Digitaler Nachlass — Was passiert mit deinen Online-Konten?
Wir hinterlassen nicht nur Gegenstände, sondern auch ein digitales Leben: E-Mails, Social-Media-Profile, Cloud-Fotos, Abonnements, Kryptowährungen. Wer sich zu Lebzeiten darum kümmert, erspart Angehörigen mühsame Recherchen und verhindert, dass wertvolle Erinnerungen oder Vermögenswerte verloren gehen.
Kernfakten
- BGH-Urteil 2018 (Az. III ZR 183/17): Digitale Konten sind vererbbar — vergleichbar mit Briefen und Tagebüchern
- Eine durchschnittliche Person hat 80 bis 100 Online-Konten, oft ohne sich dessen bewusst zu sein
- Ohne Vorbereitung sind viele Konten für Erben nicht zugänglich — Passwort-Reset hilft nicht ohne Zugang zum E-Mail-Konto
- Facebook bietet einen "Nachlasskontakt" für den Gedenkzustand des Profils
- Google hat den "Kontoinaktivität-Manager" zur automatischen Datenfreigabe oder Löschung
- Apple bietet seit iOS 15.2 einen "Digitalen Nachlasskontakt" für den Zugang nach dem Tod
Vorsorge — Digitalen Nachlass zu Lebzeiten regeln
Die beste Zeit, den eigenen digitalen Nachlass zu regeln, ist jetzt. Wer zu Lebzeiten Klarheit schafft, erspart Angehörigen im Trauerfall Wochen mühsamer Recherche und vermeidet, dass Konten verwaisen, Abonnements weiterlaufen oder Kryptowährungen unwiederbringlich verloren gehen.
1. Inventar aller Online-Konten erstellen
Der erste Schritt ist eine vollständige Übersicht aller Konten. Das klingt einfach, aber die meisten Menschen unterschätzen die Anzahl ihrer digitalen Accounts drastisch. Durchschnittlich nutzt eine Person 80 bis 100 Online-Dienste — von E-Mail und Social Media über Streaming-Abos bis hin zu Online-Banking und Shopping-Portalen. Geh systematisch vor: Durchsuche deinen E-Mail-Posteingang nach Registrierungsbestätigungen, prüfe deinen Browser auf gespeicherte Passwörter und geh die Kategorien in der Checkliste weiter unten durch.
2. Passwort-Manager nutzen
Ein Passwort-Manager speichert alle Zugangsdaten verschlüsselt an einem Ort. Für den digitalen Nachlass ist das entscheidend: Deine Vertrauensperson braucht nur ein einziges Master-Passwort, um Zugang zu allen Konten zu erhalten. Ohne Passwort-Manager müssen Erben jedes einzelne Konto bei der jeweiligen Plattform beantragen — ein Prozess, der pro Konto Wochen bis Monate dauern kann. Bekannte Passwort-Manager sind Bitwarden, 1Password, KeePass und der integrierte Schlüsselbund von Apple. Welchen du wählst, ist zweitrangig — wichtig ist, dass du überhaupt einen nutzt und das Master-Passwort sicher hinterlegst.
3. Digitale Vollmacht erstellen
Eine digitale Vollmacht ist eine schriftliche Erklärung, die einer Vertrauensperson das Recht gibt, nach deinem Tod oder bei Handlungsunfähigkeit auf deine Online-Konten zuzugreifen und diese zu verwalten. Sie kann Teil deiner allgemeinen Vorsorgevollmacht sein oder als separates Dokument formuliert werden. Wichtig ist, dass sie handschriftlich unterschrieben und datiert ist — dann ist sie rechtlich wirksam. Eine Vorlage findest du weiter unten auf dieser Seite.
4. Vertrauensperson benennen
Bestimme eine Person, die sich im Ernstfall um deinen digitalen Nachlass kümmert. Das sollte jemand sein, der technisch einigermaßen versiert ist und dem du vertraust. Sprich offen mit dieser Person: Erkläre, wo der Passwort-Manager liegt, wie das Master-Passwort lautet und was deine Wünsche sind. Sollen Social-Media-Profile gelöscht oder in den Gedenkzustand versetzt werden? Sollen Fotos gesichert werden? Je klarer deine Anweisungen, desto einfacher wird es für deine Vertrauensperson.
5. Nachlasskontakte bei wichtigen Diensten einrichten
Mehrere große Plattformen bieten inzwischen eigene Funktionen für den Todesfall an. Diese solltest du zu Lebzeiten einrichten — danach ist es zu spät:
| Plattform | Funktion | Was sie tut |
|---|---|---|
| Kontoinaktivität-Manager | Legt fest, was nach einer bestimmten Inaktivitätszeit passiert: Daten an bis zu 10 Personen senden und/oder Konto löschen | |
| Nachlasskontakt | Eine Person kann dein Profil im Gedenkzustand verwalten: Beiträge anheften, Profilbild ändern, Freundschaftsanfragen annehmen | |
| Apple | Digitaler Nachlasskontakt | Ermöglicht einer Person den Zugriff auf deine iCloud-Daten (Fotos, Notizen, Dateien) nach dem Tod. Verfügbar seit iOS 15.2 |
| Gedenkzustand | Konto wird als Gedenkprofil markiert, kann aber nicht aktiv verwaltet werden. Löschung nur auf Antrag durch Angehörige | |
| Microsoft | Next-of-Kin-Verfahren | Angehörige können Kontoinhalte anfordern oder das Konto löschen lassen — mit Erbschein und Sterbeurkunde |
Checkliste — Welche Konten müssen geregelt werden?
Die folgende Checkliste hilft dir, systematisch alle relevanten Konten zu erfassen. Geh jede Kategorie durch und notiere, welche Dienste du nutzt. Übertrage die Zugangsdaten in deinen Passwort-Manager.
Kommunikation
- E-Mail-Konten (Gmail, GMX, web.de, Outlook, Yahoo, Posteo)
- Messenger-Dienste (WhatsApp, Telegram, Signal, Threema)
Social Media
- Facebook (Gedenkzustand oder Löschung möglich)
- Instagram (Gedenkzustand auf Antrag)
- Twitter / X (Deaktivierung durch Angehörige mit Sterbeurkunde)
- LinkedIn (In-Memoriam-Profil auf Antrag der Familie)
- XING (Konto löschen durch Angehörige mit Nachweis)
- TikTok, YouTube, Pinterest, Reddit und weitere Profile
Finanzen
- Online-Banking (Sparkasse, Volksbank, ING, N26, DKB etc.)
- PayPal und andere Zahlungsdienste (Klarna, Google Pay, Apple Pay)
- Kryptowährungen — besonders wichtig: Ohne Seed Phrase unwiederbringlich verloren!
- Depots und Broker-Konten (Trade Republic, Scalable, comdirect)
Shopping & Abonnements
- Amazon, eBay, Otto und weitere Online-Shops
- Streaming-Dienste: Netflix, Spotify, Disney+, YouTube Premium, Apple Music
- Zeitungen und Magazine (digitale Abos laufen weiter und kosten Geld!)
- Software-Abos (Adobe, Microsoft 365, Canva, Antivirus)
Cloud & Speicher
- Google Drive, iCloud, Dropbox, OneDrive
- Fotos: Google Photos, Apple Fotos, Amazon Photos
- Notizen: Evernote, Notion, Apple Notizen
Sonstiges
- Domains und Websites (Registrar-Zugang: IONOS, Strato, Namecheap)
- Online-Spiele — Accounts können erheblichen Wert haben (Steam, PlayStation, Xbox)
- Treueprogramme: Miles & More, Payback, BahnBonus, Hotel-Loyalty-Programme
- Berufliche Plattformen: Slack, Teams, Jira, eigene Server
Für Angehörige — Digitalen Nachlass verwalten
Wenn ein Mensch stirbt, bleibt sein digitales Leben zunächst bestehen: E-Mails kommen weiter an, Abonnements werden abgebucht, Social-Media-Profile bleiben aktiv. Für Angehörige bedeutet das eine zusätzliche Aufgabe in einer ohnehin belastenden Zeit. Dieser Abschnitt erklärt, wie du als Angehöriger systematisch vorgehst.
Wie bekomme ich Zugang zu Konten ohne Passwort?
Ohne Passwort-Manager oder hinterlegte Zugangsdaten wird es schwierig, aber nicht unmöglich. Der erste Schritt ist immer der Zugang zum E-Mail-Konto der verstorbenen Person — denn über die E-Mail-Adresse lassen sich Passwörter bei vielen Diensten zurücksetzen. Falls das E-Mail-Konto nicht zugänglich ist, musst du dich direkt an die einzelnen Plattformen wenden. Das erfordert in der Regel einen formalen Antrag mit Nachweisen.
Was sagt das Gesetz?
Der Bundesgerichtshof hat 2018 in einem Grundsatzurteil (Az. III ZR 183/17) entschieden, dass der Vertrag über ein Benutzerkonto bei einem sozialen Netzwerk im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die Erben übergeht. Digitale Inhalte sind vererbbar wie Briefe und Tagebücher. Konkret bedeutet das: Erben haben einen rechtlichen Anspruch auf Zugang zu den Konten. Plattformen dürfen den Zugang nicht unter Berufung auf den Datenschutz verweigern, wenn die Erbberechtigung nachgewiesen wird.
Welche Unterlagen brauche ich?
Die meisten Plattformen verlangen folgende Nachweise, bevor sie Zugang gewähren oder ein Konto löschen:
- Sterbeurkunde — Original oder beglaubigte Kopie
- Erbschein oder notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll
- Ausweiskopie des Antragstellers (Erbe oder Bevollmächtigter)
- Vollmacht — falls nicht der Erbe selbst den Antrag stellt
- Nachweis der Kontoinhaber-Identität — z.B. bekannte E-Mail-Adresse oder Nutzername
Plattform-spezifische Anleitungen
Google — Kontoinaktivität-Manager und Nachlass-Anfrage
Falls die verstorbene Person den Kontoinaktivität-Manager eingerichtet hat, werden Daten automatisch an die benannten Personen weitergegeben oder das Konto wird gelöscht. Ohne diese Voreinstellung können Angehörige über das Google-Formular "Antrag bezüglich des Kontos eines verstorbenen Nutzers" Zugang beantragen oder die Löschung veranlassen. Google prüft den Antrag und verlangt Sterbeurkunde, Ausweiskopie und einen Nachweis der Verbindung zum Verstorbenen. Die Bearbeitungszeit beträgt mehrere Wochen.
Facebook — Gedenkzustand oder Kontolöschung
Facebook bietet zwei Optionen: Das Profil wird in einen Gedenkzustand versetzt — es zeigt dann den Hinweis "In Erinnerung an" und Freunde können weiter auf die Pinnwand schreiben. Alternativ kann die Familie die vollständige Löschung beantragen. Beides geschieht über ein Online-Formular, für das eine Sterbeurkunde und ein Nachweis der Familienzugehörigkeit erforderlich sind. Falls zu Lebzeiten ein Nachlasskontakt benannt wurde, kann dieser das Gedenkprofil verwalten.
Apple — Digitaler Nachlasskontakt und Nachlass-Anfrage
Falls ein digitaler Nachlasskontakt eingerichtet wurde, kann diese Person mit dem Zugriffsschlüssel und der Sterbeurkunde direkt auf die iCloud-Daten zugreifen — Fotos, Notizen, Dateien, E-Mails. Ohne Nachlasskontakt können Erben über den Apple-Support eine Nachlass-Anfrage stellen. Apple verlangt dann einen gerichtlichen Beschluss, Sterbeurkunde und den Nachweis der Erbberechtigung. Der Prozess dauert mehrere Wochen.
Microsoft — Next-of-Kin-Verfahren
Microsoft bietet ein formales Verfahren für Angehörige (Next of Kin). Über ein Online-Formular können Erben Zugang zu Outlook.com, OneDrive und anderen Microsoft-Diensten beantragen. Erforderlich sind Sterbeurkunde, Erbschein und Ausweiskopie. Microsoft gibt in der Regel keinen direkten Login-Zugang, sondern stellt die Inhalte (E-Mails, Dateien) als Export zur Verfügung.
Vorlage — Digitale Vollmacht
Mit einer digitalen Vollmacht gibst du einer Vertrauensperson das Recht, sich nach deinem Tod oder bei Handlungsunfähigkeit um deine Online-Konten zu kümmern. Die folgende Vorlage ist ein Ausgangspunkt — sie kann handschriftlich oder am Computer erstellt werden, muss aber handschriftlich unterschrieben und datiert sein.
geboren am ______________, wohnhaft in ________________________________,
bevollmächtige hiermit
________________________________ (Vorname, Name der Vertrauensperson),
geboren am ______________, wohnhaft in ________________________________,
im Falle meines Todes oder meiner dauerhaften Handlungsunfähigkeit:
1. Zugriff auf alle meine digitalen Konten und Online-Dienste zu nehmen,
2. Konten nach eigenem Ermessen zu löschen, in einen Gedenkzustand zu versetzen oder weiterzuführen,
3. Daten zu sichern, herunterzuladen oder an berechtigte Erben weiterzugeben,
4. Laufende Abonnements und Verträge zu kündigen,
5. Gegenüber Plattformen und Diensteanbietern in meinem Namen aufzutreten.
Zugang zu meinen Passwörtern: ________________________________
(z.B. "Im Passwort-Manager Bitwarden, Master-Passwort im versiegelten Umschlag bei Notar Dr. Müller" oder "In der Vorsorge-Mappe im Tresor")
________________________________
Ort, Datum
________________________________
Eigenhändige Unterschrift
Diese Vollmacht kann als eigenständiges Dokument formuliert oder in eine bestehende Vorsorgevollmacht integriert werden. Im Zweifelsfall kannst du die Unterschrift notariell beglaubigen lassen (ca. 30-75 €), um die Akzeptanz bei Plattformen zu erhöhen.
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Was ist ein digitaler Nachlass?
Sind digitale Konten vererbbar?
Was passiert mit Facebook nach dem Tod?
Wie lösche ich das Google-Konto eines Verstorbenen?
Was passiert mit Kryptowährungen nach dem Tod?
Brauche ich einen Erbschein für Online-Konten?
Kann ich meinen digitalen Nachlass im Testament regeln?
Was ist ein Passwort-Manager und warum ist er wichtig?
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Quellen und Ressourcen
- Bundesgerichtshof: Urteil vom 12.07.2018, Az. III ZR 183/17 — Digitaler Nachlass ist vererbbar — https://www.bundesgerichtshof.de/
- Verbraucherzentrale: Ratgeber zum digitalen Nachlass und Muster-Vollmachten — https://www.verbraucherzentrale.de/
- Google: Kontoinaktivität-Manager und Nachlassanfrage — https://myaccount.google.com/inactive
- Facebook / Meta: Gedenkzustand und Nachlassanträge — https://www.facebook.com/help/
- Apple: Digitaler Nachlasskontakt einrichten — https://support.apple.com/
- Bundesministerium der Justiz: Informationen zu Erbrecht und digitalen Verträgen — https://www.bmj.de/
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