: Bei den städtischen Friedhöfen kannst du in der Praxis frei wählen; bei konfessionellen lohnt die Nachfrage nach Konditionen. Die Anmeldung übernimmt in der Regel der beauftragte Bestatter. (Quelle: Stadt Oldenburg, Friedhofsverwaltung; Friedhofsgebührensatzung.)

Bedeutende Friedhöfe

Parkfriedhof Bümmerstede

Mit rund 16 Hektar der größte Friedhof Oldenburgs, angelegt 1906 — ein weitläufiger, parkartig gestalteter Friedhof. Auf seinem Gelände liegen das städtische Krematorium, der neue jüdische Friedhof (seit 2000) sowie Sondergrabfelder für muslimische, jesidische und buddhistische Bestattungen.

Waldfriedhof Ofenerdiek

Der zweite städtische Friedhof Oldenburgs, im Norden der Stadt, mit rund 10 Hektar — ein waldartig gestalteter Friedhof, der unter anderem Baumbestattungen anbietet.

Alter Jüdischer Friedhof an der Dedestraße

Ein historischer jüdischer Friedhof mit rund 300 Grabstätten (ältester Grabstein 1814) — 2000 für Neubelegungen geschlossen (in Bestandsgräbern noch bis 2014 belegt), heute ein bedeutender Erinnerungsort der jüdischen Gemeinde Oldenburgs.

Diese und weitere bedeutende Friedhöfe erhalten nach und nach eine eigene Seite — nur wo es substanzielle, geprüfte Inhalte gibt.

Gebühren

Für die städtischen Friedhöfe gilt die gemeinsame Friedhofsgebührensatzung der Stadt Oldenburg (Oldb) nebst Friedhofssatzung. Sie ist die verbindliche Grundlage für Grabnutzung, Beisetzung und weitere Leistungen — einheitlich für die städtischen Friedhöfe. Primärquelle: Friedhöfe und Krematorium der Stadt Oldenburg. Konfessionelle und jüdische Friedhöfe rechnen nach eigenen Ordnungen ab — Beträge dort direkt erfragen.

Beispiel aus der Satzung: Wahlgrab für Erdbestattungen, je Stelle — Tarif für eine Sargbestattung
  • Grabnutzung: 1.070 € einmalig für die Nutzungszeit (25 Jahre)
  • Beisetzungsgebühr (Erdbestattung): 597 €
  • Zusätzlich fällt hier an: Grabumrandung 192 € (wird verpflichtend von der Friedhofsverwaltung verlegt)

Direkt aus der amtlichen Gebührensatzung · Stand: Grabnutzung + Beisetzung: Friedhofsgebührensatzung vom 18.12.2023 · von machsruhig geprüft am 16.07.2026. Was die Beisetzungsgebühr umfasst, unterscheidet sich je Stadt (teils nur Grab öffnen/schließen, teils ein Leistungsbündel), und je nach Stadt können weitere Pflicht-Friedhofsgebühren (z. B. Grund-, Verwaltungs- oder jährliche Unterhaltungsgebühren) hinzukommen. Einfachere Grabarten (z. B. Reihen-, Rasen- oder anonyme Gräber) können günstiger sein. Das ist nicht der Gesamtpreis einer Bestattung — Bestatterleistungen, Sarg/Urne und Grabmal kommen hinzu (Kostenrechner).

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Übersicht: Oldenburger Friedhöfe

Die Stadt Oldenburg betreibt zwei städtische Friedhöfe (Parkfriedhof Bümmerstede und Waldfriedhof Ofenerdiek) und ein Krematorium. Die vollständige Übersicht führt die Stadt selbst: Friedhöfe und Krematorium der Stadt Oldenburg.

Bekannte städtische Friedhöfe

  • Parkfriedhof Bümmerstede
  • Waldfriedhof Ofenerdiek

Maßgeblich ist die amtliche Übersicht der Stadt Oldenburg. Hinweise auf fehlende bedeutende Friedhöfe sind willkommen.

Häufige Fragen zu den Friedhöfen in Oldenburg

Was kostet ein Grab in Oldenburg?
Laut amtlicher Gebührensatzung kostet die Grabnutzung (Wahlgrab für Erdbestattungen, je Stelle) 1.070 € einmalig für die Nutzungszeit von 25 Jahren, die Beisetzung 597 € (Stand der Satzung: 2023, geprüft 07/2026). Zusätzlich fällt an: Grabumrandung 192 € (wird verpflichtend von der Friedhofsverwaltung verlegt). Einfachere Grabarten können günstiger sein. Das ist nicht der Gesamtpreis einer Bestattung: Bestatterleistungen, Sarg und Grabmal kommen hinzu.
Wo sind die Friedhofsgebühren in Oldenburg geregelt?
In der amtlichen Gebührensatzung des kommunalen Friedhofsträgers — verbindlich ist stets die aktuell gültige Fassung. Kirchliche und jüdische Friedhöfe rechnen nach eigenen Ordnungen ab.

Primärquellen

  • System & Liste: Stadt Oldenburg (Oldb), Friedhöfe und Krematorium
  • Gebühren (städtisch): Stadt Oldenburg (Oldb), Friedhofsgebührensatzung und Friedhofssatzung

Wir ordnen das Oldenburger Friedhofswesen neutral ein und verweisen für Gebühren auf die amtlichen Ordnungen — keine Bewertung einzelner Friedhöfe und keine Rechtsberatung. Verbindlich sind die Friedhofsgebührensatzung der Stadt Oldenburg (Oldb) bzw. die jeweilige konfessionelle/jüdische Ordnung. Stand der Seite: Juni 2026. Mehr zu unserer Methodik.