Regensburg trägt seine Bestattungsgeschichte sichtbar: Auf dem Gesandtenfriedhof an der Dreieinigkeitskirche steht eines der bedeutendsten erhaltenen Diplomatenfriedhof-Ensembles Europas aus der Zeit des Immerwährenden Reichstags – am 16. Mai 2024 hat der Regensburger Stadtrat den Friedhof zum 7. „document" der Stadt erhoben (das städtische Programm für authentische historische Orte im UNESCO-Welterbe-Areal). Wer heute in Regensburg eine Bestattung organisiert, hat die Wahl zwischen elf städtischen Friedhöfen, dem monumentalen Evangelischen Zentralfriedhof am Galgenberg und mehreren konfessionellen Anlagen mit eigenen Satzungen. Diese Seite bündelt, was Angehörige konkret brauchen: Friedhöfe mit Geschichte und Adresse, die kommunale Gebührensatzung, Schritte nach dem Todesfall und Hinweise zur Bestatter-Wahl. Für die rechtlichen Grundlagen verweist die Seite an den passenden Stellen auf den ausführlichen Bayern-Überblick.
Redaktion: Marie-Therese Bollweg · redaktionell recherchiert, nicht extern fachlich geprüft · Stand: 9. Juni 2026
Bestattungsrecht in Regensburg – das Wichtigste in Kürze
Friedhofs- und Bestattungsrecht ist in Deutschland Ländersache. Für Regensburg gilt das Bayerische Bestattungsgesetz (BestG, BayRS 2127-1-G) und die ausführende Bayerische Bestattungsverordnung (BestV). Die wichtigsten Eckpunkte: Jeder Leichnam muss bestattet werden, zulässig sind Erd-, Feuer- und Seebestattung (Art. 1 BestG i.V.m. Art. 12 BestG zur Feuerbestattung). Die Erdbestattung darf frühestens 48 Stunden nach dem Tod erfolgen und muss spätestens am achten Tag nach Ausstellung der Todesbescheinigung durchgeführt werden – Wochenenden und gesetzliche Feiertage zählen dabei nicht mit. Urnenbeisetzungen müssen innerhalb von drei Monaten nach der Einäscherung stattfinden.
In Bayern gilt die Friedhofspflicht: Asche darf nicht zu Hause aufbewahrt oder verstreut werden, Sonderformen wie Diamantbestattung oder Weltraumbestattung sind im Inland nicht zulässig. Die Sargpflicht besteht grundsätzlich; seit 1. April 2021 ist die Beisetzung im Leichentuch unter bestimmten religiösen Voraussetzungen erlaubt, der Transport zum Grab muss aber weiterhin im Sarg erfolgen. Mehr zu den verschiedenen Bestattungsarten und ihren Kosten findet sich im Ratgeber.
Regensburg-spezifisch sind zwei kommunale Satzungen: Die Bestattungssatzung (BS) der Stadt Regensburg vom 04.12.2006 regelt unter anderem die Ruhezeiten (§ 15) und die Grabrechte. Die Bestattungsgebührensatzung (BGS) vom 13.12.2018, zuletzt aktualisiert mit Anlage vom 12.12.2024, regelt die konkreten Gebührensätze. Beide Satzungen gelten einheitlich für alle elf städtischen Friedhöfe. Für konfessionelle Friedhöfe – etwa den Evangelischen Zentralfriedhof oder den Oberen Katholischen Friedhof – gelten eigene Friedhofs- und Gebührensatzungen der jeweiligen Träger. Eine ausführliche Darstellung des bayerischen Bestattungsrechts mit allen Paragraphen, Fristen und Ausnahmen findet sich auf der Bundesland-Seite Bayern.
Ruhezeiten auf städtischen Friedhöfen Regensburgs: Nach § 15 BS beträgt die Ruhezeit für Leichen 15 Jahre, für Aschereste (Urnen) 12 Jahre, für Leichen in Grabfeldern bis zu einer Sarglänge von 1,00 m sowie für Totgeburten 7 Jahre. Diese Regelung gilt einheitlich für alle elf städtischen Friedhöfe. Während der Ruhezeit darf das Grab nicht neu belegt werden.
Friedhöfe in Regensburg
Regensburg hat als ehemalige freie Reichsstadt eine außergewöhnlich vielschichtige Bestattungslandschaft. Neben den elf städtischen Friedhöfen prägen mehrere konfessionelle Anlagen das Bild – darunter zwei, die zu den bedeutendsten historischen Friedhöfen Bayerns zählen. Vier dieser Friedhöfe werden im Folgenden ausführlich beschrieben.
Friedhof am Dreifaltigkeitsberg
Am Dreifaltigkeitsberg 22, 93059 Regensburg · gegründet 1798 · Träger: Stadt Regensburg · Krematorium vorhanden
Der Friedhof am Dreifaltigkeitsberg ist der größte und zentral wichtigste städtische Friedhof Regensburgs. Er liegt oberhalb des Stadtteils Steinweg auf dem Höhenrücken der Winzerer Höhen, dem früheren Osterberg – einem Ort, der seinen Namen einer Pestwelle verdankt: Während der schweren Beulenpest um 1713 errichteten Bewohner aus Stadtamhof und Steinweg auf der Bergkuppe die Dreifaltigkeitskirche, in der Hoffnung, von der Epidemie verschont zu werden. 1798 wurde der Friedhof für Steinweg angelegt, 1812 kam der Friedhof von Stadtamhof hinzu.
Heute ist der Dreifaltigkeitsbergfriedhof Regensburgs Bestattungszentrum: Er beherbergt das einzige städtische Krematorium, eine lichtdurchflutete Trauerhalle mit 140 Sitzplätzen und mechanischer Orgel, einen kleineren Trauerraum für bis zu 17 Sitzplätze, zwei farblich unterschiedlich gestaltete Verabschiedungsräume (blau und gelb) sowie einen separaten Raum für religiöse Waschungen. Die Anlage bietet zahlreiche moderne Urnenbestattungsformen: Urnenrondelle, Bestattung unter Bäumen, Bestattungsschnecke, Granitsteinplatten, Steinfindlinge, Steinquader und eine Waldabteilung. Anonyme und teilanonyme Sammelgräber werden ausschließlich hier angeboten.
Wenig bekannt: Der Dreifaltigkeitsbergfriedhof ist nicht nur Begräbnisstätte, sondern beherbergt seit 1999 auch den Neuen Jüdischen Friedhof von Regensburg – eine eigene Abteilung, die notwendig wurde, weil der Alte Jüdische Friedhof an der Schillerstraße belegt war und die Zuwanderung jüdischer Kontingentflüchtlinge aus den GUS-Staaten neuen Raum erforderte. Damit liegt auf einem Berg, der durch eine christliche Pestkirche bekannt wurde, heute eine der jüngsten jüdischen Begräbnisstätten Bayerns – eingebettet in dieselbe städtische Anlage. Wer den Kreuzweg von Steinweg hinaufgeht und an der Wallfahrtskirche vorbei den Friedhof betritt, durchquert auf wenigen hundert Metern 300 Jahre bayerische Religionsgeschichte.
Verwaltung & Krematorium: Tel. (0941) 507-2343, E-Mail bergfriedhof@regensburg.de. Annahme von Verstorbenen Tag und Nacht: (0941) 507-2346. Krematorium: (0941) 507-3345. Öffnungszeiten Mai–September 7:00–20:00 Uhr, im Winter 8:00–17:00 Uhr.
Der Evangelische Zentralfriedhof am Nordhang des Galgenbergs ist Regensburgs eindrucksvollster Monumentalfriedhof. Geplant wurde er als Nachfolger des protestantischen Lazarusfriedhofs im heutigen Stadtpark (aktiv ab 1527) und des Petersfriedhofs, der dem Bau des Hauptbahnhofs weichen musste. Eine Kommission unter den Architekten Julius Pöverlein und Christian Zinstag sowie dem Gartengestalter Conrad Mayer reiste 1895 nach Frankfurt, wo der Hauptfriedhof und der Sachsenhausener Friedhof zu Vorbildern erklärt wurden. Das klassizistische, dreibogige Eingangsportal entwarf German Bestelmeyer; über dem Mittelbogen steht der Vers „Deine Toten werden leben" (Jesaja 26,19). Die Einweihung erfolgte am 2. November 1898.
Architektonisches Zentrum ist das Dörnberg-Mausoleum, das 1911/12 nach Plänen des Architekten German Bestelmeyer für die Familie von Dörnberg errichtet wurde. Stifter war der unverheiratet gebliebene Graf Ernst von Dörnberg (1836–1897), Sohn des Thurn-und-Taxis-Generaladministrators Ernst Friedrich von Dörnberg. Laut Wikipedia hinterließ Graf Ernst sein gesamtes Vermögen – nach dieser Angabe rund 17,4 Millionen Mark – „zur Unterstützung von Waisen, zu Stipendien, zur Gründung von wohltätigen und nützlichen Anstalten"; bis heute verwaltet die „Gräflich von Dörnberg'sche Waisenfonds-Stiftung" das Erbe. Bestelmeyer entwarf einen quadratischen Zentralbau mit byzantinischer Steinkuppel auf einem Tambour, gekrönt von einem vergoldeten Kreuz und mit Muschelkalk verkleidet. Im Innenraum schufen die Münchner Bildhauer Hermann Hahn und Georg Albertshofer Caritas-Figuren und die Büste des Stifters; Mosaiken und Malereien stammen von Wilhelm Köppen. Das Mausoleum zählt zu den bedeutendsten Jugendstil-Bauwerken Regensburgs.
Wenig bekannt: Auf dem Friedhofsareal soll das bayernweit erste Friedhofscafé entstehen – in der ehemaligen Bethalle aus dem Jahr 1898. Laut Klaus Neubert, dem Leiter des evangelischen Kirchengemeindeamts, hat die Lebenshilfe Regensburg ihr Interesse bekundet, ein inklusives Café zu betreiben. Bisher gibt es solche Café-Konzepte nur in Berlin, Hamburg und Hannover. Wer durch die terrassierte, in einen oberen architektonischen und einen unteren landschaftsgärtnerischen Bereich gegliederte Anlage spaziert, kann am südlichsten Rondell den mächtigen Schalenbrunnen aus blauem Kösseine-Granit sehen – für dessen Transport aus Wunsiedel wurde 1898 ein eigener Tieflader-Güterwagen gebaut.
Prominente Bestattete: Mitglieder der Familie Dörnberg im Mausoleum; Adolf Schmetzer († 1943), langjähriger Leiter des Regensburger Stadtbauamtes und Mitplaner des Friedhofs; Georg Friedrich von Müller († 1843), Stifter der „Von-Müllerschen Töchterschule"; August Emanuel Fürnrohr († 1861), Botaniker und Direktor der Regensburgischen Botanischen Gesellschaft; der Komponist Rudolf Eisenmann; Ernst von Fromm jun., leitender Ingenieur der Maxhütte (Sulzbach-Rosenberg), 1923 beigesetzt.
Gesandtenfriedhof an der Dreieinigkeitskirche
Gesandtenstraße, 93047 Regensburg (Altstadt) · genutzt 1633–1805 · Träger: Evangelisch-Lutherische Gemeinde an der Dreieinigkeitskirche · ca. 300 m²
Der Gesandtenfriedhof ist der historisch außergewöhnlichste Friedhof Regensburgs und eines der bedeutendsten Sepulkral-Denkmäler Europas. Er ist der einzige in Bayern erhaltene Friedhof auf reichsstädtischem Grund. Entstanden ist er aus einem Notbegräbnis: 1633, ein Jahr nach Einweihung der frühbarocken Dreieinigkeitskirche, ließ der schwedische Heerführer Bernhard von Sachsen-Weimar auf dem „schmalen Gang hinter unseren neuen Kirche" einen bei der Eroberung des Ostentors gefallenen Offizier bestatten, weil die Friedhöfe vor der Stadtmauer während der Belagerung unzugänglich waren. Der Stadtrat erließ 1643 sogar ein generelles Begräbnisverbot aus hygienischen Gründen – hielt diese Linie aber nicht durch.
Spätestens mit dem Beginn des Immerwährenden Reichstags 1663 entwickelte sich der schmale, etwa 300 Quadratmeter große Hof zur exklusiven Begräbnisstätte für evangelische Reichstagsgesandte. Bis zur letzten Belegung 1805 wurden hier nach Forschungen von Klose/Rueß (Stadtarchiv Regensburg, 2015) 111 Personen bestattet, darunter 45 evangelische Gesandte aus ganz Europa – Berlin, Stuttgart, Hannover, Dresden, Stockholm, Wien, Moskau, Amsterdam – sowie 17 Familiengrabstätten mit ihren Ehefrauen, Schwestern und Kindern. Der Friedhof beherbergt 20 barocke Prachtgrabmäler bis zu sieben Meter Höhe und nach Stadtarchiv-Zählung 32 wappenverzierte Grabplatten im Boden (in anderen Zählungen, etwa der Deutschen Stiftung Denkmalschutz, werden 37 große Grabplatten aufgeführt). Katholische Reichstagsgesandte erwarben gegen Gebühr eine Grablege in der Reichsabtei St. Emmeram – die konfessionelle Trennung blieb auch im Tod gewahrt.
Wenig bekannt: Eine der bewegendsten Geschichten verbindet sich mit dem Epitaph für Ernst-Eberhardt von Metternich (1691–1717), das seine Mutter Maria Anna elf Jahre nach dem Tod ihres Sohnes errichten ließ. Es war eine Antwort: Zwei Tage vor seinem Tod war ihr Ehemann zum Katholizismus konvertiert, samt der einzig verbliebenen Tochter – ein Skandal, der europaweit Aufsehen erregte und in Regensburg dreitägiges Glockengeläut der katholischen Kirchen auslöste. Der konvertierte Vater wurde in St. Emmeram beigesetzt; das Metternich-Epitaph auf dem Gesandtenfriedhof ist die stumme Antwort der zurückgelassenen Witwe. Am 16. Mai 2024 hat der Regensburger Stadtrat den Gesandtenfriedhof zum 7. „document" der Stadt erhoben – eine lokale Auszeichnung der Stadt Regensburg (kein UNESCO-Programm) für authentische historische Orte im Areal des UNESCO-Welterbes. Die Generalsanierung (Gesamtkosten laut Sonntagsblatt/Förderverein ca. 2,5–2,6 Mio. €, davon Bund 1,2 Mio. € in vier Tranchen von 300.000 €, zusätzlich Freistaat Bayern sowie 2025 eine Förderung der Deutschen Stiftung Denkmalschutz von 25.000 €) ist mehrteilig: Die Wandgrabmale wurden 2024 abgeschlossen, der Bodenbereich wird ab 2026 saniert, Gesamtfertigstellung Ende 2026 geplant.
Prominente Bestattete: Dr. Augustin Strauch (1612–1674), Comitialgesandter; Johann Thomas (1624–1679), Gesandter Sachsen-Altenburgs, dessen Liebesgedicht auf der Grabplatte seiner ersten Frau Maria Elisabeth bis heute lesbar ist; Ernst-Eberhardt von Metternich (1691–1717); zahlreiche Gesandte Schwedens, Dänemarks, Großbritanniens und Sachsens. Der Friedhof ist begehbar (Eintritt frei), Führungen über Kulttouren e.V. und die Dreieinigkeitsgemeinde.
Oberer Katholischer Friedhof (Friedhof der Oberen Stadt)
Bischof-Konrad-Straße 11, 93053 Regensburg · im 19. Jahrhundert angelegt, Aussegnungshalle 1909 · Träger: Dompfarreiengemeinschaft St. Emmeram / St. Ulrich
Der Obere Katholische Friedhof entstand im frühen 19. Jahrhundert als Konsequenz der Friedhofsreformen der Dalberg-Zeit: Aus hygienischen Gründen durften innerhalb der Stadtmauern keine Begräbnisse mehr stattfinden, die alten Kirchhöfe der oberen Stadt mussten aufgegeben werden. Der neue Friedhof grenzte zunächst direkt an den alten Lazarus-Friedhof, der mit Einführung der Reformation 1528 zum evangelischen Friedhof umgewidmet worden war – eine Mauer trennte die Konfessionen. Er entwickelte sich zum bedeutendsten katholischen Begräbnisort der Oberen Stadt.
Architektonisches Herzstück ist die 1909 errichtete Aussegnungshalle von Heinrich Hauberrisser – ein gegliederter zweigeschossiger Bau mit kuppelüberhöhtem Mittelraum, Eingangsrisalit mit Portal, seitlichen Pavillons mit Walmdächern, Verbindungsflügeln und säulengestützter Vorhalle in romanisierenden Formen. Die Aussegnungshalle gilt als eines der herausragenden Beispiele sakraler Kleinarchitektur in Regensburg um 1900.
Wenig bekannt: Der Friedhof beherbergt zwei Kriegsgräberstätten: Gräberstätte I umfasst 304 deutsche Soldaten des Zweiten Weltkriegs sowie zivile Opfer und Zwangsarbeiter aus Osteuropa – Menschen, die im Regensburger Lazarett verstarben. Gräberstätte II birgt 101 deutsche Soldaten des Ersten Weltkriegs neben Soldaten des Zweiten Weltkriegs und zivilen Opfern des verheerenden Bombenangriffs vom 17. August 1943 auf die Messerschmitt-Werke. Damit erzählt der Obere Katholische Friedhof auf einem einzigen Areal die Industriegeschichte Regensburgs ebenso wie die Geschichte der Zwangsarbeit – ein Ort, an dem die scheinbar lokale Bestattungsgeschichte sich unmerklich zur europäischen Gewaltgeschichte öffnet.
Verwaltung: Markus Fischer, E-Mail oberer-katholischer-friedhof@t-online.de (Telefon-Nummer über Dompfarreiengemeinschaft St. Emmeram erfragen — die zuvor zitierte Nummer 0941 90572 erscheint unvollständig). Friedhofsordnung und Gebührensatzung sind über die Dompfarreiengemeinschaft St. Emmeram online verfügbar.
Bestattungskosten in Regensburg
Die Kosten einer Bestattung in Regensburg setzen sich aus mehreren Posten zusammen: Friedhofsgebühren (kommunal festgelegt), Bestatterleistungen (marktwirtschaftlich), Sarg- oder Urnenkosten, Trauerfeier und Grabmal. Für die städtischen Friedhöfe gilt die Bestattungsgebührensatzung der Stadt Regensburg (BGS) vom 13. Dezember 2018 mit Anlage vom 12.12.2024. Die folgenden Gebühren sind Auszüge der amtlichen Satzung.
Auszug: Städtische Friedhofsgebühren Regensburg
Leistung
Gebühr
Grabstätte allgemeiner Art (pro Jahr)
73,00 €
Urnengrab (pro Jahr)
71,00 €
Urnennische, 1 Urne (pro Jahr)
48,00 €
Urnensammelgrab anonym (gesamte Ruhefrist)
255,00 €
Urnensammelgrab mit Beschriftung (gesamte Ruhefrist)
Quelle: Anlage zur Bestattungsgebührensatzung der Stadt Regensburg, Stand 12.12.2024 (regensburg.de/stadtrecht). Die Grabnutzungs- und Bestattungsgebühren auf städtischen Friedhöfen sind als hoheitliche kommunale Tätigkeit umsatzsteuerfrei. Positionen aus dem „wirtschaftlichen Bereich" der Satzung (Feuerbestattung, Leistungen der Städtischen Bestattung, Überführungen) sind dagegen als wettbewerbliche Tätigkeit umsatzsteuerpflichtig (mit * markiert). Ab 01.01.2027 werden zusätzlich einzelne hoheitlich behandelte Positionen umsatzsteuerpflichtig, soweit die Leistung für nicht-stadteigene Friedhöfe erbracht wird – die Stadt weist diese Übergangsregelung in der Anlage 12.12.2024 ausdrücklich aus. Vor Vertragsschluss bitte direkt bei der Friedhofsverwaltung verifizieren.
Gesamtkostenspanne für eine Bestattung in Regensburg
Die kommunalen Friedhofsgebühren machen typischerweise nur ein Viertel bis ein Drittel der Gesamtkosten aus. Hinzu kommen Sarg oder Urne (300–2.500 €), Trauerfeier, Trauerredner, Blumen, Anzeigen, Grabmal (1.000–5.000 €) und die Dauer-Grabnutzungsgebühren über die gesamte Ruhefrist (15 Jahre Sarg, 12 Jahre Urne). Realistische Spannen für Bestattungen in Regensburg:
Einfache Urnenbeisetzung im Sammelgrab (anonym, ohne Trauerfeier): ca. 1.800 – 2.800 €
Urnenbeisetzung im Erdgrab mit kleiner Trauerfeier: ca. 3.500 – 5.500 €
Klassische Erdbestattung mit Trauerhalle und Grabstein: ca. 5.500 – 9.000 €
Bestattung in konfessionellem Friedhof (z. B. Evangelischer Zentralfriedhof, Oberer Katholischer Friedhof): vergleichbares oder etwas höheres Niveau, abhängig von der jeweiligen Friedhofssatzung
Die Städtische Bestattung Regensburg (D.-Martin-Luther-Str. 3, Tel. 0941 507-2346) bietet als kommunaler Bestatter Festpreise nach BGS – das schafft Preistransparenz, ist aber nicht automatisch die günstigste Option. Privatbestatter konkurrieren preislich und ausstattungsseitig. Wer schon zu Lebzeiten Klarheit schaffen will, findet im Vorsorge-Ratgeber die wichtigsten Schritte zur Bestattungsvorsorge und Bestattungsverfügung.
Was kostet die Bestattung konkret? Berechne deinen Kostenrahmen mit anonymer Eingabe in zwei Minuten: → Bestattungskosten-Rechner. Vergleicht Erd-, Feuer- und Seebestattung mit aktuellen Friedhofsgebühren und Bestatterleistungen.
Hast Du schon ein konkretes Angebot oder eine Rechnung? Mit dem → Angebotsprüfer prüfst Du in 3 Minuten mit Ampel, ob Preis und Posten plausibel sind.
Was nach einem Todesfall in Regensburg zu tun ist
Nach einem Todesfall müssen Angehörige in den ersten Tagen mehrere Behörden- und Bestatter-Schritte erledigen. Für Regensburg gelten folgende konkrete Anlaufstellen:
1. Arzt verständigen und Todesbescheinigung ausstellen lassen
Bei einem erwarteten Tod zuhause: Hausarzt oder außerhalb der Sprechzeiten den ärztlichen Bereitschaftsdienst (Tel. 116 117) rufen; ist unklar, ob die Person noch lebt, sofort die 112. Bei einem Tod im Krankenhaus oder Pflegeheim übernimmt die Einrichtung die ärztliche Leichenschau. Die Todesbescheinigung ist Voraussetzung für alle weiteren Schritte.
2. Sterbefall beim Standesamt Regensburg anzeigen
Zuständig ist das Standesamt im Bürger- und Verwaltungszentrum, D.-Martin-Luther-Straße 3, 93047 Regensburg. Der Bereich Sterbefall ist unter Tel. (0941) 507-1346 erreichbar (Quelle: regensburg.de/sterbefall-anzeige-und-beurkundung). Die Anzeige muss spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag erfolgen. In der Praxis übernimmt der beauftragte Bestatter diesen Gang. Folgende Unterlagen werden benötigt: Personalausweis und Geburtsurkunde des Verstorbenen, gegebenenfalls Heiratsurkunde oder rechtskräftiges Scheidungsurteil bzw. Sterbeurkunde des bereits verstorbenen Ehepartners, Todesbescheinigung des Arztes.
3. Bestatter beauftragen
Möglich ist der städtische Anbieter (Städtische Bestattung Regensburg, D.-Martin-Luther-Str. 3, Tel. 0941 507-2346) oder einer der zahlreichen privaten Bestatter im Stadt- und Landkreis. Beim Erstgespräch werden Bestattungsart, Friedhof, Sarg/Urne, Trauerfeier und Grabart geklärt. Es empfiehlt sich, mindestens zwei Kostenvoranschläge einzuholen – die Preisunterschiede zwischen Anbietern können bei vergleichbaren Leistungen bei mehreren tausend Euro liegen.
4. Grabnutzungsrecht beantragen
Bei städtischen Friedhöfen läuft die Beantragung über die Friedhofsverwaltung der Städtischen Friedhöfe (D.-Martin-Luther-Str. 3, 93047 Regensburg). Für Änderungen und Verlängerungen: Tel. (0941) 507-2343. Für Terminvergaben für Beisetzungen und Trauerfeiern: Tel. (0941) 507-2342. Bei konfessionellen Friedhöfen erfolgt die Beantragung über die jeweilige Friedhofsverwaltung (Evangelischer Zentralfriedhof: Tel. 0941 74650; Oberer Katholischer Friedhof: Kontakt über Dompfarreiengemeinschaft St. Emmeram (zuvor zitierte Nummer 0941 90572 unvollständig)).
5. Weitere Behörden- und Versicherungsmeldungen
Krankenkasse, Rentenversicherung, Lebensversicherung, Banken, Vermieter, Arbeitgeber und gegebenenfalls das Nachlassgericht (Amtsgericht Regensburg, Augustenstraße 3) müssen informiert werden. Eine Übersicht aller Schritte findet sich im Ratgeber „Checkliste Todesfall".
Bestatter-Wahl in Regensburg
In Regensburg konkurrieren die Städtische Bestattung als kommunaler Anbieter und mehrere etablierte Privatbestatter. Die Bestatter-Branche ist in Deutschland kein zulassungspflichtiger Beruf – das macht die Qualitätsprüfung für Angehörige besonders wichtig.
Qualitäts- und Seriositätsindikatoren
Mitgliedschaft im Bundesverband Deutscher Bestatter (BDB) oder Landesverband Bayerischer Bestatter – setzt branchenübliche Mindeststandards voraus
RAL-Gütezeichen 749 – externe Qualitätsprüfung nach festen Kriterien für Räumlichkeiten, Versorgung, Hygiene, Personal
Transparente schriftliche Kostenvoranschläge mit Aufschlüsselung von Bestatterleistung, Sarg/Urne, Friedhofsgebühren, Trauerfeier-Kosten
Keine Drucksituation: Seriöse Bestatter geben Angehörigen Zeit, drängen nicht zu teuren Zusatzleistungen und stellen die Preise schriftlich
Lokale Verwurzelung: Eigene Räumlichkeiten in Regensburg, persönliche Erreichbarkeit, Mitarbeiter mit Bestatter-Ausbildung
Preisvergleich-Tipps
Empfehlenswert sind mindestens zwei, besser drei unabhängige Kostenvoranschläge. Eine allgemeine gesetzliche Preislisten-Pflicht besteht für individuell kalkulierte Bestattungsleistungen in der Regel nicht (§ 12 PAngV nimmt einzelfallbezogene Angebote aus) — Transparenz entsteht durch den schriftlichen, aufgeschlüsselten Kostenvoranschlag. Wer Vergleichsbasis schaffen will, sollte die identische Bestattungsform und Leistungspakete anfragen – also etwa: Urnenbestattung mit kleiner Trauerfeier im Dreifaltigkeitsbergfriedhof, ohne Grabmal. Achtung bei „Komplettpaketen": Sie wirken transparent, enthalten aber oft fixierte Sarg- und Urnenwahl, was die individuelle Preisoptimierung erschwert. Die kommunalen Friedhofsgebühren sind in allen Angeboten identisch – Unterschiede entstehen bei Bestatterleistung, Sarg/Urne und Zusatzservices. Die Städtische Bestattung weist nach BGS für die reguläre Bestatterdienstleistung 425 € netto aus – das ist eine Einzelposition (Beratung, Abwicklung, Versorgung, Trauerbegleitung), nicht der Gesamtpreis. Hinzu kommen Sarg/Urne, Friedhofsgebühren, Trauerfeier-Posten und Überführung.
Sozialbestattung
Wenn Angehörige die Bestattungskosten nachweislich nicht tragen können und keine anderen Verpflichteten vorhanden sind, übernimmt das Sozialamt der Stadt Regensburg die ortsüblichen Bestattungskosten nach § 74 SGB XII. Voraussetzung ist ein Antrag vor Auftragserteilung. Zuständige Anlaufstelle: Amt für Soziales, Bürger- und Verwaltungszentrum, D.-Martin-Luther-Straße 3, 93047 Regensburg. Die Sozialbestattung deckt eine einfache, würdige Bestattung ab, keine zusätzlichen Trauerfeier-Leistungen.
Unverbindliche Anfrage an einen Bestatter in Regensburg
Diese Anfrage ist ein Vermittlungsangebot und unabhängig vom Transparenz-Partner-Status. Transparenz Partner legen ihre Preisstruktur nach öffentlichen Kriterien offen; Vermittlungspartner können Anfragen erhalten. Ein Bestatter kann beides sein, muss es aber nicht.
Wenn in Deiner Region ein passender Vermittlungspartner verfügbar ist, leiten wir Deine Anfrage weiter. Falls nicht, sagen wir Dir das offen. Es entsteht kein Vertrag, kein Newsletter und kein Verkaufsdruck. Eine mögliche Vermittlungsvergütung betrifft nur weitergeleitete Anfragen — nicht die Aufnahme als Transparenz Partner, nicht die Sichtbarkeit und nicht die Reihenfolge im Verzeichnis.
Wichtig zur Einordnung
Transparenz Partner legt Preisbeispiele nach öffentlichen Kriterien offen — kostenlos, nicht käuflich, kein Qualitätsurteil.
Vermittlungspartner kann auf Wunsch eine Anfrage erhalten — eine Vergütung kann nur hier entstehen.
Redaktionelle Inhalte bleiben unabhängig — kein Anbieter kann Platzierungen oder Empfehlungen kaufen.
Sozialbestattung in Regensburg — wenn die Kosten nicht selbst getragen werden können
Reicht der Nachlass nicht aus und sind auch die bestattungspflichtigen Angehörigen finanziell nicht in der Lage, die Kosten zu tragen, übernimmt der Sozialhilfeträger nach § 74 SGB XII die erforderlichen Bestattungskosten — also den ortsüblich angemessenen Rahmen einer einfachen, würdigen Bestattung. Wichtig: Den Antrag möglichst vor Beauftragung des Bestatters stellen, spätestens jedoch zeitnah nach der Bestattung. Eine rückwirkende Übernahme bereits beglichener Rechnungen ist nicht ausgeschlossen, in der Praxis aber an zusätzliche Nachweispflichten gebunden.
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt ist die Person, die nach Art. 15 Bayerisches BestG (Bayerisches Bestattungsgesetz) zur Bestattung verpflichtet ist — in der gesetzlichen Rangfolge: Ehegatten/Lebenspartner, Kinder, Eltern, Geschwister, Großeltern, Enkelkinder. Vorrangig haften zivilrechtlich die Erben (§ 1968 BGB) und Unterhaltspflichtige; das Sozialamt prüft, ob aus dem Nachlass oder von vorrangig Verpflichteten Mittel verfügbar sind. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach § 98 Abs. 3 SGB XII: bei laufendem Sozialhilfebezug der verstorbenen Person bleibt der bisherige Träger zuständig, sonst der Träger am Sterbeort.
Höchstrichterliche Klärung: Erbausschlagung schließt Anspruch nicht aus
Das Bundessozialgericht hat mit Urteil vom 25.08.2011 (Az. B 8 SO 20/10 R) entschieden, dass die Verpflichtung zur Tragung der Bestattungskosten nicht zwingend an die Erbenstellung anknüpft. Auch wer das Erbe ausgeschlagen hat, aber landesrechtlich bestattungspflichtig bleibt, kann unter den Voraussetzungen des § 74 SGB XII einen Anspruch auf Kostenübernahme haben — die Zumutbarkeit der Eigenfinanzierung ist gesondert zu prüfen. Eine pauschale Ablehnung wegen Erbausschlagung ist damit nicht zulässig.
Was übernommen wird — und was nicht
Übernommen werden die erforderlichen Kosten für eine einfache, aber würdige, den ortsüblichen Verhältnissen entsprechende Bestattung: Sarg oder Urne in einfacher Ausführung, Überführung im Stadtgebiet, Grabnutzungsrecht für ein Reihengrab über die Ruhezeit, Beisetzungsgebühr, eine schlichte Trauerfeier am Grab. Nicht übernommen werden in der Regel Grabstein und Einfassung, dauerhafte Grabpflege, Trauerdruck, Blumenschmuck über das übliche Maß hinaus, Trauerkaffee oder eine Erweiterung zum Wahlgrab.
Ansprechpartner
Stadt Regensburg, Amt für Soziales – Abteilung Sozialhilfe
Johann-Hösl-Straße 11b, 93053 Regensburg
Telefon: 0941 507-1502
Vor Antragsstellung sollten alle Belege zum Vermögen und Einkommen der verstorbenen Person sowie zur eigenen finanziellen Lage gesammelt werden.
Vorsorge-Tipp gegen Sozialbestattung: Eine Sterbegeldversicherung deckt die Bestattungskosten ab, damit Angehörige nicht in die § 74-Lage geraten. Vergleichsrechner für Tarife und Versicherungssummen: → Sterbegeldversicherung vergleichen (Check24). Hinweis: machsruhig verlinkt diesen Vergleich als Affiliate, der dabei verdiente Anteil finanziert die Redaktion — ohne Mehrkosten für Dich.
Häufige Fragen zu Bestattungen in Regensburg
Wie viele städtische Friedhöfe gibt es in Regensburg?
Die Stadt Regensburg betreibt elf städtische Friedhöfe: Am Dreifaltigkeitsberg (mit Krematorium), Burgweinting, Harting, Keilberg, Oberisling, Reinhausen, Sallern, Schwabelweis, Stadtamhof, Steinweg und Winzer. Hinzu kommen konfessionelle Friedhöfe wie der Evangelische Zentralfriedhof, der Obere Katholische Friedhof und der historische Gesandtenfriedhof.
Was kostet eine Bestattung in Regensburg?
Auf städtischen Friedhöfen liegen die kommunalen Gebühren laut Bestattungsgebührensatzung (BGS, Anlage 12.12.2024) für eine Urnenbeisetzung im Erdgrab bei 318 € zuzüglich Grabnutzungsgebühr 71 € pro Jahr, für eine Sargbestattung bei 848 € zuzüglich 73 € jährlich. Diese Friedhofsgebühren sind als hoheitliche Leistung umsatzsteuerfrei. Bestatterleistungen, Einäscherung und Überführungen aus dem wirtschaftlichen Bereich der Satzung sind umsatzsteuerpflichtig. Inklusive Sarg/Urne, Bestatterleistung, Trauerfeier und Grabmal ergibt sich eine realistische Gesamtspanne von 3.500 € (einfache Urnenbeisetzung) bis 9.000 € (klassische Erdbestattung mit Grabstein).
Wo muss ein Sterbefall in Regensburg angezeigt werden?
Der Sterbefall wird beim Standesamt Regensburg im Bürger- und Verwaltungszentrum, D.-Martin-Luther-Straße 3, 93047 Regensburg, beurkundet. Telefon (0941) 507-1346 für den Bereich Sterbefall. Die Anzeige muss spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag erfolgen. Üblicherweise übernimmt der beauftragte Bestatter diesen Gang.
Gilt in Regensburg die Sargpflicht?
Ja. Nach Bayerischem Bestattungsgesetz (BestG) und Bayerischer Bestattungsverordnung (BestV) besteht Sargpflicht. Seit 1. April 2021 ist die Beisetzung im Leichentuch unter bestimmten religiösen Voraussetzungen zulässig, der Transport zum Grab muss aber weiterhin im Sarg erfolgen. Auf dem Dreifaltigkeitsbergfriedhof gibt es einen eigenen Raum für religiöse Waschungen. Details zum bayerischen Bestattungsrecht stehen auf der Bundesland-Seite Bayern.
Welche Friedhöfe in Regensburg sind besonders sehenswert?
Der Gesandtenfriedhof an der Dreieinigkeitskirche – seit dem Stadtratsbeschluss vom 16. Mai 2024 das 7. „document" der Stadt Regensburg (lokales Programm der Stadt für authentische historische Orte im UNESCO-Welterbe-Areal, kein UNESCO-Programm) mit 20 barocken Prachtepitaphien. Der Evangelische Zentralfriedhof mit dem Jugendstil-Mausoleum der Familie Dörnberg (1911/12 errichtet). Der Friedhof am Dreifaltigkeitsberg in Steinweg mit Wallfahrtskirche, Kreuzweg und integriertem jüdischem Friedhof (seit 1999).
Wie wähle ich einen Bestatter in Regensburg?
Angehörige sollten mindestens zwei Kostenvoranschläge einholen. Zertifizierungen sind ein Qualitätsindikator: Mitgliedschaft im Bundesverband Deutscher Bestatter (BDB) oder das RAL-Gütezeichen 749. Die Städtische Bestattung Regensburg bietet als kommunaler Anbieter geregelte Gebühren nach BGS – die reguläre Bestatter-Dienstleistung ist eine Einzelposition (425 € netto), nicht der Gesamtpreis. Hinzu kommen Sarg, Friedhofsgebühren und weitere Leistungen. Privatbestatter sind preislich oft günstiger, der Leistungsumfang variiert stark.
Wie lange ist die Ruhezeit in Regensburg?
Nach § 15 der Bestattungssatzung der Stadt Regensburg vom 04.12.2006 beträgt die Ruhezeit auf allen elf städtischen Friedhöfen einheitlich: 15 Jahre für Leichen (Sargbestattungen), 12 Jahre für Aschereste (Urnenbeisetzungen) und 7 Jahre für Leichen in Grabfeldern mit einer Sarglänge bis 1,00 m sowie für Totgeburten. Während der Ruhezeit darf das Grab nicht neu belegt werden. Konfessionelle Friedhöfe – etwa der Evangelische Zentralfriedhof oder der Obere Katholische Friedhof – haben eigene Satzungen mit teilweise abweichenden Fristen, die direkt beim Träger zu erfragen sind.
Quellen
Stadt Regensburg: Satzung über die Benutzung der Bestattungseinrichtungen der Stadt Regensburg (Bestattungssatzung – BS) vom 04.12.2006, § 15 (Ruhezeiten). regensburg.de/stadtrecht
Stadt Regensburg: Satzung über die Gebühren für die Benutzung der Bestattungseinrichtungen der Stadt Regensburg (Bestattungsgebührensatzung – BGS) vom 13.12.2018, Anlage vom 12.12.2024. regensburg.de/stadtrecht
Stadt Regensburg, Abteilung Bestattungswesen: Die Verwaltung der Städtischen Friedhöfe Regensburg. regensburg.de/bestattungswesen
Klose, Albrecht / Rueß, Klaus-Peter (Hrsg. Stadtarchiv Regensburg): Die Grabinschriften auf dem Gesandtenfriedhof in Regensburg. Regensburger Studien Band 22, 2015, ISBN 978-3-943222-13-5.
Förderverein Gesandtenfriedhof Regensburg, Baustellenblog (Stadtratsbeschluss vom 16.05.2024 zum 7. „document" der Stadt Regensburg; Sanierungsdaten). gesandtenfriedhof.de/baustellenblog
Sonntagsblatt: Friedhöfe & Bestattungen in Bayern. sonntagsblatt.de (Friedhofscafé-Pläne Evangelischer Zentralfriedhof)
Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge / Denkmalprojekt: Regensburg Oberer Katholischer Friedhof – Kriegsgräberstätten I und II. denkmalprojekt.org
Stand: Mai 2026. Gebühren ändern sich; vor Vertragsschluss bitte direkt bei der jeweiligen Friedhofsverwaltung erfragen. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.