Bestattung in Saarbrücken

Die Landeshauptstadt des Saarlandes betreibt 24 kommunale Friedhöfe — von der weitläufigen Parklandschaft des Hauptfriedhofs an der französischen Grenze bis zu den historischen Anlagen in den Stadtteilen St. Johann, Burbach und Alt-Saarbrücken. Was Angehörige nach einem Todesfall vor Ort wissen sollten: Friedhöfe mit Geschichte, Gebühren der Stadt, Ablauf der ersten Tage.

Bestattungsrecht in Saarbrücken — das Wichtigste

Saarbrücken liegt im Saarland und unterliegt dem saarländischen Gesetz über das Friedhofs-, Bestattungs- und Leichenwesen (BestattG Saarland). Die Neufassung trat am 28. Januar 2021 in Kraft und löste das Bestattungsgesetz vom 5. November 2003 ab. Eine ausführliche Darstellung von Bestattungsfristen, Sargpflicht, Bestattungspflicht und Friedhofszwang findet sich auf der Seite Bestattung im Saarland. An dieser Stelle folgt nur, was für eine Bestattung in der Landeshauptstadt konkret relevant ist.

Die wichtigsten Fristen: Eine Bestattung darf nach § 29 BestattG Saarland frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes vollzogen werden; spätestens zehn Tage nach dem Tod muss die Erdbestattung erfolgt sein. Die Überführung in eine Leichenhalle hat nach § 21 Abs. 1 BestattG Saarland innerhalb von 36 Stunden zu erfolgen. Die Mindestruhezeit für Erwachsene liegt nach § 6 BestattG bei 15 Jahren, für Kinder zwischen dem zweiten und zehnten Lebensjahr bei 10 Jahren, für Kinder bis zum vollendeten zweiten Lebensjahr bei 6 Jahren. Die Saarbrücker Friedhofssatzung vom 8. Dezember 2020 setzt diese Mindestruhezeiten um.

Auf allen Friedhöfen der Landeshauptstadt besteht eine Sargpflicht für Erdbestattungen (§ 31 BestattG Saarland). Die Saarbrücker Friedhofssatzung enthält jedoch eine religiös begründete Ausnahme: Für muslimische Bestattungen sowie für das 2019 auf dem Hauptfriedhof eingeweihte jesidische Grabfeld ist eine sarglose Beisetzung im Leichentuch zulässig, sofern keine medizinischen oder polizeilichen Gründe entgegenstehen. Der Transport bis zur Grabstelle erfolgt in jedem Fall in einem verschlossenen Sarg.

Über das Bundesland hinaus stoßen viele Verfahrensfragen — etwa Überführungen aus Frankreich, Bestattungen an der grenznahen Wohngrenze oder Vergleichswerte aus dem benachbarten Bestattungsrecht — an die Saarbrücker Lage. Verweise zu angrenzenden Regelungen finden sich auf den Seiten Bestattung in Rheinland-Pfalz und in den Übersichten zu Bestattungsarten sowie zur Bestattungsvorsorge.

Friedhöfe in Saarbrücken

Das Amt für Stadtgrün und Friedhöfe der Landeshauptstadt führt 24 städtische Friedhöfe — von der 0,05 Hektar kleinen Anlage Scheidterberg bis zum Hauptfriedhof mit rund 61 Hektar. Die Friedhöfe erzählen Saarbrücker Industriegeschichte, preußische Verwaltungstradition und den Wandel an der deutsch-französischen Grenze. Vier Anlagen prägen das Bild der Landeshauptstadt besonders.

Hauptfriedhof (Südfriedhof)

Anlage ab 1914, regulärer Bestattungsbetrieb seit 1916 · 61 Hektar · Am Hauptfriedhof / Metzer Straße, 66117 Saarbrücken

Der Hauptfriedhof an der Metzer Straße ist nach Angaben des Amts für Stadtgrün und Friedhöfe mit rund 61 Hektar der größte Friedhof in Südwestdeutschland. Er liegt im Südwesten Saarbrückens direkt an der deutsch-französischen Grenze und besitzt zwei Einsegnungshallen sowie ein modernes Krematorium. Die Arbeiten an dieser Anlage begannen 1914 nach Plänen, die der Bevölkerungsentwicklung der neu gegründeten Großstadt Saarbrücken (1909 vereinigt aus Saarbrücken, St. Johann und Malstatt-Burbach) Rechnung tragen sollten. Zunächst diente das Gelände nur als Begräbnisstätte für gefallene Soldaten des Ersten Weltkriegs; ab 1916 wurde der Friedhof regulär für zivile Beisetzungen freigegeben. 1917 wurden die innerstädtischen Friedhöfe St. Johann und Alt-Saarbrücken offiziell geschlossen.

Zentrum des Hauptfriedhofs ist das große Rondell mit Wasserbecken, von dem eine Allee zum Denkmal des Infanterieregiments 77 führt. Die Alte Einsegnungshalle entstand 1928–1930 nach Plänen von Stadtbaurat Walther Kruspe, die Neue Einsegnungshalle wurde 1965 errichtet. Der Friedhof bietet das gesamte Spektrum heutiger Grabarten: Reihen-, Wahl-, Rasen-, Rabatten- und Tiefgrabstätten, oberirdische Grabkammern, Baumgrabstätten, Urnenwände und sogar eine Urnenpyramide. Gesonderte Grabfelder existieren für Muslime, Jesiden sowie für Angehörige des Derwisch-Ordens der Bektaschi. Am Haupteingang befindet sich nach Angaben des Amts für Stadtgrün und Friedhöfe das bundesweit zweite stationäre Informations- und Beratungszentrum zu Bestattung und Grabpflege.

Wenig bekannt: Das erste offizielle jesidische Grabfeld auf einem Saarbrücker Friedhof Im März 2019 wurde auf dem Hauptfriedhof das erste offiziell eingeweihte jesidische Grabfeld eines kommunalen Friedhofs in Saarbrücken eröffnet. Im Saarland leben nach Angaben der Landeshauptstadt rund 5.000 bis 7.000 Menschen jesidischen Glaubens, überwiegend aus Syrien, dem Irak und der Türkei. Die jesidischen Gräber sind in Reihen zur aufgehenden Sonne ausgerichtet. In der Alten Halle wurde ein eigener Waschraum eingerichtet, der den religiösen Reinheitsgeboten und gleichzeitig den hygienischen Vorschriften entspricht. Bestattungen sind unabhängig vom früheren Wohnort zugelassen — eine Regelung, die für die jesidische Diaspora in Deutschland von besonderer Bedeutung ist.

Auf dem Hauptfriedhof befinden sich mehr als zehn Bereiche mit Kriegsgräbern und Denkmälern aus dem Deutsch-Französischen Krieg 1870/71, dem Ersten und dem Zweiten Weltkrieg. Der Alliiertenfriedhof, der Fliegeropfer- und der Ehrenfriedhof bilden die historische Keimzelle der Anlage. In Ehrengrabstätten ruhen unter anderem die Saarbrücker Oberbürgermeister Franz Maria Singer (Feld 13a) und Peter Zimmer (Feld 84a), der Eisenbahnschlosser Jakob Johannes (Feld 4) sowie die Maler Otto Lackenmacher (Feld 27) und Hans Joachim Müller (Feld 85b). Auch der Schauspieler Johann August Drescher (1896–1952) ist hier bestattet.

Waldfriedhof Burbach

Eröffnet 1875 · 28,5 Hektar · Viktor-Tesch-Allee 14, 66115 Saarbrücken

Der Burbacher Waldfriedhof ist nach Angaben des Amts für Stadtgrün und Friedhöfe mit 28,5 Hektar der zweitgrößte Friedhof Saarbrückens und zugleich einer der ältesten noch in Belegung befindlichen. Eröffnet wurde er 1875 als Friedhof der damals selbständigen Stadt Malstatt-Burbach. Die Bevölkerungsexplosion im aufstrebenden Industriestandort Burbach — geprägt von der Burbacher Hütte und dem Kohlebergbau — machte rasch Erweiterungen in den Jahren 1885 und 1901 notwendig. Die heutige neogotische Leichenhalle und das Friedhofsgärtnerhaus am Eingangsbereich entstanden zwischen 1903 und 1905.

Im Jahr 2014 wurde der Waldfriedhof Burbach beim Bestattungen.de-Award mit Platz 12 unter den schönsten Friedhöfen Deutschlands ausgezeichnet — eine Auszeichnung, die das Amt für Stadtgrün auf seiner Friedhofsseite dokumentiert. Den Anstoß für seinen heutigen Zustand gab das EU-Förderprogramm URBAN I: Zwischen 1999 und 2001 wurden im Rahmen dieses Programms historisch wertvolle Grabmale restauriert — darunter Ehrenmale für Direktoren der Burbacher Hütte, Werkmeister, Bergarbeiter und Gastwirte. Die Arbeiten wurden gemeinsam von der Steinmetz-Innung des Saarlandes, dem saarländischen Landesverband Gartenbau und Umschülern des Ausbildungszentrums Burbach ausgeführt. Beleg für beides ist die Friedhofsdokumentation des Amts für Stadtgrün und Friedhöfe.

Wenig bekannt: Das Turnerdenkmal von 1926 Mitten auf dem Waldfriedhof steht ein steinerner Obelisk, den der Burbacher Turnerbund 1926 im Gedenken an seine im Ersten Weltkrieg gefallenen Mitglieder errichtete. Das sogenannte „Turnerdenkmal" ist ein seltenes Zeugnis bürgerlicher Vereinskultur als Trauerträger — nicht die Kirche und nicht die Stadt, sondern ein Sportverein hat dieses Denkmal aus eigener Kraft gestiftet. Es markiert eine Zeit, in der das Vereinsleben in den Industriestadtteilen die soziale Hauptkraft war, und steht heute zwischen Grabmalen, deren Inschriften beiläufig die Geschichte einer Region zwischen Hochofen und Eisenbahn dokumentieren — Hüttendirektoren, Bergarbeiter, Werkmeister, alle auf wenigen Hektar versammelt.

In Ehrengrabstätten ruhen auf dem Waldfriedhof Burbach mehrere Persönlichkeiten der saarländischen Geschichte: Johann Heinrich Barth (1895–1949), Stadtverordneter der SPD, wegen antifaschistischer Haltung ausgebürgert und von 1942 bis 1945 im Konzentrationslager inhaftiert, später ehrenamtlicher Bürgermeister und Landtagsabgeordneter (Feld 27); Dr. Hermann Neuberger, ehemaliger DFB-Präsident (Feld 28); sowie der Saarbrücker Kunstmaler Fritz Zolnhofer, Träger des Albert-Weißgerber-Preises und des Kunstpreises der Stadt Saarbrücken (Ehrengrab seit 2007 in Feld 28). Gemeinschaftsgrabanlagen der Schwestern vom Heiligen Geist und katholischer Priester finden sich in Feld 34. Im Oktober 2023 mussten nach Angaben des Amts 135 erkrankte Bäume auf dem Friedhof aus Sicherheitsgründen gefällt werden — ein Eingriff, der die parkartige Anlage verändert hat.

Friedhof St. Johann

Eröffnet 1883, seit 1984 Urnenfriedhof · 6,3 Hektar · Am Bruchhübel 1, 66123 Saarbrücken

Der alte Friedhof in St. Johann gilt nach historischen Darstellungen als eines der bedeutendsten Beispiele späthistoristischer Sepulkralkunst im Saarland und steht weitgehend unter Denkmalschutz. Nach historischen Darstellungen wurde er am 24. Juni 1883 auf dem Gelände „Am Bruchhübel" eröffnet und löste den früheren Gottesacker am Mügelsberg ab — heute der Echelmeyerpark. Vermutlich nach einem Plan des Stadtbaumeisters Hugo Dihm angelegt, wurde der ursprünglich 4,34 Hektar große Friedhof 1908 um zwei weitere Hektar Richtung Nordosten erweitert. Als die innerstädtischen Belegungsflächen zur Jahrhundertwende nicht mehr ausreichten, wurde der St. Johanner Friedhof gemeinsam mit dem Alt-Saarbrücker Friedhof 1917 unter dem Protest der Bevölkerung geschlossen. Erst 1984 öffnete er als „Nachbarschaftsfriedhof" wieder — seither werden hier ausschließlich Urnen beigesetzt, körperbestattet wird nur, wer ein altes Anrecht besitzt.

Wenig bekannt: Das Ehrengrab Willi Grafs und die translozierten Spichern-Grabsteine In Feld 2 steht das Ehrengrab des Medizinstudenten Willi Graf, der als Mitglied der Widerstandsgruppe „Weiße Rose" 1943 von den Nationalsozialisten in München hingerichtet wurde. Wenige Schritte entfernt finden sich in der Biegung des unteren Weges Grabmale deutscher Offiziere, die in der Schlacht bei Spichern am 6. August 1870 fielen. Diese Grabsteine standen ursprünglich beim Kriegerdenkmal im Echelmeyerpark — dem Vorgängerfriedhof, der heute ein Park ist. 1983 wurden sie auf den St. Johanner Friedhof transloziert. Auf wenigen Quadratmetern verdichten sich so 73 Jahre saarländischer Kriegsgeschichte: vom Beginn des Deutsch-Französischen Krieges bis zum Widerstand gegen den Nationalsozialismus.

Bekannte Saarbrücker Familien sind hier in repräsentativen Grabanlagen bestattet: die Namen Bruch, Karcher, Heckel, Neufang, Schmoll, Knipper, Mühlhauss sind dem Stadtgedächtnis bis heute geläufig. Im Zweiten Weltkrieg verlor der Friedhof einen Teil seiner Pracht — die Metallsammlungen der Nationalsozialisten machten auch vor den eisernen Einfriedungen nicht halt, Bombenschäden kamen hinzu. Erhalten geblieben sind dennoch turmartige neogotische Aufbauten, lebensgroße Steinfiguren und kunstvolle Familiengrabmale. In Ehrengrabstätten ruhen außerdem der Kunsthistoriker Karl Lohmeyer sowie Fritz Schuster, ehemaliger saarländischer Innenminister und Saarbrücker Oberbürgermeister. In Feld 2 befinden sich zudem Gräber von Soldaten, Kriegsgefangenen und Zwangsarbeitern des Zweiten Weltkriegs.

Friedhof Alt-Saarbrücken

Eröffnet 1851, geschlossen 1917 · rund 4 Hektar · Friedhofsallee / Deutschherrnpfad, 66117 Saarbrücken

Der Alt-Saarbrücker Friedhof ist heute weniger Begräbnisstätte als denkmalgeschützter Park — ein Ort, an dem die Stadt ihr 19. Jahrhundert noch sichtbar bewahrt. Angelegt 1851 in Hanglage zwischen Komturstraße, Bruchschneidersdell, Friedhofsallee und Am Ordensgut, wurde das Areal zwischen 1907 und 1909 erweitert. Wie die innerstädtischen Schwesteranlagen wurde auch dieser Friedhof 1917 zugunsten des neuen Hauptfriedhofs geschlossen. Nach historischen Darstellungen erfolgte die letzte Beisetzung im Jahr 2002, nachdem die Stadt das Gelände in den 1990er Jahren zur Parkanlage umgewidmet hatte. Der größte Teil der Gräber wurde entfernt; übrig blieben mehrere hundert Grabdenkmale, vor allem solche von künstlerischem Rang oder unter Denkmalschutz.

Wenig bekannt: Industriellenfamilie Röchling und die Renaissance durch Ehrenamt Wer durch den Park des Alt-Saarbrücker Friedhofs geht, findet Grabanlagen der Saarbrücker Industriellenfamilie Röchling, der Kloevekorns, der Kaufmannsfamilien Haldy und Sander, des Bürgermeisters und Ornithologen Julius Kiefer sowie ein Ehrengrab für Charles Rupied. Aufschlussreich ist nicht nur, wer hier ruht, sondern wer den Friedhof rettet: Seit 2021 legt eine Interessengemeinschaft („Verein der Freunde Alt-Saarbrücker Friedhof") überwucherte Bereiche und Wege wieder frei, ordnet umherliegende Grabmalfragmente zu und erneuert Bepflanzungen. So werden auch Grabmale vom Vorgängerfriedhof wieder sichtbar. Unmittelbar daneben liegt der alte jüdische Friedhof, der von 1841 bis 1920 als Begräbnisplatz diente und ebenfalls in das ehrenamtliche Pflegeprogramm einbezogen ist.

Zu den Bestatteten gehören nach Angaben der Landeshauptstadt die Familien Röchling, Karcher/Korn, Wahlster und Knipper, der Historiker Albert Ruppersberg sowie der Saarbrücker Stadtarchivar und Heimatforscher Fritz Kloevekorn. Außerdem ruhen hier gefallene Soldaten aus dem Deutsch-Französischen Krieg 1870/71 und aus dem Ersten Weltkrieg. Im hochverdichteten Stadtteil Alt-Saarbrücken bildet die Anlage einen ruhigen Grünraum und zugleich ein lokales Geschichtszeugnis.

Bestattungskosten in Saarbrücken

Die Friedhofsgebühren in Saarbrücken werden durch die Friedhofsgebührensatzung der Landeshauptstadt geregelt, zuletzt geändert mit der 37. Änderungssatzung vom April 2021. Für einen unabhängigen Großstadt-Vergleich hat der Verbraucherverband Aeternitas e.V. die Friedhofsgebühren aller 79 deutschen Großstädte ab 100.000 Einwohnern ausgewertet (Pressemitteilung vom 4. Juni 2025). Die saarländische Bestatterinnung hat aus dieser Auswertung die Saarbrücker Werte hervorgehoben.

Saarbrücker Friedhofsgebühren im Großstadt-Vergleich — Aeternitas-Auswertung 2025
GrabartNutzungsdauerGebühr SaarbrückenEinordnung im Saarland
Urnenreihengrab15 Jahreca. 1.706,50 €Spitzenwert im Saarland
Erdwahlgrab (Sarg)20 Jahreca. 2.691 €mittlerer Bereich
Baumbestattung (Urne)15 Jahreca. 2.500 €Spitzenwert im Saarland (Merzig zum Vergleich: 816 €)
Öffnen/Schließen Urnengrab (Einzelgebühr)—ca. 1.100 €im bundesweiten Vergleich hoch (Chemnitz: 50 €)
Quelle der Tabellenwerte: Aeternitas e.V., Pressemitteilung „Friedhofsgebühren aller Großstädte im Vergleich" vom 4. Juni 2025, zitiert nach Bestatterinnung Saarland. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die jeweils aktuelle Friedhofsgebührensatzung der Landeshauptstadt Saarbrücken.

Hinweis: Die Aeternitas-Auswertung dokumentiert ausgewählte Vergleichswerte, ersetzt aber keine individuelle Berechnung. Für Wahlgrab-Spannen, Reihengrab-Sondergrößen, Urnenwand- oder Kindergrab-Tarife und für die anfallenden Nebengebühren (Trauerhalle, Urnenwand-Belegung, Kapellenmiete, Grabmal-Genehmigung) gilt die in der Friedhofsgebührensatzung Saarbrücken hinterlegte Gebührentabelle.

Zu den Friedhofsgebühren kommen die Leistungen des Bestattungsunternehmens. Eine vollständige Bestattung in Saarbrücken liegt für eine einfache Urnenbeisetzung typischerweise bei etwa 3.500 bis 5.000 Euro, eine traditionelle Erdbestattung im Wahlgrab eher bei 5.500 bis 8.000 Euro — abhängig von Sarg, Trauerfeier, Trauerhalle, Steinmetzarbeiten und Grabpflege. Zusätzlich können Gebühren für die Nutzung der Einsegnungshallen sowie für das Öffnen und Schließen der Grabstelle anfallen; letztere wurden in der Aeternitas-Erhebung für Saarbrücken auffallend hoch beziffert (rund 1.100 Euro für eine Urnengrabstelle).

Wer die Saarbrücker Werte mit anderen Großstädten vergleichen möchte, findet auf der Übersicht Bestatter nach Stadt weitere Stadt-Pages. Eine grundsätzliche Einordnung der Gebührensystematik liefert die Seite zu den Bestattungsarten.

Was kostet die Bestattung konkret? Berechne deinen Kostenrahmen mit anonymer Eingabe in zwei Minuten: → Bestattungskosten-Rechner. Vergleicht Erd-, Feuer- und Seebestattung mit aktuellen Friedhofsgebühren und Bestatterleistungen. Hast Du schon ein konkretes Angebot oder eine Rechnung? Mit dem → Angebotsprüfer prüfst Du in 3 Minuten mit Ampel, ob Preis und Posten plausibel sind.

Was nach einem Todesfall in Saarbrücken zu tun ist

Die wichtigsten Schritte für Angehörige nach einem Sterbefall in der saarländischen Landeshauptstadt:

  1. Arzt verständigen. Bei einem Sterbefall zu Hause werden der Hausarzt oder der ärztliche Bereitschaftsdienst unter 116 117 verständigt. Der Arzt stellt die Todesbescheinigung (Leichenschauschein) aus. Bei Sterbefällen im Krankenhaus oder Pflegeheim übernimmt die Einrichtung diesen Schritt.
  2. Bestattungsunternehmen beauftragen. Sobald die Todesbescheinigung vorliegt, wird ein Bestatter beauftragt. In der Regel übernimmt dieser die Überführung und alle weiteren Behördengänge. Nach § 21 Abs. 1 BestattG Saarland muss die Überführung des Verstorbenen vom Sterbeort innerhalb von 36 Stunden erfolgen.
  3. Sterbefall beim Standesamt anzeigen. Spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag muss der Sterbefall dem Standesamt angezeigt werden, in dessen Bezirk er eingetreten ist. Zuständig ist das Standesamt Saarbrücken (Tel. 0681 905-0 oder bundeseinheitliche Behördennummer 115). Die Anzeige übernimmt in der Praxis das beauftragte Bestattungsunternehmen. Bei Sterbefällen in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen ist der Träger der Einrichtung zur schriftlichen Anzeige verpflichtet.
  4. Sterbeurkunde beantragen. Die Sterbeurkunde wird vom Standesamt ausgestellt, das den Sterbefall beurkundet hat. Seit 2009 sind saarländische Sterbefälle elektronisch erfasst — die Urkunde kann daher bei jedem saarländischen Standesamt beantragt werden. Sie wird unter anderem für Bank, Versicherungen, Renten- und Nachlassangelegenheiten benötigt.
  5. Friedhof und Grabart festlegen. Die Auswahl erfolgt in Abstimmung mit dem Amt für Stadtgrün und Friedhöfe, das die kommunalen Friedhöfe der Stadt verwaltet. Eine zentrale Anlaufstelle ist das Informations- und Beratungszentrum des Amts am Haupteingang des Hauptfriedhofs an der Metzer Straße, das Auskünfte zu Bestattung und Grabpflege erteilt.
  6. Trauerfeier organisieren. Trauerfeiern können in den Einsegnungshallen der städtischen Friedhöfe, im Freien oder in religiösen Räumlichkeiten stattfinden. Bestatter koordinieren Termin, Redner, Musik und Blumenschmuck.

Wichtige Unterlagen, die bereits zu Lebzeiten griffbereit liegen sollten: Personalausweis des Verstorbenen, Geburtsurkunde, gegebenenfalls Heirats- oder Lebenspartnerschaftsurkunde, Sterbeurkunden bereits verstorbener Ehepartner, ärztliche Unterlagen sowie etwaige Bestattungsvorsorgeverträge oder Versicherungspolicen. Eine ausführliche Übersicht bietet die Vorsorge-Seite.

Bestatter-Wahl in Saarbrücken

In Saarbrücken sind Bestatter sowohl als Mitglieder der Fachinnung Holz und Kunststoff Saar (saarländische Bestatterinnung) als auch ungebunden tätig. Eine Branchenübersicht der Gelben Seiten weist für die Landeshauptstadt mehrere Dutzend Bestattungsunternehmen aus, verteilt über alle Stadtteile von St. Johann über Burbach, Alt-Saarbrücken, Dudweiler bis Schafbrücke. Innungsbestatter unterliegen einer kollektiven Qualifikations- und Qualitätsbindung und können die Bestattungsvorsorge über das Treuhandkonto der Innung bei der Sparkasse Saarbrücken abwickeln. Nach Angaben der Bestatterinnung Saarland wird die Weiterbildung zum fachgeprüften Bestatter seit langem kontinuierlich angeboten — ein Hinweis auf eine etablierte Aus- und Weiterbildungsstruktur im saarländischen Bestattungsgewerbe.

Eine zentrale Anlaufstelle für unabhängige Information und Beratung ist das Beratungszentrum des Amts für Stadtgrün und Friedhöfe am Haupteingang des Hauptfriedhofs. Dort lassen sich Fragen zu Bestattungsformen, Grabarten und Grabpflege klären — unabhängig von der späteren Bestatter-Wahl. Eine landesweite Übersicht über Innungsmitglieder findet sich beim Bestatterverband Saarland im Saarland-Überblick.

Worauf bei der Auswahl geachtet werden sollte:

Verbindliche Aussagen zu Qualität und Preis-Leistung einzelner Unternehmen lassen sich seriös nur durch Einholen mehrerer Angebote treffen. Vorsicht ist geboten bei Anbietern, die ungewöhnlich hohe Pauschalen für „Beratung", „Trauerbegleitung" oder „Verwaltung" ausweisen, ohne diese im Detail aufzuschlüsseln, sowie bei nicht nachvollziehbaren Aufschlägen für Friedhofsgebühren — diese werden 1:1 von der Stadt erhoben und sollten auf dem Endbeleg gesondert ausgewiesen sein.

Unverbindliche Anfrage an einen Bestatter in Saarbrücken

Diese Anfrage ist ein Vermittlungsangebot und unabhängig vom Transparenz-Partner-Status. Transparenz Partner legen ihre Preisstruktur nach öffentlichen Kriterien offen; Vermittlungspartner können Anfragen erhalten. Ein Bestatter kann beides sein, muss es aber nicht.

Wenn in Deiner Region ein passender Vermittlungspartner verfügbar ist, leiten wir Deine Anfrage weiter. Falls nicht, sagen wir Dir das offen. Es entsteht kein Vertrag, kein Newsletter und kein Verkaufsdruck. Eine mögliche Vermittlungsvergütung betrifft nur weitergeleitete Anfragen — nicht die Aufnahme als Transparenz Partner, nicht die Sichtbarkeit und nicht die Reihenfolge im Verzeichnis.

Wichtig zur Einordnung

Transparenz Partner legt Preisbeispiele nach öffentlichen Kriterien offen — kostenlos, nicht käuflich, kein Qualitätsurteil.

Vermittlungspartner kann auf Wunsch eine Anfrage erhalten — eine Vergütung kann nur hier entstehen.

Redaktionelle Inhalte bleiben unabhängig — kein Anbieter kann Platzierungen oder Empfehlungen kaufen.

Wir leiten Deine Anfrage spamfrei weiter — sofern in Deiner Region ein passender Vermittlungspartner vorhanden ist. Kein automatischer Vertrag, kein Newsletter ohne Einwilligung.

Vorsorge im Saarland — eine Besonderheit

Eine Besonderheit der saarländischen Bestattungsvorsorge: Die Fachinnung Holz und Kunststoff Saar (Bestatterinnung) bietet als Treuhänder ein Festgeldkonto bei der Sparkasse Saarbrücken an. Kundinnen und Kunden schließen mit einem saarländischen Innungsbestatter einen Bestattungsvorsorgevertrag ab, der vereinbarte Betrag (Mindestanlage 3.000 Euro) wird auf das Festgeldkonto der Innung überwiesen, jährlich zu festem Zinssatz angelegt und im Sterbefall an den ausführenden Bestatter ausgezahlt. Die Konstruktion läuft auf den Namen der Fachinnung, die Kundinnen und Kunden bleiben wirtschaftlich Berechtigte.

Im Zusammenspiel mit der Sozialhilfe spielt die Bestattungsvorsorge eine besondere Rolle. Das gesetzliche Schonvermögen nach § 90 Abs. 2 Nr. 9 SGB XII liegt seit dem 1. Januar 2023 bundeseinheitlich bei 10.000 Euro je Person. Darüber hinaus erkennt die Sozialhilfe nach ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG, Urteil vom 18. März 2015 — B 8 SO 23/14 R, ständige Linie auch in Folgeentscheidungen) eine „angemessene" Bestattungsvorsorge als geschütztes Vermögen an. Wie hoch dieser geschützte Betrag im Einzelfall ausfällt, bemessen die Sozialhilfeträger nach Einzelfallumständen; eine bundeseinheitliche Pauschale gibt es nicht.

Für die Praxis im Saarland gibt die saarländische Bestatterinnung einen Richtwert an: Nach Angaben der Bestatterinnung Saarland erkennen die saarländischen Sozialämter zusätzlich zum gesetzlichen Schonvermögen einen Betrag von 4.500 Euro je Person für Bestattungsvorsorge an. Bei Ehepaaren entsprechend 9.000 Euro. Diese Zahl ist eine Innungs-Empfehlung und kein landesrechtlicher Pauschalbetrag — im konkreten Antragsfall bei einem saarländischen Sozialamt sollten Angehörige die Anerkennung schriftlich bestätigen lassen, gegebenenfalls unter Berufung auf die BSG-Rechtsprechung. Eine vollständige Ausschöpfung der Richtwert-Grenze ist nicht in jedem Fall empfehlenswert; ein gewisses frei verfügbares Schonvermögen sollte erhalten bleiben.

Ausführliche Informationen zu Bestattungsvorsorge auf Bundesebene und zu alternativen Vorsorge-Wegen (Sterbegeldversicherung, klassischer Vorsorgevertrag, Treuhandlösung) bietet die Seite Bestattungsvorsorge; landesrechtliche Rahmenbedingungen finden sich auf der Seite Bestattung im Saarland.

Sozialbestattung in Saarbrücken — wenn die Kosten nicht selbst getragen werden können

Reicht der Nachlass nicht aus und sind auch die bestattungspflichtigen Angehörigen finanziell nicht in der Lage, die Kosten zu tragen, übernimmt der Sozialhilfeträger nach § 74 SGB XII die erforderlichen Bestattungskosten — also den ortsüblich angemessenen Rahmen einer einfachen, würdigen Bestattung. Wichtig: Den Antrag möglichst vor Beauftragung des Bestatters stellen, spätestens jedoch zeitnah nach der Bestattung. Eine rückwirkende Übernahme bereits beglichener Rechnungen ist nicht ausgeschlossen, in der Praxis aber an zusätzliche Nachweispflichten gebunden.

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt ist die Person, die nach § 30 BestattG Saarland (Saarländisches Bestattungsgesetz) zur Bestattung verpflichtet ist — in der gesetzlichen Rangfolge: Ehegatten/Lebenspartner, volljährige Kinder, Eltern, volljährige Geschwister, Großeltern, volljährige Enkelkinder. Vorrangig haften zivilrechtlich die Erben (§ 1968 BGB) und Unterhaltspflichtige; das Sozialamt prüft, ob aus dem Nachlass oder von vorrangig Verpflichteten Mittel verfügbar sind. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach § 98 Abs. 3 SGB XII: bei laufendem Sozialhilfebezug der verstorbenen Person bleibt der bisherige Träger zuständig, sonst der Träger am Sterbeort.

Höchstrichterliche Klärung: Erbausschlagung schließt Anspruch nicht aus

Das Bundessozialgericht hat mit Urteil vom 25.08.2011 (Az. B 8 SO 20/10 R) entschieden, dass die Verpflichtung zur Tragung der Bestattungskosten nicht zwingend an die Erbenstellung anknüpft. Auch wer das Erbe ausgeschlagen hat, aber landesrechtlich bestattungspflichtig bleibt, kann unter den Voraussetzungen des § 74 SGB XII einen Anspruch auf Kostenübernahme haben — die Zumutbarkeit der Eigenfinanzierung ist gesondert zu prüfen. Eine pauschale Ablehnung wegen Erbausschlagung ist damit nicht zulässig.

Was übernommen wird — und was nicht

Übernommen werden die erforderlichen Kosten für eine einfache, aber würdige, den ortsüblichen Verhältnissen entsprechende Bestattung: Sarg oder Urne in einfacher Ausführung, Überführung im Stadtgebiet, Grabnutzungsrecht für ein Reihengrab über die Ruhezeit, Beisetzungsgebühr, eine schlichte Trauerfeier am Grab. Nicht übernommen werden in der Regel Grabstein und Einfassung, dauerhafte Grabpflege, Trauerdruck, Blumenschmuck über das übliche Maß hinaus, Trauerkaffee oder eine Erweiterung zum Wahlgrab.

Ansprechpartner

Regionalverband Saarbrücken – Sozialamt
Europaallee 11, 66113 Saarbrücken
Telefon: 0681 506-4949
E-Mail: sozialamt@rvsbr.de

Vor Antragsstellung sollten alle Belege zum Vermögen und Einkommen der verstorbenen Person sowie zur eigenen finanziellen Lage gesammelt werden.

Vorsorge-Tipp gegen Sozialbestattung: Eine Sterbegeldversicherung deckt die Bestattungskosten ab, damit Angehörige nicht in die § 74-Lage geraten. Vergleichsrechner für Tarife und Versicherungssummen: → Sterbegeldversicherung vergleichen (Check24). Hinweis: machsruhig verlinkt diesen Vergleich als Affiliate, der dabei verdiente Anteil finanziert die Redaktion — ohne Mehrkosten für Dich.

Häufige Fragen zur Bestattung in Saarbrücken

Welche Friedhöfe gibt es in Saarbrücken?

Das Amt für Stadtgrün und Friedhöfe der Landeshauptstadt betreibt 24 städtische Friedhöfe in den verschiedenen Stadtteilen. Der Hauptfriedhof (Südfriedhof) ist mit rund 61 Hektar der größte und nach Angaben des Amts der größte Friedhof Südwestdeutschlands. Weitere bedeutende Anlagen sind der Waldfriedhof Burbach (28,5 Hektar), der historische Friedhof St. Johann sowie der heute überwiegend als Park genutzte Friedhof Alt-Saarbrücken.

Wie hoch sind die Friedhofsgebühren in Saarbrücken?

Die Gebühren richten sich nach der Friedhofsgebührensatzung der Landeshauptstadt Saarbrücken (37. Änderungssatzung, gültig seit 1. April 2021). Nach der Aeternitas-Auswertung 2025 liegen die Saarbrücker Vergleichswerte bei rund 2.691 Euro für ein Erdwahlgrab (20 Jahre), 1.706,50 Euro für ein Urnenreihengrab (15 Jahre) und 2.500 Euro für eine Baumbestattung (15 Jahre). Hinzu kommen die Leistungen des Bestattungsunternehmens. Verbindlich ist ausschließlich die jeweils aktuelle Friedhofsgebührensatzung der Stadt.

Welche Ruhezeit gilt im Saarland?

Nach § 6 BestattG Saarland beträgt die Mindestruhezeit für Erwachsene 15 Jahre. Für Kinder, die vor Vollendung des zehnten Lebensjahres verstorben sind, gilt eine Mindestruhezeit von 10 Jahren, für Kinder vor Vollendung des zweiten Lebensjahres 6 Jahre. Diese Fristen gelten auch für Asche. Für Wahlgräber kann die Nutzungszeit nach Ablauf der Ruhezeit verlängert werden.

Besteht in Saarbrücken eine Sargpflicht?

Ja. § 31 BestattG Saarland schreibt für Erdbestattungen die Sargpflicht vor. Die Friedhofsträger können in ihren Satzungen Ausnahmen für Verstorbene aufnehmen, deren religiöse Glaubensüberzeugung eine Sargbestattung nicht erlaubt — dies betrifft in Saarbrücken etwa muslimische und jesidische Bestattungen. In allen Fällen erfolgt der Transport bis zur Grabstelle in einem verschlossenen Sarg.

Wer muss den Sterbefall in Saarbrücken anzeigen?

Der Sterbefall ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag dem Standesamt anzuzeigen, in dessen Bezirk der Tod eingetreten ist. Anzeigepflichtig sind in dieser Reihenfolge: Personen, die mit der verstorbenen Person in häuslicher Gemeinschaft lebten; Personen, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat; sowie Personen, die beim Tod zugegen waren. Wird ein Bestattungsunternehmen beauftragt, übernimmt dieses die Anzeige. Bei Sterbefällen in Einrichtungen ist deren Träger zur schriftlichen Anzeige verpflichtet.

Wie lange dauert es bis zur Bestattung und welche Fristen gelten?

Nach § 29 BestattG Saarland darf eine Bestattung frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes erfolgen. Eine Erdbestattung muss spätestens zehn Tage nach dem Tod vollzogen sein. Die Überführung des Verstorbenen in eine Leichenhalle hat nach § 21 Abs. 1 BestattG Saarland innerhalb von 36 Stunden zu erfolgen. Für die Einäscherung und die anschließende Beisetzung der Asche gelten gesonderte Fristen, die in den Saarbrücker Friedhofssatzungen näher ausgeführt sind.

Welche Bestattungsformen sind in Saarbrücken möglich?

Auf den städtischen Friedhöfen Saarbrückens sind Erdbestattungen im Reihen-, Wahl- oder Rasengrab, Urnenbeisetzungen in Reihen-, Wahl-, Baum-, Rabatten-, Urnenwand-, Pyramiden- oder Gemeinschaftsgrabstätten sowie konfessionelle Grabfelder für muslimische, jesidische und Bektaschi-Bestattungen verfügbar. Im benachbarten FriedWald Saarbrücken sind Waldbestattungen unter Bäumen möglich. Seebestattungen werden über entsprechend zugelassene Unternehmen organisiert.

Welche Sonderregeln gelten für Bestattungsvorsorge im Saarland?

Die saarländische Bestatterinnung (Fachinnung Holz und Kunststoff Saar) bietet als Treuhänder ein Festgeldkonto bei der Sparkasse Saarbrücken an — Mindestanlage 3.000 Euro. Das gesetzliche Schonvermögen nach § 90 Abs. 2 Nr. 9 SGB XII liegt bundeseinheitlich bei 10.000 Euro je Person. Darüber hinaus erkennt die Sozialhilfe nach BSG-Rechtsprechung (B 8 SO 23/14 R) eine im Einzelfall angemessene Bestattungsvorsorge an. Nach Angaben der Bestatterinnung Saarland verwenden die saarländischen Sozialämter dabei einen Richtwert von 4.500 Euro je Person; verbindlich ist die jeweilige Einzelfallprüfung.

Wo finden Angehörige in Saarbrücken Beratung zu Bestattung und Grabpflege?

Am Haupteingang des Saarbrücker Hauptfriedhofs an der Metzer Straße betreibt das Amt für Stadtgrün und Friedhöfe ein stationäres Informations- und Beratungszentrum — nach Angaben des Amts das bundesweit zweite seiner Art. Dort lassen sich Fragen zu Bestattung und Grabpflege beantworten. Weitere Anlaufstellen sind das Standesamt Saarbrücken (Tel. 0681 905-0 oder 115) sowie die im Bestatterverband Saarland organisierten Bestatter.

Bestatter in weiteren Großstädten

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