Digitaler Nachlass — Was passiert mit deinen Online-Konten?

Wir hinterlassen nicht nur Gegenstände, sondern auch ein digitales Leben: E-Mails, Social-Media-Profile, Cloud-Fotos, Abonnements, Kryptowährungen. Wer sich zu Lebzeiten darum kümmert, erspart Angehörigen mühsame Recherchen und verhindert, dass wertvolle Erinnerungen oder Vermögenswerte verloren gehen.

Kernfakten

Vorsorge — Digitalen Nachlass zu Lebzeiten regeln

Die beste Zeit, den eigenen digitalen Nachlass zu regeln, ist jetzt. Wer zu Lebzeiten Klarheit schafft, erspart Angehörigen im Trauerfall Wochen mühsamer Recherche und vermeidet, dass Konten verwaisen, Abonnements weiterlaufen oder Kryptowährungen unwiederbringlich verloren gehen.

1. Inventar aller Online-Konten erstellen

Der erste Schritt ist eine vollständige Übersicht aller Konten. Das klingt einfach, aber die meisten Menschen unterschätzen die Anzahl ihrer digitalen Accounts drastisch. Durchschnittlich nutzt eine Person 80 bis 100 Online-Dienste — von E-Mail und Social Media über Streaming-Abos bis hin zu Online-Banking und Shopping-Portalen. Geh systematisch vor: Durchsuche deinen E-Mail-Posteingang nach Registrierungsbestätigungen, prüfe deinen Browser auf gespeicherte Passwörter und geh die Kategorien in der Checkliste weiter unten durch.

2. Passwort-Manager nutzen

Ein Passwort-Manager speichert alle Zugangsdaten verschlüsselt an einem Ort. Für den digitalen Nachlass ist das entscheidend: Deine Vertrauensperson braucht nur ein einziges Master-Passwort, um Zugang zu allen Konten zu erhalten. Ohne Passwort-Manager müssen Erben jedes einzelne Konto bei der jeweiligen Plattform beantragen — ein Prozess, der pro Konto Wochen bis Monate dauern kann. Bekannte Passwort-Manager sind Bitwarden, 1Password, KeePass und der integrierte Schlüsselbund von Apple. Welchen du wählst, ist zweitrangig — wichtig ist, dass du überhaupt einen nutzt und das Master-Passwort sicher hinterlegst.

3. Digitale Vollmacht erstellen

Eine digitale Vollmacht ist eine schriftliche Erklärung, die einer Vertrauensperson das Recht gibt, nach deinem Tod oder bei Handlungsunfähigkeit auf deine Online-Konten zuzugreifen und diese zu verwalten. Sie kann Teil deiner allgemeinen Vorsorgevollmacht sein oder als separates Dokument formuliert werden. Wichtig ist, dass sie handschriftlich unterschrieben und datiert ist — dann ist sie rechtlich wirksam. Eine Vorlage findest du weiter unten auf dieser Seite.

4. Vertrauensperson benennen

Bestimme eine Person, die sich im Ernstfall um deinen digitalen Nachlass kümmert. Das sollte jemand sein, der technisch einigermaßen versiert ist und dem du vertraust. Sprich offen mit dieser Person: Erkläre, wo der Passwort-Manager liegt, wie das Master-Passwort lautet und was deine Wünsche sind. Sollen Social-Media-Profile gelöscht oder in den Gedenkzustand versetzt werden? Sollen Fotos gesichert werden? Je klarer deine Anweisungen, desto einfacher wird es für deine Vertrauensperson.

5. Nachlasskontakte bei wichtigen Diensten einrichten

Mehrere große Plattformen bieten inzwischen eigene Funktionen für den Todesfall an. Diese solltest du zu Lebzeiten einrichten — danach ist es zu spät:

PlattformFunktionWas sie tut
GoogleKontoinaktivität-ManagerLegt fest, was nach einer bestimmten Inaktivitätszeit passiert: Daten an bis zu 10 Personen senden und/oder Konto löschen
FacebookNachlasskontaktEine Person kann dein Profil im Gedenkzustand verwalten: Beiträge anheften, Profilbild ändern, Freundschaftsanfragen annehmen
AppleDigitaler NachlasskontaktErmöglicht einer Person den Zugriff auf deine iCloud-Daten (Fotos, Notizen, Dateien) nach dem Tod. Verfügbar seit iOS 15.2
InstagramGedenkzustandKonto wird als Gedenkprofil markiert, kann aber nicht aktiv verwaltet werden. Löschung nur auf Antrag durch Angehörige
MicrosoftNext-of-Kin-VerfahrenAngehörige können Kontoinhalte anfordern oder das Konto löschen lassen — mit Erbschein und Sterbeurkunde
Wichtig: Diese plattformeigenen Funktionen ersetzen keine digitale Vollmacht. Sie decken jeweils nur das eigene Konto ab. Eine umfassende Vollmacht gibt deiner Vertrauensperson Zugang zu allen Diensten, auch zu denen, die keine Nachlass-Funktion anbieten.

Checkliste — Welche Konten müssen geregelt werden?

Die folgende Checkliste hilft dir, systematisch alle relevanten Konten zu erfassen. Geh jede Kategorie durch und notiere, welche Dienste du nutzt. Übertrage die Zugangsdaten in deinen Passwort-Manager.

Kommunikation

Social Media

Finanzen

Shopping & Abonnements

Cloud & Speicher

Sonstiges

Tipp: Vergiss nicht die kostenpflichtigen Abonnements. Manche laufen nach dem Tod monatelang weiter und belasten das Konto der verstorbenen Person unnötig. Eine vollständige Liste hilft Angehörigen, diese schnell zu kündigen.

Für Angehörige — Digitalen Nachlass verwalten

Wenn ein Mensch stirbt, bleibt sein digitales Leben zunächst bestehen: E-Mails kommen weiter an, Abonnements werden abgebucht, Social-Media-Profile bleiben aktiv. Für Angehörige bedeutet das eine zusätzliche Aufgabe in einer ohnehin belastenden Zeit. Dieser Abschnitt erklärt, wie du als Angehöriger systematisch vorgehst.

Wie bekomme ich Zugang zu Konten ohne Passwort?

Ohne Passwort-Manager oder hinterlegte Zugangsdaten wird es schwierig, aber nicht unmöglich. Der erste Schritt ist immer der Zugang zum E-Mail-Konto der verstorbenen Person — denn über die E-Mail-Adresse lassen sich Passwörter bei vielen Diensten zurücksetzen. Falls das E-Mail-Konto nicht zugänglich ist, musst du dich direkt an die einzelnen Plattformen wenden. Das erfordert in der Regel einen formalen Antrag mit Nachweisen.

Was sagt das Gesetz?

Der Bundesgerichtshof hat 2018 in einem Grundsatzurteil (Az. III ZR 183/17) entschieden, dass der Vertrag über ein Benutzerkonto bei einem sozialen Netzwerk im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die Erben übergeht. Digitale Inhalte sind vererbbar wie Briefe und Tagebücher. Konkret bedeutet das: Erben haben einen rechtlichen Anspruch auf Zugang zu den Konten. Plattformen dürfen den Zugang nicht unter Berufung auf den Datenschutz verweigern, wenn die Erbberechtigung nachgewiesen wird.

Wichtig bei Bank- und Zahlungskonten: Onlinebanking-Zugangsdaten der verstorbenen Person nicht einfach weiterverwenden oder an Dritte weitergeben – auch nicht mit guter Absicht. Wende dich als Erbe oder Bevollmächtigter direkt an die Bank: Mit Sterbeurkunde und Erbschein (oder einer über den Tod hinaus gültigen Kontovollmacht) bekommst du dort geregelten Zugriff. Eigenmächtige Logins nach dem Tod können Streit unter Erben auslösen und im Zweifel als unberechtigter Zugriff gewertet werden.

Welche Unterlagen brauche ich?

Die meisten Plattformen verlangen folgende Nachweise, bevor sie Zugang gewähren oder ein Konto löschen:

Tipp für Angehörige: Besorge mehrere beglaubigte Kopien der Sterbeurkunde (mindestens 5-10 Stück). Du wirst sie für verschiedene Plattformen und Institutionen brauchen, oft im Original.

Plattform-spezifische Anleitungen

Google — Kontoinaktivität-Manager und Nachlass-Anfrage

Falls die verstorbene Person den Kontoinaktivität-Manager eingerichtet hat, werden Daten automatisch an die benannten Personen weitergegeben oder das Konto wird gelöscht. Ohne diese Voreinstellung können Angehörige über das Google-Formular "Antrag bezüglich des Kontos eines verstorbenen Nutzers" Zugang beantragen oder die Löschung veranlassen. Google prüft den Antrag und verlangt Sterbeurkunde, Ausweiskopie und einen Nachweis der Verbindung zum Verstorbenen. Die Bearbeitungszeit beträgt mehrere Wochen.

Facebook — Gedenkzustand oder Kontolöschung

Facebook bietet zwei Optionen: Das Profil wird in einen Gedenkzustand versetzt — es zeigt dann den Hinweis "In Erinnerung an" und Freunde können weiter auf die Pinnwand schreiben. Alternativ kann die Familie die vollständige Löschung beantragen. Beides geschieht über ein Online-Formular, für das eine Sterbeurkunde und ein Nachweis der Familienzugehörigkeit erforderlich sind. Falls zu Lebzeiten ein Nachlasskontakt benannt wurde, kann dieser das Gedenkprofil verwalten.

Apple — Digitaler Nachlasskontakt und Nachlass-Anfrage

Falls ein digitaler Nachlasskontakt eingerichtet wurde, kann diese Person mit dem Zugriffsschlüssel und der Sterbeurkunde direkt auf die iCloud-Daten zugreifen — Fotos, Notizen, Dateien, E-Mails. Ohne Nachlasskontakt können Erben über den Apple-Support eine Nachlass-Anfrage stellen. Apple verlangt dann einen gerichtlichen Beschluss, Sterbeurkunde und den Nachweis der Erbberechtigung. Der Prozess dauert mehrere Wochen.

Microsoft — Next-of-Kin-Verfahren

Microsoft bietet ein formales Verfahren für Angehörige (Next of Kin). Über ein Online-Formular können Erben Zugang zu Outlook.com, OneDrive und anderen Microsoft-Diensten beantragen. Erforderlich sind Sterbeurkunde, Erbschein und Ausweiskopie. Microsoft gibt in der Regel keinen direkten Login-Zugang, sondern stellt die Inhalte (E-Mails, Dateien) als Export zur Verfügung.

Geduld ist gefragt: Die Bearbeitung von Nachlassanträgen dauert bei den meisten Plattformen 4 bis 8 Wochen. Stelle die Anträge so früh wie möglich. Kostenpflichtige Abonnements sollten parallel gekündigt werden, damit keine weiteren Kosten entstehen.

Vorlage — Digitale Vollmacht

Mit einer digitalen Vollmacht gibst du einer Vertrauensperson das Recht, sich nach deinem Tod oder bei Handlungsunfähigkeit um deine Online-Konten zu kümmern. Die folgende Vorlage ist ein Ausgangspunkt — sie kann handschriftlich oder am Computer erstellt werden, muss aber handschriftlich unterschrieben und datiert sein.

Digitale Vollmacht Ich, ________________________________ (Vorname, Name),
geboren am ______________, wohnhaft in ________________________________,

bevollmächtige hiermit

________________________________ (Vorname, Name der Vertrauensperson),
geboren am ______________, wohnhaft in ________________________________,

im Falle meines Todes oder meiner dauerhaften Handlungsunfähigkeit:

1. Zugriff auf alle meine digitalen Konten und Online-Dienste zu nehmen,
2. Konten nach eigenem Ermessen zu löschen, in einen Gedenkzustand zu versetzen oder weiterzuführen,
3. Daten zu sichern, herunterzuladen oder an berechtigte Erben weiterzugeben,
4. Laufende Abonnements und Verträge zu kündigen,
5. Gegenüber Plattformen und Diensteanbietern in meinem Namen aufzutreten.

Zugang zu meinen Passwörtern: ________________________________
(z.B. "Im Passwort-Manager Bitwarden, Master-Passwort im versiegelten Umschlag bei Notar Dr. Müller" oder "In der Vorsorge-Mappe im Tresor")

________________________________
Ort, Datum

________________________________
Eigenhändige Unterschrift
Wichtig: Notiere niemals Passwörter direkt in der Vollmacht oder im Testament — beide können in fremde Hände geraten. Verweise stattdessen auf den Aufbewahrungsort des Passwort-Managers oder einer separaten, versiegelten Liste.

Diese Vollmacht kann als eigenständiges Dokument formuliert oder in eine bestehende Vorsorgevollmacht integriert werden. Im Zweifelsfall kannst du die Unterschrift notariell beglaubigen lassen (ca. 30-75 €), um die Akzeptanz bei Plattformen zu erhöhen.

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Häufig gestellte Fragen

Was ist ein digitaler Nachlass?
Der digitale Nachlass umfasst alle Online-Konten, Daten und digitalen Vermögenswerte einer verstorbenen Person. Dazu gehören E-Mail-Konten, Social-Media-Profile, Cloud-Speicher, Online-Banking, Abonnements, Kryptowährungen, Domains und alle weiteren Accounts. Auch digitale Inhalte wie Fotos, Videos, Dokumente und Chatverläufe zählen dazu. Der BGH hat 2018 für ein soziales Netzwerk entschieden, dass der Nutzungsvertrag auf die Erben übergeht — digitale Konten sind damit grundsätzlich vererbbar. Der praktische Zugang unterscheidet sich aber je nach Kontoart: Bei Bank- und Zahlungskonten führt der Weg über die Bank mit Erbnachweis oder Vollmacht, nicht über die Zugangsdaten der verstorbenen Person.
Sind digitale Konten vererbbar?
Ja. Der Bundesgerichtshof hat 2018 (Az. III ZR 183/17) in einem Grundsatzurteil entschieden, dass digitale Konten vererbbar sind. Für soziale Netzwerke hat der BGH entschieden: Erben treten in den Nutzungsvertrag ein — vergleichbar mit geerbten Briefen oder Tagebüchern. Auch andere Anbieter gewähren Erben in der Regel Zugang oder Datenherausgabe, wenn die Erbberechtigung nachgewiesen wird (Erbschein oder notarielles Testament plus Sterbeurkunde).
Was passiert mit Facebook nach dem Tod?
Facebook bietet zwei Optionen: Das Konto kann in einen Gedenkzustand versetzt werden — das Profil bleibt sichtbar, trägt den Hinweis "In Erinnerung an" und Freunde können weiter auf die Pinnwand schreiben. Alternativ kann die Familie die vollständige Löschung beantragen. Zu Lebzeiten kann man einen Nachlasskontakt benennen, der das Gedenkprofil verwalten darf (z.B. Profilbild ändern, Beiträge anheften). Der Antrag auf Gedenkzustand oder Löschung erfolgt über ein Online-Formular mit Sterbeurkunde als Nachweis.
Wie lösche ich das Google-Konto eines Verstorbenen?
Google bietet zwei Wege: Falls die verstorbene Person den Kontoinaktivität-Manager eingerichtet hat, werden Daten automatisch geteilt oder das Konto gelöscht — je nach Einstellung. Ohne Voreinstellung können Angehörige über das Google-Formular "Antrag bezüglich des Kontos eines verstorbenen Nutzers" Zugang oder Löschung beantragen. Dafür werden Sterbeurkunde, Ausweis und Nachweis der Berechtigung benötigt. Die Bearbeitungszeit beträgt mehrere Wochen.
Was passiert mit Kryptowährungen nach dem Tod?
Kryptowährungen sind ein besonderer Sonderfall im digitalen Nachlass. Ohne Zugang zur Seed Phrase (dem Wiederherstellungsschlüssel) oder zum privaten Schlüssel sind die Coins unwiederbringlich verloren — es gibt keine Bank oder zentrale Stelle, die den Zugang wiederherstellen kann. Deshalb ist es besonders wichtig, die Seed Phrase sicher zu hinterlegen (z.B. in einem Bankschließfach oder beim Notar) und der Vertrauensperson den Aufbewahrungsort mitzuteilen. Bei Kryptobörsen wie Coinbase oder Kraken können Erben mit Erbschein und Sterbeurkunde Zugang beantragen.
Brauche ich einen Erbschein für Online-Konten?
In vielen Fällen ja. Die meisten Plattformen verlangen einen Erbschein oder ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll als Nachweis der Erbberechtigung. Zusätzlich wird fast immer eine Sterbeurkunde verlangt. Einige Dienste akzeptieren auch eine Vorsorgevollmacht oder eine spezielle digitale Vollmacht, die den Zugang zu Online-Konten regelt. Ein Erbschein wird beim Nachlassgericht beantragt und kostet je nach Nachlasswert zwischen 75 und mehreren Hundert Euro.
Kann ich meinen digitalen Nachlass im Testament regeln?
Ja, du kannst deinen digitalen Nachlass im Testament erwähnen und eine Person bestimmen, die sich um deine digitalen Konten kümmert. Du kannst festlegen, was mit Profilen, Daten und Abonnements passieren soll — ob gelöscht, gesichert oder in den Gedenkzustand versetzt. Allerdings solltest du im Testament keine Passwörter notieren, da Testamente bei der Eröffnung beim Nachlassgericht einsehbar werden können. Verweise stattdessen auf einen Passwort-Manager oder ein separates, versiegeltes Dokument.
Was ist ein Passwort-Manager und warum ist er wichtig?
Ein Passwort-Manager ist ein Programm, das alle Zugangsdaten verschlüsselt an einem Ort speichert. Du brauchst nur ein einziges Master-Passwort, um auf alle gespeicherten Logins zuzugreifen. Für den digitalen Nachlass ist das besonders wichtig, weil Erben mit dem Master-Passwort sofort Zugang zu allen Konten erhalten — ohne monatelange Anträge bei einzelnen Plattformen. Bekannte Passwort-Manager sind Bitwarden (kostenlos und Open Source), 1Password, KeePass und der integrierte Schlüsselbund von Apple. Das Master-Passwort sollte an einem sicheren Ort hinterlegt werden, z.B. in einem versiegelten Umschlag beim Notar oder im Bankschließfach.
Weiterführende Themen
Vorsorge-Übersicht · Patientenverfügung · Testament · Vorsorge-Ordner · Vorsorge-Check · Verträge kündigen im Todesfall

Quellen und Ressourcen

Wichtiger Hinweis: Diese Seite bietet allgemeine Informationen zum digitalen Nachlass, ist aber KEINE Rechtsberatung. Jede Situation ist unterschiedlich. Im Zweifelsfall oder für personalisierte Beratung wende dich an einen Rechtsanwalt, Notar oder deine Verbraucherzentrale. machsruhig.de haftet nicht für Fehler, fehlende Informationen oder Konsequenzen, die sich aus der Nutzung dieser Seite ergeben. Die Informationen basieren auf aktuellen Gesetzen und Plattform-Richtlinien (Stand: April 2026), aber Änderungen sind möglich. Mehr über unsere Methodik.